Sollte ich ein Mann sagen wenn ich ihn Date dass ich trans bin?
23 Antworten
Bist du das auf dem Bild?
Falls ja, dann wäre es eigentlich nur relevant, wenn es um sexuelle Handlungen geht oder um zu schauen, wie sehr dir dein Partner vertraut.
Müssen tust du in jedem Fall nichts, aber es kann stellenweise sehr von Vorteil sein.
Also lautet die Antwort so gesehen erstmal "Jain" und ist dann von der Person, die vor dir dann steht, auch bisschen abhängig.
Hoffe, das hilft dir.
Ist ein schwieriges Thema.
Bspw. erwartet bzw. stellt sich eine bestimmte Untergruppe von Männern und manche Frau auch vor, dass der andere Part beim Dating grundsätzlich Auskunft über die Partner- und insbesondere Sexualhistorie geben sollte.
Und ich denke, hier besteht ein "gesellschaftlicher Konsens," das man nicht erwarten kann, dass der anderen darüber Auskunft gibt. Ist natürlich was anderes wenn man direkt Fragt. Aber das ist für viele ohnehin eine "red flag."
Ich denke, die Situation ist bei Transgeschlechtlichkeit ähnlich gelagert.
Auf der anderen Seite, kann ich persönlich durchaus, zumindest gefühlt nachvollziehen, dass man sich in zweiterem Fall, sollte es denn herauskommen "betrogen" fühlt.
Ja auf jeden fall.
Alles andere ist echt mies. Wenn er Hetero ist, kriegt er ein Trauma.
Aus moralischer Sicht auf jeden Fall. Vor allem dann, wenn es intim werden sollte. Wenn das Date es hinterher herausfinden würde, ohne das du es ihn gesagt hast, dann könnte er/sie Anzeige erstatten. Außerdem sollte eine Beziehung nicht auf Lügen aufgebaut werden.
Ja gut, wenn du von purer Anzeigestellung sprichst, hast du tatsächlich recht. Wäre aber wenn dann der § 229 StGB. Der 223er setzt Vorsatz (in dem Fall die Gesundheit des Mannes zu schädigen) voraus, das wäre in der Konstelation nie und nimmer gegeben.
Bezweilfe aber stark das die Anzeige zu einer Verurteilung führen würde.
Würde Tür und Tor für Missbrauch öffnen. Am Ende kannst du mit so einer Präzidenz dann konstruieren, dass fahrlässige Körperverletrzung nach dem Sex besteht, weil z.B. ein Mann einer Frau vorspielte in sie verliebt zu sein, was sich dann als Lüge raustellte und sie dadruch retroaktiv Ekel vor dem eigentlich einvernemlichen Akt mit ihm empfindet.
Ob § 223 STGB oder § 229 STGB spielt erst einmal kaum eine Rolle. Aber es ist nun einmal so, das dies dann schon als Körperverletzung gewertet werden könnte. Und das hat absolut nichts mit Missbrauch zutun.
Aber es ist nun einmal so, das dies dann schon als Körperverletzung gewertet werden könnte. Und das hat absolut nichts mit Missbrauch zutun.
Jo, hab dir ja schon recht gegeben, dass fahrlässige Körperverletzung hier vorliegen bzw. es zur Anzeige reichen könnte.
Aber KV bzw. fahrlässig KV kann wie gesagt z.B. schon durch die Erregung eines "starken Ekels" (was in dem Fall wohl am Wahrscheinlichsten zutreffend wäre) gegeben sein.
Und das könnte halt auch dadurch zustande kommen, dass ein Cis-Mann eine Cis-Frau oder von mir aus auch anders rum unter dem vorspielen falscher Gefühle zum Sex bewegt. Das hat erstmal auch nichts mit Missbrauch zu tun.
Im besten Fall schon vor dem Date die Wahrheit sagen. Mit offenen Karten spielen
Für was genau, könnte er sie den Anzeigen?
Das Wahrscheinlichst, dass du meinen könntest wäre wohl § 177 Abs. 2 (1) StGB:
Da ist aber schon im Wortlaut zu erkennen, dass dieser offensichtlich auf Intoxikation, und nicht das vorenthalten von Informationen zur Willenbildung ausgelegt ist. Und da wird ein Gericht vermutlich den Willen des Gesetzgebers bezüglich des Zwecks folgen. Allgemein werden in Deutschland Erwachsene nicht vor "Manipulation zum Sex" geschützt, dass ist nicht magisch anders, nur weil eine Partei ggf. Trans ist.
Betrug oder Täuschung können es nicht sein. Betrug ist ein reines Finanzdelikt und bei Täschung müsste eine Rechtsfolge durch die Willenserklärung, die durch eine solche Zustande kam eintreten, was bei Sex nicht der Fall ist.
Wenn ich was übersehen hab, kannst mich aber gern aufklären.