Stimmt es, wenn das Kündigungschreiben über den 15 geht, auch wenn man vor 15 abgeschickt hat das erst nächste ende monat statt 15 nächste monat ende ist?

3 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass bei dir die gesetzliche Kuendigungsfrist von 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende gilt. Dann reicht ein Zugang des Kuendigungsschreibens am 16. Mai fuer eine Kuendigung zum 15. Juni noch aus. Wenn das Buero dort regelmaessig auch samstags geoeffnet ist und somit auch samstags ein Zugang moeglich ist, reicht auch noch ein Zugang am 17. Mai. 4 Wochen sind 28 Tage und nicht 1 Monat (ausser im Februar).

Ob aber ueberhaupt die gesetzliche Frist bei dir gilt und nicht vielleicht doch eine andere arbeits- oder ggf. tarifvertraglich vereinbart wurde, weiss ich natuerlich nicht. Du schreibst in deinen Kommentaren immer nur etwas von einer "ordentlichen" Kuendigung, nicht aber auch etwas zur Kuendigungsfrist. Eine ordentliche Kuendigung kann immer nur mit der jeweils geltenden Kuendigungsfrist erfolgen. Das muss aber nicht die gesetzliche, sondern kann auch eine andere wirksam vereinbarte sein.

Also heißt das mein Chef kennt sich gar nicht aus mit den Gesetzen was Vertrag geht oder?

Wenn dein Chef dir anbietet, dass du auch zu einem frueheren Termin kuendigen kannst als die Kuendigungsfrist es zulaesst, heisst das nicht, dass er sich nicht auskennt. Vielmehr duerfte das heissen, dass er dich gern los werden will und sich nicht gegen eine Kuendigung zu einem frueheren als eigentlich zulaessigen Termin wehren wird.


LegalNutzer 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 01:58
Vielmehr duerfte das heissen, dass er dich gern los werden will und sich nicht gegen eine Kuendigung zu einem frueheren als eigentlich zulaessigen Termin wehren wird.

Em da hast du jetzt nicht recht, er hat am anfang gesagt ich kann das schreiben mit am 30 kündigen dann habe ich ja hingewiesen und er meinte er weiß nicht was in mein Vertrag steht, dann meinte ich was da steht dann meinte er, das mit 4 Wochen weil da steht ordentliche kündigung, und in internet steht 4 Wochen und hat auch nicht gesagt das es was anderes heißt. Aber eine ordentliche Kündigung ist soweit ich weiß immer ausnahmslos die sache mit 4 Wochen? Bisschen verwirrend. Außerdem hat er mir abgeraten zu kündigen, und fand meine Gründe zum kündigen auch nicht so gut. Ich glaube einfach er kennt sich nicht so aus.

DerCaveman  15.05.2025, 02:07
@LegalNutzer
Aber eine ordentliche Kündigung ist soweit ich weiß immer ausnahmslos die sache mit 4 Wochen? 

Nein, der Begriff "ordentliche Kuendigung" sagt nichts ueber die Kuendigungsfrist aus, sondern unterscheidet die ordentliche Kuendigung nur von einer ausserordentlichen Kuendigung.

Genau da liegt aber dein Denkfehler: Du setzt "ordentliche Kuendigung" mit "gesetzliche Kuendigungsfrist" gleich. Eine ordentliche Kuendigung erfolgt aber nur dann auch mit der gesetzlichen Kuendigungsfrist, wenn diese auch fuer das betreffende Arbeitsverhaeltnis gilt. Wurde jedoch eine von der gesetzlichen Frist abweichende vertraglich wirksam vereinbart, erfolgt eine ordentliche Kuendigung mit der vereinbarten Frist und eben nicht mit der gesetzlichen.

DaKaBo  15.05.2025, 02:15
@DerCaveman

Er will es nicht verstehen. Ich habe mir hier auch schon die Finger wundgetippt...🤣

LegalNutzer 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 10:51
@DerCaveman

Oh das wusste ich nicht. Das ordentliche Kündigung nicht 4 Wochen genau heißt, aber wenn ich vertrag keine Zahl ist, heißt ordentliche Kündigung Frist doch 4 Wochen 🤔🤔🤔🤔

LegalNutzer 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 10:56
@DerCaveman

Bevor Kündigung schreiben gemacht habe, habe ich mit meine Chef telefoniert und er hat mich nicht korrigiert wo ich sagte in Vertrag steht ordentliche Kündigung und das heißt 4 Wochen. Also muss das ja stimmen. Ich meine allgemein wenn keine Zahl genannt wird heißt das 4 Wochen.

