Strom abzapfen Absicht?

11 Antworten

Da du anscheinend selber kein Elektriker bist, sind die Selbstdiagnosemöglichkeiten begrenzt. Beauftrage als einen Elektiker DEINES Vertrauens, die Elektro-Verkabelung im Zählerkasten auf den vermuteten Stromdiebstahl zu untersuchen und sein Vorgehen mit geeigneten Mitteln (Fotos) zu dokumentieren.

Edgar0815 
Fragesteller
 02.01.2021, 23:21

ja mache ich.---wenn der Verbrauch wieder höher als gewöhnlich ist, wenn die wieder anwesend sind.

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Erstens was meinst du mit 200 Kilowatt vielleicht 200 Kwh und das am Tag.Das ist dann entweder Stromklau oder der Stromzähler geht nicht richtig.Zweitens mal Sind Stromrelais nicht verplombt wieso auch .Der Stromzähler muss verplombt sein damit da keiner vor dem Zähler Strom klaut ohne das dies vom Stromzähler registriert wird.Ist denn dein Stromzähler und der von der Dame in der gleichen Etage oder alle vom Haus im Keller?Du könntest mal auf den Stromzähler achten ob sich das Zahnrad dreht dann fließt strom .Dann würde ich eine nach der anderen Sicherung ausmachen und immer das Zahnred beobachten wann es auf hört sich zu drehen .Bei der Sicherung wo sich das Zahnrad aufhört zudrehen das ist die Sicherung an die der Verbrauch ist .Aber schau vorher das bei dir in der Wohnung nichts an ist also Kein Strom benötigt wird sodass du dann schauen kannst falls sich das Zahnrad im Stromzähler immer noch dreht dann halt eine Sicherung nach der anderen ausschalten.Dann weißt du von wo was angeschlossen wurde.Halt mich auf den laufenden nach deiner Prüfung.

Natürlich wenn beide Wohnungen in dem selben Haus sind kann man Räume auch beim anderen Bewohner anklemmen.

Das mit dem Nachweisen der Absicht ist für eine Strafe relevant. Wenn bewusst Strom abgezapft wird ist es etwas anderes als wenn die Elektriker unabsichtlich den Erhitzer am falschen Stromkreis angeschlossen haben.

Das kann besonders dann unabsichtlich passieren wenn in den selben Verrohrungen die Leitungen unterschiedlier Haushalte geführt werden.

Edgar0815 
Fragesteller
 02.01.2021, 22:27

Ja das ist ja heute das "Problem" so lange wie es keiner merkt, und wenn dann war es keine Absicht.

Ich weiß nicht wie ich es beschreiben soll, aber meine Sicherungen sind 2 Wohnungen von ihr Entfernt.

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PeterKremsner  02.01.2021, 22:37
@Edgar0815

Das musst du für eine Strafe immer nachweisen. Wegen Mordverdacht kannst du ja auch nicht verurteilt werden.

Wie gesagt es kommt drauf an wie die Leitungen verlegt sind. Wenn einer deiner Stromkreise durch die selbe Verrohrung geführt sind wie die Stromkreise ihrer Wohnung muss sie ja nicht an deine Sicherungen. Da reichts wenn der Elektriker beim Anschließen des Durchlauferhitzers in der Dose nicht die graue Klemme sondern weiße Klemme verwendet hat, oder er hat ein durchgeführtes Kabel durchtrennt in der Annahme, dass dieses Kabel zu einem Stromkreis dieser Wohnung gehört. Das kann in solchen Fällen schon unabsichtlich passieren.

Kann auch bei einem gemeinsamen Hauptverteiler unabsichtlich passieren. Eben überall dort wo dein und ihr Stromkreis aufeinander treffen.

Etwas anderes wärs natürlich wenn Leitungen von deiner Hausseite zB am Dachboden zu ihrer Seite geführt wurden.

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Edgar0815 
Fragesteller
 02.01.2021, 22:39
@PeterKremsner

Du hast Ahnung, vielen Dank.Bin leider Laie.Also ihre Schalter über den Stromzähler sind recht weit weg von unseren Hauptsicherungen.

Weiß nicht wie ich das beschreiben soll, möchte auch kein Foto veröffentlichen, danke für die Hilfe bisher.

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Edgar0815 
Fragesteller
 02.01.2021, 22:50
@PeterKremsner

Da müsste man schon fast bei jeden neuen Einzug alles überprüfen. Auf die Kosten des Elektrikern bleibt man natürlich sitzen, wenn ein anderer es "unabsichtlich" bei mir angeschlossen hat.

Traurig ist das heutzutage.

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PeterKremsner  02.01.2021, 22:53
@Edgar0815

Nein musst du nicht. Ob absichtlich oder unabsichtlich ist Strafrechtlich relevant. Im Zivilrecht ists wieder etwas anderes. Du kannst im Zivilrecht das Geld von ihr holen und sie kann es vom Elektriker holen wenn der Schuld ist.

