Sonderkündigung Kampfsportschule wg Umzug?
Hallo ihr Lieben,
ich habe letzten Jahres (10. Juli 2019) eine Vertrag mit 18 Monaten Laufzeit in einer Kampfsportschule abgeschlossen.
Als sich mein Ex dann auf übelste Weise im September 2019 getrennt hatte und ich dann gewzungen war in eine andere Stadt zu ziehen, bat ich meine Kampfsportschule auf Kulanz aus dem Vertrag zu kommen da ich das Geld dafür eigentlich nicht mehr hatte. Ich hatte über 2 Wochen keine Antwort bekommen und dachte mir eben persönliches Pech und habe es dabei belassen.
Als nun auf einmal im 4 Wochen Turnus abgebucht wurde habe ich mich natürlich beschwert, denn ich habe schließlich einen 18 Monatsvertrag unterschrieben und keinen 18 mal 4 wöchigen Turnus. Als sich wieder niemand meldete habe ich auf Jahresende gekündigt (was so oder so hätte sein müssen). Die Dame der Buchhaltung sicherte mir zu, dass ich vorzeitig aus dem Vertrag komme.
Einige Tage später hieß es ich solle mich an den Inhaber wenden. Dies habe ich via Whatsapp getan, wiedermal keine Reaktion.
Nachdem ich mich nun schlau gemacht habe und von einem Sonderkündigungsrecht wegen Umzug erfahren habe, habe ich diese sofort eingereicht (bin lt. Google Maps 25km vom Studio entfernt und es gibt keine weitere Filiale in meiner Gegend). Darauf wurde wieder nicht reagiert. Das Sepa Lastschriftmandat habe ich bereits gekündigt. Nun heißt es man würde sich morgen melden.
Nach meiner Rechnung bezahle ich bei einem 4 Wochen Turnus über einen Monatsbeitrag mehr als ich abgeschlossen habe.
- Frage kann ichz von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?
- Frage ist es rechtens wenn ich eine 18 monatige Mitgliedschaft unterschreibe die mir alle 4 Wochen den Beitrag abbuchen? (Zumal deren Rechnung nicht mal stimmt da die sogar ein paar Tage unter den Tisch fallen lassen haben und mir quasi für weniger Tage als 28 das Geld abgebucht haben).
Danke für eure Antworten!
4 Antworten
Frage kann ichz von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?
Pauschal, nein. Pauschal deshalb, weil, solltest du ein Sonderkündigungsrecht haben, steht das in den AGBs. Wenn es nicht da drin steht, greift das BGH Urteil aus 2016.
Frage ist es rechtens wenn ich eine 18 monatige Mitgliedschaft unterschreibe die mir alle 4 Wochen den Beitrag abbuchen?
Kommt drauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Die meisten Fitnessstudios kassieren monatlich. Aber einige Fitnessstudios eben nicht. Da werden die Beiträge pro Woche / 2 Wochen / 4 Wochen berechnt und abgebucht.
Beispiel Rechnung: Ein Fitnessstudio wirbt mit 10€ pro Woche. Das sind im halben Jahr (26 Wochen) 260€. Umgerechnet auf den Monat sind das 43,33€ und keine 40€, wie man denken würde.
Das steht aber alles im Vertrag drin, wie abgerechnet wird.
Ob deine Abrechnung stimmt oder nicht, musst du im Vertrag nachlesen.
Weiterhin hast du einen Vertrag über 18 Monate geschlossen. Das sind nach deren Abrechnung 19,5x 4 Wochen. Da kommst du auch nicht so einfach raus. Höchstens auf Kulanz.
Die Dame der Buchhaltung sicherte mir zu, dass ich vorzeitig aus dem Vertrag komme.
Das wäre an sich die Möglichkeit gewesen. Aber, vermutlich kannst du nicht beweisen, dass sie dir das zugesagt hat.
Letztendlich hilft nur, sofort kündigen, damit es nicht vergessen geht und du keine Fristen verpasst. Und halt in den sauren Apfel beißen und die restlichen Monate noch bezahlen.
Zu 1: Du hast KEIN Sonderkuendigungsrecht wegen Umzugs.
Zu 2: Wie wurde denn der Beitragszeitraum im Vertrag definiert? Als Monatsbeitrag oder als Vierwochenbeitrag? Man kann durchaus eine in Monaten bemessene Laufzeit vereinbaren und gleichzeitig einen nach Wochen oder auch Tagen bemessenen Beitragszeitraum.
Die Frage ist eher "Warum sollte es da ein Sonderkuendigungsrecht geben?". Es gibt halt keins, weil ein Umzug allein der Sphaere des Vertragsnehmers zuzuordnen ist. Das Studio kann da nix fuer.
Ist aus dem Jahr 2014. Hier etwas aus gleicher Quelle 2 Jahre spaeter: https://www.aboalarm.de/blog/fitnessstudio/urteil-bgh-fitnessstudio-kuendigung-umzug/
Also es ist normal, dass alle 4 Wochen abgebucht wird, jeden Monat der Betrag eben.
Sonderkündigungsrecht könnte greifen, ist aber nicht so einfach.
ja aber dann verliert man jeden Monat 2-3 Tage und zahl eben mehr übers Jahr
Also es ist normal, dass alle 4 Wochen abgebucht wird, jeden Monat der Betrag eben.
4 Wochen sind aber kein Monat (ausser in den meisten Jahren im Februar).
Es ist aber durchaus moeglich, dass hier ein Beitragszeitraum fuer 4 Wochen vereinbart wurde, also fuer (fast immer) etwas weniger als 1 Monat.
Hast du die neue Meldebescheinigung der Kündigung beigelegt?
ja meinen ausweis der eben neu ausgestellt wurde am 21.10.19 in der neuen Gemeinde
https://www.aboalarm.de/blog/fitnessstudio/kuendigung-fitnessstudio-umzug-sonderkuendigungsrecht/
Hier musst du einen Beleg für deinen Umzug, also die Meldebescheinigung, gemeinsam mit der Kündigung vorlegen. Die rechtliche Grundlage für diese Regelungen ist der § 314 des BGB
Kopie des Ausweises ist kein entsprechender Beleg.
oh je das wusste ich nicht... aber da steht ja auch alles drauf?
Da steht drauf, dass du eine neue Adresse hast. Aber nicht, dass du dich an der alten Adresse tatsächlich abgemeldet und an der neuen angemeldet hast.
Die rechtliche Grundlage für diese Regelungen ist der § 314 des BGB
Der BGH hat allerdings bereits im Jahr 2016 geurteilt, dass ein Umzug kein wichtiger Grund im Sinne des BGB § 314 ist.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/fitnessstudiovertrag-kuendigung-wegen-umzugs_064329.html
zu 1.: Warum nicht?