DerCaveman  15.05.2025, 11:22
@LegalNutzer

Wenn arbeits- oder ggf. auch tarifvertraglich keine andere Frist vereinbart wurde, gilt die gesetzliche von fuer den Arbeitnehmer 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende.

Natürlich musst du deine Kündigungsfrist und Termine einhalten

Nein zum 14. Kannst du natürlich nicht kündigen genausowenig wie zum 16.

Es sei denn ihr habt das so vereinbart

in mein Vertrag steht die sache mit 4 Wochen Frist bzw das heißt es wenn da ordentliche Kündigung steht

Dann ist doch klar

4Wochen, dann wohl zum Monatsanfang nicht 15.

Und klar gilt das nur bei ordentlicher Kündigung

Wenn man Fragen in Kündigung schreiben hat,

Kündigung ist eine Willenserklärung- keine Frage!

Also heißt das mein Chef kennt sich gar nicht aus mit den Gesetzen was Vertrag geht oder?

Ich würde eher sagen DU

So wird das jedenfalls nix werden


DerCaveman  15.05.2025, 01:41
4Wochen, dann wohl zum Monatsanfang nicht 15

Vermutlich handelt es sich um die gesetzliche Kuendigungsfrist des § 622 Abs.1 BGB: "Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."

LegalNutzer 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 11:04
Ich würde eher sagen DU

Hey also ich kenne mich besser aus als mein Chef. Er dachte das es ok ist zu schreiben in Kündigung schreiben, das 30 Mai mein letzte Tag ist, und wo ich sagte in Vertrag steht was anderes meinte er er weiß nicht was in Vertrag steht. Und wo ich meinte das mit 1 Monat Kündigung Frist, meinte er wenn 14 Kündigung schicke, dann bin ich die monat danach am 14 raus und meinte das stimmt nicht mit 15 oder 31 das man immer da letzte Tag ist, also heißt das ich kenne mich besser aus!

LegalNutzer 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 23:09

Oh okey wenn das Kündigung schreiben erst ab 16. Eingeht bei Firma, muss ich damit rechnen das der 30 Juni statt 15 Juni der letzte Tag ist? Und hasg du Erfahrung wie lange man warten muss auf Antwort wegen Kündigung schreiben wenn man da was fragt oder anfodert

NackterGerd  14.05.2025, 23:15
@LegalNutzer

Bei 4 Wochen Kündigungsfrist kannst du auch nicht zum 15 oder 16. Kündigen

Und Fragen in Kündigung sind dort fehl am Platz

LegalNutzer 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 23:26
@NackterGerd

Was meinst du. Man kann immer am letzten Tag des Monat 30/31 oder zum 15 kündigen. (16 meine ich ja nicht, halt wenn es über den 15 das Schreiben angeht, z. B am 16 ob das echt nicht mehr geht das am 15 Juni weg bin und muss bis 30 Juni arbeiten, hast du falsch verstanden bisschen)

LegalNutzer 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 23:30
@NackterGerd

Und nein fragen sind nicht fehl am Platz. Ein Arbeit Zeugnis Anfragen, wenn man mein Urlaub so berechnet wann ist mein letzte Arbeit tag, das sind doch Fragen die man in Kündigung schreiben, schreiben kann oder nicnt, oder ob das letzte Gehalt ganz normal erst den Monat danach gezahlt wird oder am letzten Tag Kündigung und so was

NackterGerd  15.05.2025, 06:06
@LegalNutzer
16 meine ich ja nicht, halt wenn es über den 15 das Schreiben angeht, z. B am 16 ob das echt nicht mehr geht das am 15 Juni weg bin

Wenn das schreiben zu spät ankommt gilt die Frist als nicht eingehalten

Also geht nur zum 30.Juni

Je nach Formulierung ist die Kündigung deshalb ungültig wenn die Kündigung für den 15. erst am 16. Ankommt. Und würde nicht automatisch zum 30. gelten.

Wenn du ausdrücklich zum nächstmöglichen kündigst wäre dies dann der 30.juni wenn die Kündigung am 16.Mai ankommt

Da heute bereits der 15. Ist müßte also deine Kündigung auch heute nimoch beim Arbeitgeber sein, ist doch logisch

NackterGerd  15.05.2025, 06:21
@LegalNutzer
Ein Arbeit Zeugnis Anfragen,

Ist eigentlich pflicht

wenn man mein Urlaub so berechnet wann ist mein letzte Arbeit tag,

Dein letzter Tag ist zu dem du gekündigt hast, also 15.Juni bzw 30.Juni oder garnicht.

Je nach dem was du jetzt schreibst und wann die Kündigung ankommt

Wenn du vorher noch Urlaub beantragst UND der genehmigt wird, bist du halt vorher in Urlaub, also ganz normal.

