Strompreisbremse - Anbiet kann angeblich nicht Anpassen?
Hallo zusammen,
ich habe seit Monaten folgendes Problem.
Ich bin im Januar umgezogen (von Bayern nach Sachsen) und somit hatte ich noch keinen Vorjahres Verbrauch in der neuen Wohnung gehabt. Laut dem Stromanbieter wurde mir für das Jahr rund 2.500 kwh voraus prognostiziert. Nach einer Weile hatte ich ein Schreiben erhalten per Post worin mir mitgeteilt worden ist das mein Jahresverbrach bei 1 kwh PRO JAHR vorausgesagt wurde und somit durch die Strompreisbremese diese 1 kwh vergünstigt gegengerechnet wird. Somit spare ich mir einen ganzen Cent pro Monat. Ich hatte schon mehr fachen telefonisch Kontakt und auch per Mail. Hier wird mir immer mitgeteilt das:
Am 11.04.2023 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir leider keine Anpassungen vornehmen können, da wir sonst von den Vorgaben der Gesetzgeber abweichen würden.Da uns jedoch Ihre Zufriedenheit sehr wichtig ist, bieten wir Ihnen zur Abhilfe Ihrer Beschwerde, 112,30 Euro an.Sofern Sie diesem zustimmen werden wir den Betrag Ihrem Vertragskonto gutschreiben.Wir verweisen darauf, dass wir bei den Entlastungsbeträgen die Vorgaben der §§ 4, 5,6 StromPBG einhalten und insbesondere die nach § 6a Nr. 1a vorliegende Jahresverbrauchsprognose verwenden.
Auch haben Die Stadtwerke meiner Region den vorraussichtlichen Verbrauch bereits per Mail vor zwei Monaten erneut (mich in cc gesetzt) gemeldet, da es auch mal hieß das der Verbrauch nicht von mir gemeldet werden darf:
Sehr geehrte Damen und Herren,zu folgender Verbrauchsstelle ist eine Anpassung der Verbrauchsprognose zwingend erforderlich:Adresse: +++ Marktlokation: +++ Messlokation: +++ Zählernummer: +++Zu der Lieferstelle wurde laut dem Kunden ein Durchschnittsverbrauch in Höhe von 1 Kilowattstunde angegeben. Dies ist nicht korrekt.Wir bitten Sie, den Durchschnittsverbrauch von 1 Kilowattstunde auf 2.500 Kilowattstunden anzupassen. Diese Änderung ist zur Berechnung der Strompreisbremse für den Kunden definitiv relevant.Hierzu bitten wir Sie, uns, sowie Ihrem Kunden eine entsprechende Rückmeldung zu geben, sobald die Anpassung erfolgt ist.
Hier einen Anwalt hinzuzuziehen würde mehr kosten als ich zurück bekommen würde. Aktuell habe ich einen Stormpreis von 52 Cent pro kwh und zahle rund 114€ im Monat. Laut meiner Rechnung würde ich somit eigentlich rund 300€ fürs Jahr sparen und es wird versucht mich mit 112,00 abzuspeisen.
Somit hier die Frage ob die Aussage von meinem Stromanbieter stimmt und ob ich hier noch weiter vorgehen sollte bzw. überhaupt kann?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
2 Antworten
Ruf beim zuständigen Verteilnetzbetreiber an. Die JVP kann gesetzlich zum 1. des übernächsten Monats neu rausgeschickt werden (also hier zum 01.11.). Eine Mail bringt ja nichts, dein Versorger muss dies im System als Stammdatenänderung erhalten.
Wie gesagt, eine Mail allein bringt da nichts. Wenn eine SDÄ erfolgt ist, müsste eine Referenznummer genannt sein. Die ist relevant.
Singlehaushalt? Da liegt der statistische Durchschnittsverberauch bei 1450 kwh!
Darauf würde ich bestehen!
Nein ist ein zwei Personen Haushalt. Hier wird meistens 2.500 khw vorrausgesagt und auch so im Vertrag beschrieben
Vielen Dank für deine Antwort. Genau das habe ich bereits getan und diese haben auch bereits im Juli eine entsprechende Mail verschickt. Leider ohne Erfolg. Ich werde mich nun noch mal eine Mail meinen Standwerken schicken...