Sollte ich mir durch die Chefin Klarheit verschaffen, wie es jetzt mit meinem Dienstverhältnis aussieht?

3 Antworten

Eine Kündigung bedarf der Schriftform, solange du die nicht erhalten hast, bist du also weiter eingestellt. Ein einfacher Verbaler Streit rechtfertigt ggf keine Kündigung höchstens eine Abmahnung und bei Betrieben ü10 Vollzeitkräften ist eine Krankheitsbedingte Kündigung nicht einfach möglich.

Ergo du hast deinen Job noch.

Während der Krankschreibung hat dein AG kein recht, dich zu kontaktieren. Bzw nur im wenigen Ausnahmefällen. Willst du was wissen, musst du dich melden, ebenfalls liegt es an dir, dich bezüglich deiner Krankschreibung bei ihr zu melden, wie lange. Das reicht am letzten Tag drer Krankschreibung mitzuteilen, ob du dich weiter Krankschreiben lässt oder ob du arbeiten kommst.

Whats app ist keine Rechtskonforme Kontaktseite. Aus Datenschutzgründen dürfen darüber keine Betrieblichen Informationen geteilt werde. Ob sie dich jetzt generell rausgeworfen hat oder nur während deiner Krankheit um eben das Kontaktverbot einzuhalten lässt sich nicht sagen.

Wenn sie dir deine Krankheit nicht glaubt, kann sie dich zum Betriebsarzt schicken.

Also, ob sie sich nicht meldet um Rechtskonform zu bleiben und sich zu schützen oder ob sie sich nicht meldet um dich abzuschneiden/zu bestrafen lässt sich nicht sagen, ich würde aber auf ersteres Tippen.

Ein klärendes Personalgespräch wird erst kommen, wenn du wieder arbeiten gehst oder wenn du es im deinem Krankenzeitraum von dir aus willst.

Wenn WhatsApp laut Betrieb zulässig war über Krankheit zu informieren - dann hast du keinen Fehler gemacht. Wir müssen uns zB telefonisch krank melden.

Die Chefin hat voraussichtlich genug Erfahrung um an Hand deiner AU zu beurteilen, dass du so schnell nicht wieder kommst. Daher würde ich der Entfernung aus der WhatsApp Gruppe keine Bedeutung beimessen.

Stell sicher, dass jemand deine Post kontrolliert falls eine Kündigung kommt damit du fristgerecht Kündigungsschutzklage erheben kannst.

Ansonsten warte ab bis du selbst deine Kündigung für Oktober abgegeben musst.

Sollte in der Zwischenzeit doch die Kündigung der Chefin kommen und du willst nichts unternehmen - dann denke daran, dass du dich selbst krankenversichern musst.

Ansonsten solltest du dich bei der Chefin maximal melden wenn du dich entschuldigen willst und mit ihr reden kannst ohne ausfällig zu werden.

Bis dorthin meldest du dich alle vier Wochen, dass nach Einschätzung deines Arztes das Ende der AU noch nicht feststeht.

Du könntest dich vielleicht informieren, ob deine Chefin diese AU bei deiner KK abrufen kann. Ich meine mich zu erinnern, dass mein Personaler mir einmal mitgeteilt hat, dass sie hierfür neben dem Datum der Ausstellung auch das voraussichtliche Ende kennen müssen. Kann aber auch sein, dass hier zwischendurch die Software verbessert wurde.

Es ist besser, noch einmal nachzufragen, sonst wird es mit der Zeit noch schwieriger, das Problem zu lösen.