Einfach Zuhause bleiben weil du nicht Resturlaub hättest, geht natürlich nicht

das sind doch Fragen die man in Kündigung schreiben, schreiben kann oder nicnt,

😵‍💫🤔

Dein Urlaubsantrag ist natürlich etwas anderes wie die Kündigung

Würde ich nicht verwurschteln

oder ob das letzte Gehalt ganz normal erst den Monat danach gezahlt wird oder am letzten Tag Kündigung und so was

Genauso wie bisher auch, es kann höchstens noch nachträglich etwas kommen Z.b Urlaub, Überstunden, Ausgleichszhlung

Wenn du die Kündigung so schreibst, wie hier, kann der Schuss nach hinten losgehen

Schreibe eine Ordentliche Kündigung.

Wenn du Urlaub möchtest noch zusätzliche einen Ordenlichen Urlaubsantrg

LegalNutzer 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 11:07
@NackterGerd
Ist eigentlich pflicht

Ist es nicht. Nur wenn man anfordert bekommt man, sonst nicht.

Die Sache mit Urlaub. Da steht in Vertrag das meine Urlaub Tage mich freistellen kann, deswegen hat das nix mit Urlaub Antrag zutun sondern wann mein letzte Tag ist und mein Urlaub wird angerechnet und so bin ich früher weg. Darum geht's.

DerCaveman  15.05.2025, 11:28
@NackterGerd
Da heute bereits der 15. Ist müßte also deine Kündigung auch heute nimoch beim Arbeitgeber sein, ist doch logisch

Das waere bei einer Kuendigungsfrist von einem Monat logisch, ist es aber nicht auch bei der hier vermutlich geltenden gesetzlichen Frist von 4 Wochen.

NackterGerd  15.05.2025, 17:14
@LegalNutzer

ein Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszuhändigen.

Das Zeugnis muss Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten, auf Verlangen auch zu Leistung und Verhalten.

Details:

Gesetzliche Grundlage:

Die Verpflichtung zur Zeugniserteilung ergibt sich aus § 109 der Gewerbeordnung (GewO) und § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Anspruch:

Jeder Arbeitnehmer, auch geringfügig Beschäftigte oder Auszubildende, hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Einfaches vs. Qualifiziertes Zeugnis:

Das Zeugnis kann ein einfaches (Angabe zu Art und Dauer der Tätigkeit) oder ein qualifiziertes (zusätzlich Angaben zu Leistung und Verhalten) sein.

Der Arbeitnehmer kann ein qualifiziertes Zeugnis verlangen.

Zeitpunkt:

Das Zeugnis muss innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstellt werden.

Verjährung:

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach drei Jahren.

Unterscheidung zwischen Holschuld und Zustellung:

Der Arbeitnehmer muss das Zeugnis grundsätzlich selbst abholen (Holschuld).

Der Arbeitgeber ist nicht zur Zustellung verpflichtet, es sei denn, das Abholen wäre unzumutbar.

Elektronische Form:

Das Zeugnis kann mit Einwilligung des Arbeitnehmers auch in elektronischer Form erteilt werden.

Inhalt:

Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein und muss wahr und wohlwollend sein. Es darf keine negativen oder versteckten Hinweise auf Kritik enthalten.

Auskunftspflicht:

Der Arbeitgeber darf sich nicht verweigern, ein Zeugnis auszustellen

LegalNutzer 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 18:14
@NackterGerd

Verpflichtet ist er aber nur wenn Arbeitnehmer es anfordert. Kann ich aus eigene Erfahrung sagen das ich bei meine erste 2 Jobs noch nie von Arbeit Zeugnis gehört habe sowie Zwischenzeugnis und da ich nicht angefordert habe, habe ich auch keins bekommen. Also zu sagen es ist allgemein verpflichtend ohne das Arbeitnehmer was sagen muss stimmt nicht, nur wenn man es ausdrücklich verlangt

Dein Text ist... schwierig zu lesen. 🤔

Als erstes müsste man mal wissen: Welche Kündigungsfrist hast du laut Arbeitsvertrag?

Den exakten Wortlaut bitte.


LegalNutzer 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 23:11

Da steht ordentliche Kündigung und außerordentliche ist möglich. Und ich habe eine ordentliche Kündigung mit Post verschickt, das heißt ja laut Internet die 4 Wochen Frist. Die exakte Wortlaute weiß ich jetzt nicht, aber aufjedenfall steht da ordentliche Kündigung kann ich machen.

DaKaBo  14.05.2025, 23:12
@LegalNutzer

Das beantwortet meine Frage nicht. Was im Internet steht, muss nicht deine Kündigungsfrist sein. So kann man dir leider nicht helfen.

