Stellvertreter des Papstes?

5 Antworten

Einen weltlichen Vertreter gibt es nicht. Wie adelaide196970 geschrieben hat, ist der Stellvertreter und Leiter des Bistums Rom, nach dem Papst, der Kardinalvikar.

Der Kardinalvikar, offiziell Generalvikar Seiner Heiligkeit für das Bistum Rom, ist der mit der geistlichen, pastoralen und administrativen Leitung des Bistums Rom beauftragte Vertreter des Papstes in seiner Eigenschaft als Bischof von Rom
https://de.wikipedia.org/wiki/Kardinalvikar

Der Generalvikar ist auch Geistlicher im "Range" eines Weihbischofs. Zur Zeit ist es Angelo De Donatis.

Wie jeder Bischof, so hat auch der Papst als Bischof von Rom einen Generalvikar. Da dieser in Rom immer ein Kardinal ist, bezeichnet man ihn als "Kardinalvikar", in der Diözese Rom zusätzlich in Range eines Weihbischofs. Einen "weltlichen" Vertreter eines Bischofs gibt es grundsätzlich nicht, auch nicht beim Papst.

hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kardinalvikar?wprov=sfla1

Ich versuche Deine Frage mal Stück für Stück zu beantworten:

(1.) Als Hirte der Gesamtkirche kommt dem Papst höchste, volle und universale Leitungsgewalt zu.

  • höchste: Es gibt keine Träger einer dem Papst übergeordneten Leitungsgewalt.
  • volle: Der Papst ist Träger gesetzgebender (legislativer), ausführender (exekutiver) und richterlicher (judikativer) Leitungsgewalt.
  • universale: Die Leitungsgewalt des Papstes erstreckt sich auf die Gesamtkirche in allen ihren Bereichen und Teilkirchen.

Der Papst wird als Hirte der Kirche in der Ausübung seiner Leitungsgewalt wie folgt vertreten:

  • Dem Papst sind im kirchlichen Verfassungsrecht folgende Organe zugeordnet: die Bischofssynode, das Kardinalskollegium, die römische Kurie und die Gesandten des Papstes. Entgegen populärer Meinung partizipieren weder Bischofssynode noch Kardinalskollegium an der Leitungsgewalt des Papstes; beiden kommt lediglich beratende Funktion zu.
  • Durch die Behörden der Römischen Kurie übt der Papst in der Leitung der Gesamtkirche seine ausführende und richterliche Leitungsgewalt aus, näherhin durch die Dikasterien und die Gerichtshöfe. Die jeweiligen Aufgaben und Kompetenzen regelt das besondere Gesetz, hier insbesondere die Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium vom 19. März 2022.
  • Die gesetzgebende Gewalt übt der Papst letztlich (fast) immer persönlich aus.
  • Die Gesandten des Papstes (Apostolische Nuntien) vertreten den Papst bei den verschiedenen Ländern und Teilkirchen ebenfalls in seiner ausführenden Gewalt, etwa bei der Errichtung von Teilkirchen.

(2). Der Papst ist Diözesanbischof der Kirche von Rom (und umgekehrt). D. h. er ist (de jure) eigenberechtigter Hirte einer Teilkirche. Im Hinblick auf die Leitung der Teilkirche ist jeder Diözesanbischof ebenfalls Träger voller Leitungsgewalt. Jeder Diözesanbischof hat einen Generalvikar als dessen Vertreter der Exekutive, der qua Amt über das selbe Maß ausführender Leitungsgewalt wie der Diözesanbischof selbst verfügt. Da der Papst de facto persönlich nicht mit der Leitung der Diözese Rom befasst ist, kommt seinem Generalvikar darüber hinaus noch mehr delegierte Leitungsgewalt zu, um die Diözese Rom quasi autark zu leiten. Der Generalvikar des Papstes für die Diözese Rom vertritt also den Papst als Diözesanbischof von Rom in der Leitung der Diözese. Umgangssprachlich wird der Generalvikar des Papstes auch Kardinalvikar genannt, weil es sich beim Amtsinhaber traditionell um einen Kardinal handelt. Kirchenverfassungsrechtlich ist dieses Amt nur von untergeordneter Rolle im Hinblick auf die Stellung des Papstes.

(3.) Dem Papst kommt im Völkerrecht eine einzigartige Rolle zu. Zum einen tritt der Papst als persönlicher Repräsentant des Heiligen Stuhles oder Apostolischen Stuhles als Völkerrechtssubjekt auf, gleichzeitig kommt dadurch und damit dem Papsttum selbst Völkerrechtssubjektivität zu. Der Heilige oder Apostolische Stuhl ist ein nichtstaatliches, souveränes Völkerrechtssubjekt; er ist nicht mit dem Staat der Vatikanstadt zu verwechseln. Kirchen- und völkerrechtlich wird unter dem Begriff Heiliger oder Apostolischer Stuhl der Papst und die Römische Kurie verstanden. Die bereits erwähnten Päpstlichen Gesandten (Apostolischen Nuntien) sind die Vertreter des Papstes bei den Staaten, deren Regierungen und Autoritäten. Es ist nicht der Staat der Vatikanstadt, sondern der Heilige oder Apostolische Stuhl, der diplomatische Beziehungen zu den Staaten unterhält. Gegenstand dieser diplomatischen Beziehungen sind nicht (oder kaum) die Belange des Staates der Vatikanstadt, sondern die der römisch-katholischen Kirche.

(4.) Die Funktion des Papstes als Staatsoberhaupt des Staates der Vatikanstadt ist nicht von kirchenrechtlicher Bedeutung. Das liegt schlicht daran, dass der Vatikan nicht Teil des Verfassungsgefüges der römisch-katholischen Kirche ist. Wenn in den Medien oder umgangssprachlich vom Vatikan die Rede ist, ist der Heilige Stuhl oder die Römische Kurie gemeint (vgl. die Punkte 1 und 3).

Ich hoffe, ich konnte die Beantwortung der Frage weiterbringen!

Das einfachste zuerst: In seiner Aufgabe als Erzbischof des Erzbistums Rom hat er, wie jeder Bischof, einen sog. Generalvikar, der ihm auch zur Seite steht, wenn Stellvertretung nicht nötig ist.

In seinen weltlichen Aufgaben wird der Papst von drei Personen vertreten, weil der Papst absoluter Monarch ist. In der Stellvertretung werden Exekutive, Legislative und Judikative jedoch geteilt.

Als Leiter der Weltkirche gibt es eigentlich keine Vertretung. Deshalb muss so schnell als möglich ein neuer Papst gewählt werden. Die wichtigsten Aufgaben nehmen in der papstlosen Zeit das Kardinalskollegium als Ganzes bzw. insbesondere der Camerlengo wahr.

Es gibt keinen offiziellen Vize-Papst. Allerdings ist der Kardinalsstaatssekretär sehr wichtig und so etwas wie der Regierungschef des Vatikans.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Theologiestudium