Steuererstattung oder Nachzahlung?
Hallo,
kann mir jemand eine Einschätzung geben? Die Steuererklärung steht an und ich bin unsicher mit was ich rechnen muss.
Ich bin alleinverdiener, verheiratet, steuerklasse 3, Ehemann hat kein Einkommen (nur wohngeld), ich hab 2400 netto, 1 Kind gdb 70 und pflegegrad 2. Keine Betreuungskosten, kein Eigentum, kein Auto, Ehemann bekommt pflegegeld für Kind.
Danke
2 Antworten
Ich schaue Mal in meine Glaskugel und melde mich wenn sie vom Glaskugel TÜV wieder da ist.
Spaß beiseite, so pauschal ne halbwegs brauchbare Antwort zu geben dürfte annähernd unmöglich zu sein.
Einfach bei Elster.de anmelden und ausfüllen ist einfach als hier zu raten, auf Elster wird dir am Ende eine Berechnung gezeigt. Diese spiegelt das wieder was das FA Festsetzen würde wenn es deinen Eingaben 1zu1 folgt.
Ich würde aber vermuten, dass es zu einer geringen Nachzahlung kommt.
Puh, na ja, mal gucken hoffentlich hat meine Steuerberaterin ja ein paar Tricks auf Lager.
Du hast absolut recht - eine echte Berechnung der Steuer "einfach so" durchzuführen, ist inzwischen kaum noch möglich. Hab ich in letzter Zeit bemerkt, als ich das Ganze mal unverbindlich per Excel abschätzen wollte (da ging es um Rente).
Klingt auf Youtube immer so einfach: "Brutto rein, Pauschalen abgezogen, Steuer drauf" - aber bei wem ist das wirklich so einfach.
Die StKl III dürfte in dieser Konstellation eher nachteilig sein in der Gesamtbetrachtung. Ich würde hier vermuten, dass eine überschaubare Nachzahlung fällig wird, aber genau sagen kann man es nur, wenn man alle steuerlich relevanten Daten einsehen könnte. Ich würde aber anraten, die Steuerklase auf IV/IV abändern zu lassen. Damit dürfte es eher unterjährig etwas höhere Abzüge, dafür aber sehr wahrscheinlich eine Erstattung geben im Rahmen der EStE.
Danke für die Rückmeldung. Ich bin beim Lohnsteuerhilfeverein Mitglied und letzte Jahre hatte ich viel erstattet bekommen, da ich noch steuerklasse 4 und davor 1 hatte und musste eine Gebühr von 150 Euro zahlen. Wenn ich dieses Jahr zurück zahlen muss, muss ich dann trotzdem die Gebühr zahlen? Dann hätte ich ja doppelt verloren.