Du musst das nur aus eigener Tasche bezahlen wenn kein Fehler vorliegt.

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Edgar0815 
Fragesteller
 02.01.2021, 22:33
Hager MBN 340 Leitungsschutzschalter 40A, 3polig

wie lange gibt es das schon im Handel ? Ich finde kein Herstellerdatum auf die Schnelle

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PeterKremsner  02.01.2021, 22:44
@Edgar0815

Wäre vermutlich das Beste. Wenn wirklich Stromdiebstahl vorliegt kannst du natürlich im Zivilrecht die Kosten einklagen.

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PeterKremsner  02.01.2021, 22:55
@Edgar0815

Ja damit es Strafrechtlich relevant ist. Im Zivilrecht muss keine Böse absicht dahinter stehen da reicht es wenn du einen Schaden hast und diesen Schaden nachweisen kannst.

Da kannst du auch Schadensersatz verlangen wenns keine Absicht war.

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Edgar0815 
Fragesteller
 02.01.2021, 22:58
@PeterKremsner

Keine schöne Vorstellung , das ganze.

Hoffe ich bilde mir das alles nur ein, es belastet ein richtig.

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PeterKremsner  02.01.2021, 22:59
@Edgar0815

Naja wenn du es dir einbildest musst du natürlich den Elektriker selbst bezahlen ;)

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Edgar0815 
Fragesteller
 02.01.2021, 23:04
@PeterKremsner

Ja das mache ich , kann ja wieder berichten. Oder den erhöhten verbrauch hinnehmen, und hier nix mehr fragen ;.)

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"... 200 Kilowatt Tagstrom mehr ist nicht normal."

Ich übersetze Deine Angaben einmal so:

Du liest seit Einzug der verdächtigen Nachbarin an Deinem Stromzähler einen Tagesverbrauch von 200 kWh (also Kilowattstunden, nicht kW!) ab.

Das wäre etwa der 32-fache Verbrauch eines statistischen deutschen Einpersonenhaushaltes ohne elektrische Wohnraumbeheizung und ohne elektrische Warmwasserzubereitung. Wo auch immer pro Tag 200 kWh Elektroenergie umgesetzt werden, dort muss eine gewaltige Wärmequelle auszumachen sein!

Die Wärmeerzeugung ist gleich jener von 8,33 standardmäßigen Heizlüftern, die ohne Unterbrechung rund um die Uhr mit 2 kW Leistung laufen. Das hält in einer Wohnung kaum ein Mensch mit geschlossenen Fenstern lange aus. Diese Wärmeerzeugung reicht hin, um täglich 200 Liter Wasser von 14°C auf 100°C aufzuheizen oder ersatzweise 1000 Liter Wasser von 20°C auf 37,2 °C. Da wären ständig warme Abflussleitungen auszufinden. Das lässt sich schwer verstecken.

Verblombungen sind nur bei Leitungen vor dem Zähler üblich.

"Ist es möglich, das man nur das bad auf eine andere Wohnung "anzapfen" kann ?"

Das ist technisch alles locker zu bewerkstelligen, macht aber energiewirtschaftlich überhaupt keinen Sinn. Der Badraum stellt keine energetische Leistungseinheit dar.

Energiewirtschaftlich bzw. eigentumsrechtlich würde es dagegen durchaus einen Sinn machen, die Anschlussleitung des Durchlauferhitzers oder der Elektroheizung eines Nachbarn an Deinem Stromzähler anzuschließen. Dazu müsstest Du aber den Handwerkern (bzw. der handwerklich geschulten Nachbarin) schon etwa einen Arbeitstag lang Deine Wohnung überlassen und am Folgetag vielleicht noch eine Stunde zur Beseitigung des Schuttberges. Das sollte Dir allerdings in Erinnerung geblieben sein. Im Zweifelsfalle werden sich Nachbarn an die lauten und staubigen Handwerker-Tage im Hause erinnern.

Alles klar, oder noch Fragen dazu?

Edgar0815 
Fragesteller
 03.01.2021, 13:15

danke für den ausführlichen Text, ich werde wieder alles notieren wenn sie da ist, es sind 200 kWh im Monat mehr .

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dompfeifer  03.01.2021, 13:36
@Edgar0815

Mit 200 kWh pro Monat liegst Du ziemlich genau beim deutschen Durchschnittsverbrauch. Da ist also alles im grünen Bereich!

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Was meinst du mit 200 Kilowatt Tagstrom?

Soll das heißen 200 Kilowattstunden pro Tag?

Edgar0815 
Fragesteller
 02.01.2021, 22:32

Natürlich pro Monat

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