Ladendiebstahl nicht Gerecht?

9 Antworten

Kommt natürlich sehr "glaubwürdig" rüber, wenn man an der Kasse, nachdem der Sicherheitsbeauftragte den Diebstahl festgestellt hatte, behauptet man hätte es nur vergessen...

Letztendlich hatte er es halt nicht aufs Band gelegt und sollte die Strafe bezahlen. Der Rechtsanwalt kostet ihn nur noch zusätzliches Geld...

Jeder Erwischte sagt, er hätte keine Aneignungsabsicht.

Sobald bezahlt und du gehen möchtest bzw. den Laden verlassen ist der Tatbestand erfüllt.

Übrigens: Die Polizei wird schon geprüft haben, ob ein Strafbestand vorliegt ;)

Es gibt auch diese Selfscanningkassen, sobald bestätigst, dass alles hast & du bezahlen kannst, kann die Kontrolleuchte angehen. Jetzt rat mal was passiert, wenn du hier keine Sachne gescannt hast... Gilt dann auch als Diebstahlversuch ;)

Und noch eine Nachfrage: Warum hatte er ein Produkt in der Tasche und nicht im Korb... Ist auch seeeeeeeeeeeehr unüblich... Glaubt er wirklich, das kauft ihm Jemand ab?

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/oft-nachgefragt/supermarkt-darf-ich-meine-tasche-benutzen


VIros 
Fragesteller
 06.05.2022, 08:38

Ja abgesehen ok Tüte Korb oder Regenschirm .1.Kassenbereich wurde nicht verlassen

2.Es wurde nix gekauft es wurde ein pfandbong abgegeben von Einer anderen Person der neben dem *TÄTER* in dein Augen war.

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Mooncrash  06.05.2022, 08:40
@VIros

Und wenn ein Pfandbon abgegeben wird, warum hat er dann ein Produkt in der Tasche und nicht in der Hand oder im Warenkorb? Intressant oder :) Man steckt nicht einfach so ein Produkt in die Hosen- oder Jackentasche.

Es ist egal ob der Kassenbereich verlassen wurde oder nicht, es wurde nicht zum Zahlen angegeben mit der Absicht den Laden zu verlassen.

Für dich sogar der Gesetzesparagraph:

Einen Diebstahl nach § 242 Strafgesetzbuch (StGB) begeht derjenige, der eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt. Als Wegnahme bezeichnen Juristen den Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams. Sämtliche Waren in einem Supermarkt sind zweifelsohne fremde Sachen, da sie im Eigentum des Inhabers stehen, bis Sie an der Kasse bezahlt haben. Stecken Sie sich beispielsweise einen Apfel oder einen Lippenstift in die Jackentasche, kann dies objektiv bereits ein Diebstahl sein.

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Lord2k14  06.05.2022, 08:40
@VIros

Achso. Er hatte hatte also nur dieses eine Produkt und nicht zig andere Sachen und nur eins vergessen? Ja, dann würde ich auch sagen: Diebstahlversuch

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Mooncrash  06.05.2022, 08:44
@Lord2k14

Jupp, noch mit § 242 Strafgesetzbuch (StGB) editiert :D Also viel Spass mit dem Anwalt nehmen lieber TE & Friend: Strafbestand erfüllt.

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Der Ladendiebstahl kann mit dem Einstecken der Sache bereits vollendet sein. Finde ich persönlich auch irrsinnig, ist aber so. Siehe dazu § 242 StGB.


Lord2k14  06.05.2022, 08:35

Allerdings muss ihm der „Versuch“ ja zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ich packe meine Einkäufe auch immer in den Rucksack.

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Jurafuchs  06.05.2022, 08:38
@Lord2k14
Allerdings muss ihm der „Versuch“ ja zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Sobald du den Gegenstand wegpackst, in z. B. einen nicht einsehbare Tasche, ist es eigentlich nachgewiesen. Dann kann man die Absicht unterstellen, dies nicht zu bezahlen.

Ich packe meine Einkäufe auch immer in den Rucksack.

Ich auch.
Wie gesagt, ich find das selbst irrsinnig, aber der FS würde vmtl. am Ende verlieren...

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Lord2k14  06.05.2022, 08:41
@Jurafuchs

Habe gerade gelesen, dass es das einzige Produkt war. Da würde ich auch eher auf Diebstahl plädieren

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Jurafuchs  06.05.2022, 08:42
@Lord2k14

Ah, habe ich auch gelesen. Dann ist auf jeden Fall die mögliche Absicht des Diebstahles da.

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Wenn er noch nicht einmal an der Kasse vorbei war, dann ist es kein Diebstahl. Definitiv dagegen vorgehen, er hat ja keine Straftat begangen. Sein Anwalt sollte argumentieren, dass er es noch bezahlen wollte.


Jurafuchs  06.05.2022, 08:34
Wenn er noch nicht einmal an der Kasse vorbei war, dann ist es kein Diebstahl.

Doch, damit kann der Diebstahl ggf. bereits vollendet sein, da keine Absicht bestand, den Gegenstand noch zu bezahlen.

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Die Rechtsprechung ist da eindeutig.

In die Tasche stecken bedeutet Aneignungsabsicht = Diebstahl.

Den Anwalt sollte er sich sparen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.