Sure 2, Vers 193?

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Das bezieht sich auf die Heiden, die die ersten Muslime aus Mekka vertrieben:

190Und kämpft auf Allahs Weg gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht! Allah liebt nicht die Übertreter.
191Und tötet sie, wo immer ihr auf sie trefft, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben, denn Verfolgung ist schlimmer als Töten! Kämpft jedoch nicht gegen sie bei der geschützten Gebetsstätte, bis sie dort (zuerst) gegen euch kämpfen. Wenn sie aber (dort) gegen euch kämpfen, dann tötet sie. Solcherart ist der Lohn der Ungläubigen.
192Wenn sie jedoch aufhören, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig.
193Und kämpft gegen sie, bis es keine Verfolgung mehr gibt und die Religion (allein) Allahs ist. Wenn sie jedoch aufhören, dann darf es kein feindseliges Vorgehen geben außer gegen die Ungerechten.
194Der Schutzmonat ist für den Schutzmonat, und (für) die unantastbaren Dinge ist Wiedervergeltung. Wenn jemand gegen euch übertritt, dann geht (auch ihr) in gleichem Maß gegen ihn vor, wie er gegen euch übertreten hat. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.

Quelle: https://islam.de/13827.php?sura=2

Laut Sure 2,256 gibt es keinen Zwang im Glauben:

256Es gibt keinen Zwang im Glauben. (Der Weg der) Besonnenheit ist nunmehr klar unterschieden von (dem der) Verirrung. Wer also falsche Götter verleugnet, jedoch an Allah glaubt, der hält sich an der festesten Handhabe, bei der es kein Zerreißen gibt. Und Allah ist Allhörend und Allwissend.

Prof. Peter Heine erklärt:

Nach allgemeiner Auffassung der islamischen Juristen bis weit in die Neuzeit hinein ist das Ziel des Dschihad zunächst die Verteidigung der Muslime gegen Angriffe von außen und die Ausbreitung des Islams durch Waffengewalt. In den erwähnten Auseinandersetzungen mit den Einwohnern von Mekka war das Ziel dabei durchaus auch eine zwangsweise Bekehrung zum Islam. Wer sich dem verweigerte, wurde getötet oder versklavt. "Aslim, taslam" (Wenn du dich zum Islam bekehrst, bist du gerettet) war die entsprechende Formel. Doch schon hier beginnen die Geister sich zu scheiden. Muslimische Gelehrte sind mehrheitlich der Ansicht, dass mit der Ausbreitung des Islams vor allem die Verbreitung des Islams als politisches System und als Rechtssystem gemeint war, nicht etwa die Verbreitung einer religiösen Überzeugung. Nach dem ebenfalls im Koran zu findenden Satz "Es gibt keinen Zwang in der Religion" verzichtete man auf Zwangsbekehrungen.

Quelle: Terror im Namen Allahs von Prof. Dr. Peter Heine, Originalausgabe 2001, Seite 18-19


CaptainRuffy  21.05.2024, 20:46

Es mag sich ja auf die Heiden beziehen aber gilt das gleiche dann nicht für alle weiteren Heiden in der Zukunft?

Oder sind die Heiden der Zukunft plötzlich anders zu behandeln als die der Vergangenheit?

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BelfastChild  21.05.2024, 20:47
@CaptainRuffy

Diese Verse haben heute so gesehen keine Gültigkeit mehr:

Bereits in den frühen Werken zum islamischen Recht wurde eine grundsätzliche Zweiteilung der Welt entwickelt, die bis ins 20. Jahrhundert hinein mit Modifikationen Grundlage der Erörterungen war. Dem islamischen Herrschaftsgebiet (dar al-Islam, „Haus des Islam“), auf dem die Normen der Scharia durchgesetzt werden, stand der grundsätzlich als feindlich und rechtlos angesehene Rest der Welt als „Haus des Krieges“ (dar al-harb) gegenüber. Dauerhafte Friedensschlüsse ließ die klassische Doktrin nicht zu, sondern nur zeitlich begrenzte Waffenstillstände im Falle der eigenen Unterlegenheit. Im Übrigen blieb der – von den Schriftgelehrten zweifellos vor allem militärisch verstandene – Einsatz zur Ausbreitung der der Religion (Dschihad) im Sinne der Erweiterung muslimischen Herrschaftsterritoriums religiöse Pflicht einer hierfür hinreichenden Zahl von Gläubigen (fard kifaya). Einschränkungen des Dschihad auf diejenigen von Nicht-Muslimen beherrschten Gebiete, die sich im Konflikt mit der islamischen Herrschaft befanden, konnten sich nicht durchsetzen. Die klassische Lehre bezog sich hierbei nicht auf diejenigen Koranverse, die eine nur defensive Ausrichtung gegen Angriffe erkennen lassen, sondern betrachtete diese durch die „Schwertverse“ in Sure 9,29 ff. als abrogiert (vgl. zur Abrogation oben II.I). Wohl nicht zufällig wurde diese Lehre in der Zeit militärischer Expansion unter den Umaiyaden und den frühen Abbasiden entwickelt.
Die Verse, die zu einem Kampf gegen die "Ungläubigen" bzw. "Bilderverehrer" aufrufen, werden heute allgemein als (nur) auf die heidnischen Mekkaner zu Lebzeiten Muhammads bezogen angesehen. Das vorhandene Schriftmaterial bedarf der Interpretation, wobei die Haltung der Interpreten von entscheidender Bedeutung ist, die maßgeblich von den unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt wurde und wird.

Quelle: Das islamische Recht: Geschichte und Gegenwart von Prof. Dr. Mathias Rohe, 3. Auflage 2011, Seite 149

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CaptainRuffy  21.05.2024, 20:54
@BelfastChild

Ok Danke.

Wir sind uns aber einig das es in einigen Ländern trotzdem zu Verfolgung und Hinrichtungen kommt gegenüber "Ungläubigen".

Die Muslime die hier in Europa bzw. unter Demokratie leben verharmlosen das eben immer, währenddessen dort wo die Muslime in der Mehrzahl sind, plötzlich so agieren wie es eben geschrieben steht.

Wer handelt also richtig lt. dem Koran und wer nicht?

Die Terrororganisationen nehmen ja alles so wie es geschrieben steht, sind nicht die dann die richtigen Koran - Treue Muslime?

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BelfastChild  21.05.2024, 20:59
@CaptainRuffy

Es gibt tatsächlich Christenverfolgung. Früher wurden Juden aus den islamischen Staaten vertrieben:

https://www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/weltverfolgungsindex-karte#rangfolge

https://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibung_von_Juden_aus_arabischen_und_islamischen_L%C3%A4ndern#Hintergrund

Nur sieht der Islam das so nicht vor. Laut Sure 9,29 werden "die Leute der Schrift" geduldet, wenn sie eine Sondersteuer zahlen. Das war tatsächlich auch der Fall. Früher ging Judenfeindlichkeit eher von Christen aus, muss man zugeben:

https://www.youtube.com/watch?v=4Kw9MFaLl2g

https://www.youtube.com/watch?v=QDhViGpcQls

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