Sonderkündigungsrecht Internet beim Zusammenziehen?
Hallo Zusammen,
meine Partnerin und ich ziehen zusammen.
Für die neue gemeinsame Wohnung besteht aktuell kein DSL Anschluss
Jeder von uns hat jeweils einen eigenen DSL Anschluss in der jeweiligen Wohnung.
Für die neue Wohnung brauchen wir jedoch nur einen Anschluss.
Ich selbst bin bei 1und1 seit vielen Jahren und hoch zufrieden.
Diesen Anschluss würden wir gerne mit in die neue Wohnung nehmen.
Sie ist bei der Telekom. Der Vertrag besteht seit 10 Monaten mit einer Laufzeit bis September 2026.
Sowohl 1und 1 als auch die Telekom können ihre Bisherige Leistung in der neuen Wohnung liefern.
Sie war heute bei der Telekom. Und hat die Aussage bekommen geht nicht. Sie muss weiterzahlen bis zum Vertragsende.
Weiche Erfahrungen habt ihr. Wie ist die Rechtslage ?
4 Antworten
Bei der Telekom auf der Seite steht, dass der Vertrag sofort gekündigt werden kann bei zusammenzug. Einfach nochmal anrufen. Manchmal sagt der eine das und der andere das. Deswegen immer mehrmals anrufen um mehrere Mitarbeiter dran zu bekommen .
Voraussetzung ist, dass nicht bereitgestellt werden kann. Da es durchaus sein kann, dass technisch in einer Wohnung zwei Anschlüsse bereitgestellt werden können, kann man das nur dann genau sagen, wenn es zuvor geprüft wird.
Es grüßt Wiebke
Grundsätzlich steht euch kein Sonderkündigungsrecht zu.
Anders wäre es bei Stromverträgen.
Wenn beide Anbieter liefern können (DSLAM und APL noch nicht voll), müssten beide Verträge umgezogen und entsprechend bezahlt werden.
Eine genauere Prüfung erfolgt übrigens erst nach Auftragserteilung.
Sollte ein Anbieter von sich aus verzichten, wäre das eben Kulanz.
Hallo Wuschel1987,
die einfachste Lösung wäre die, die peterobm genannt hat, nämlich dass ihr euch so entscheidet, dass dein Vertrag doch gekündigt wird, da du die kürzere Laufzeit hast und der deiner Freundin in die neue Anschrift umgezogen wird.
Ansonsten hilft nur, dass geprüft wird, ob zwei Anschlüsse technisch möglich sind. Falls ja: Kein Sonderkündigungsrecht. Falls nein: Sonderkündigungsrecht.
Gerne die Daten über unser Kontaktformular zusenden und ich prüfe das.
Es grüßt Wiebke
sucht euch einen Anbieter aus, da beide liefern können, werdet ihr 2 Verträge haben. ihr kommt nicht raus.
oder du kündigst deinen da nur 4 Wochen
Den Vertrag mit der kürzeren Laufzeit zu kündigen wäre in der Tat die einfachste Lösung und die, die immer funktioniert.
Ansonsten muss geprüft werden, ob technisch ein zweiter Anschluss bereitgestellt werden kann, sprich eine zweite Leitung frei ist.
Es grüßt Wiebke