LegalNutzer 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 23:17
@DaKaBo

Da steht :Sowie befristete (Paragraf 15 und noch iwas) als auch unbefristete Arbeitsverträge unterliegen der ordentlichen Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. (das ist die 4 Wochen Frist wenn da steht ordentliche kündigung)

LegalNutzer 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 00:06
@DaKaBo

Warum nicht wenn es doch in internet steht

DaKaBo  15.05.2025, 02:13
@LegalNutzer

Weil im Vertrag auch was anderes vereinbart sein kann.

Ich habe eine KF von 6 Monaten.

Da nützt mir dein Gegoogele überhaupt nichts...🙈

DaKaBo  15.05.2025, 02:16
@LegalNutzer

Nein, ich kann nicht googeln, welche Kündigungsfrist in deinem Arbeitsvertrag steht...!?!

Generation Z...?

LegalNutzer 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 10:42
@DaKaBo

Wenn du 6 Monate hast. Steht nix von ordentliche Kündigung in dein Vertrag? Bei mir steht halt nur ordentliche Kündigung ohne ne Zahl

LegalNutzer 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 10:43
@DaKaBo

Ja Generation z, hat nix zu bedeuten. Wenn in google steht das ordentliche Kündigung wenn diese zwei Wörter in Vertrag stehen, 4 Wochen Frist heißt, dann ist das doch so

LegalNutzer 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 11:07
@LegalNutzer

Okey habe nochmal gegoogelt es kann auch was anderes heißen aber wenn keine Zahl genannt wird sind es 4 Wochen

DaKaBo  15.05.2025, 11:16
@LegalNutzer
Wenn du 6 Monate hast. Steht nix von ordentliche Kündigung in dein Vertrag?

Doch, natürlich. Meine Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung beträgt 6 Monate.

LegalNutzer 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 11:21
@DaKaBo

Ahsooo okey das heißt ohne Zahl heißt das 4 Wochen. Danke.

DerCaveman  15.05.2025, 11:31
@LegalNutzer
aber wenn keine Zahl genannt wird sind es 4 Wochen

Es kann auch sein, dass dein Arbeitsverhaeltnis einem Tarifvertrag unterliegt und die Kuendigungsfristen dort geregelt sind. Schon ueberprueft?

LegalNutzer 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 11:44
@DerCaveman

Ich weiß das mein Gehalt nach Tarif ist, das heißt auch die Kündigung Frist bei die Tätigkeit die ich arbeite ist die Frist 2 Wochen o: ja man dann kann ich doch villeicht 31 Mai weg 🤩 Mal gucken was man mir antwortet wegen den Kündigung schreiben, vllt geht halben monat früher 🙏

DerCaveman  15.05.2025, 11:46
@LegalNutzer

Dass dein Gehalt nach Tarif ist, bedeutet noch lange nicht, dass auch die tarifvertraglichen Kuendigungsfristen gelten. Wurde denn die Anwendung eines Tarifvertrags arbeitsvertraglich vereinbart und wenn ja, mit welchen Worten genau? Oder bist du Gewerkschaftsmitglied? Es koennte sich auch um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag handeln. Als was arbeitest du und in welchem Bundesland?

LegalNutzer 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 11:49
@DerCaveman

Also man meinte wenn das Mindestenggehalt bei Tarif angehoben wird, bekomme ich mehr GeldDas heißt meine kündigung Frist nach Tarif ist 2 Wochen. Was ich arbeite und wo möchte ich privat lassen. Ah ich warte einfach auf Antwort. Ich danke dir aufjedenfall, habe jetzt Hoffnung 🙏 wenn länger dauert ist es dann so, muss man akzeptieren.

DerCaveman  15.05.2025, 11:54
@LegalNutzer

Noch einmal: Dass du nach Tarif bezahlt wirst, bedeutet nicht zwangslaeufig, dass der gesamte Tarifvertrag auch fuer dich gilt. Manche Arbeitgeber zahlen freiwillig nach Tarif, ohne dass eine Tarifbindung vorliegt. Oft wird arbeitsvertraglich auch nur die Anwendung bestimmter Teile eines Tarifvertrages vereinbart. Dann gelten auch nur die vereinbarten Teile und nicht auch der Rest.

Was ich arbeite und wo möchte ich privat lassen. Ah ich warte einfach auf Antwort.

Eine korrekte Antwort kann man dir nur geben, wenn man die genaue vertragliche Konstellation kennt. Wenn du uns die aber nicht verraten willst, kannst du keine korrekte Antwort erwarten.

LegalNutzer 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 12:34
@DerCaveman

Okey danke dann weiß ich bescheid das es nicht allgemein gilt!