Sollte die Halal-Schlachtung in Deutschland verboten werden?

Das Ergebnis basiert auf 131 Abstimmungen

NEIN 54%
JA 43%
SONSTIGES 3%

10 Antworten

JA

Prinzipiell sollten Sachverhalte und Vorschriften niemals durch Idiologien/Religion bestimmt werden, sondern Rational und durch Wissenschaft.

SONSTIGES

Das ist per Gesetz bereits geregelt. Sie ist unter bestimmten, vom Tierschutzgesetz festgelegten Voraussetzungen erlaubt.

Das musst Du (oder irgendjemand sonst) also nicht mehr "entscheiden".

Generell:

Warum willst Du Anderen etwas "verbieten"? Das ist hier eine Demokratie, keine Meinungsdiktatur. Da sollte man Anderen ihren Weg zugestehen, genauso wie Du erwartest dass man Dir nicht plötzlich irgend etwas verbietet, nur weil ein Anderer es irgendwie doof oder nicht OK "findet".

Kannst Du denn begründen, was genau (medizinisch) an einer Halal-Schlachtung (Schächten) nicht OK ist?

Das wäre ja erst einmal die Voraussetzung um überhaupt eine Forderung (und somit eine entsprechende Abstimmung) in den Raum zu stellen.

Zicke52  30.09.2020, 14:07

Aber natürlich kann das neu entschieden werden. Gesetze sind nicht in Beton gegossen.

2
Waldmensch70  30.09.2020, 16:02
@Zicke52

Und warum sollte man das?

Bitte gehe dann auch auf den zweiten Teil meiner Antwort ein.

0
JA
Wenn die Schächtung am gefesselten und niedergeworfenen Tier, entsprechend den Vorschriften, durch einen Schnitt mit einem scharfen Messer vorgenommen wird, durchtrennt man zunächst die vordere Halshaut. Dann folgen die vorderen, Halsmuskeln, die Luftröhre und die Speiseröhre. Jeder Mediziner oder Anästhesist mit operativer Erfahrung weiß, wie schmerzempfindlich Luftröhre und Speiseröhre sind, besonders aber der betroffene Kehlkopf, deren Verletzung selbst bei tiefer Narkose noch zu schweren reflektorischen Atemstörungen und Kreislaufreaktionen führt.
Danach werden die darunter und seitlich liegenden, mit spezifischer Sensitivität ausgestatteten beiden Halsschlagadern durchschnitten, die eine relevante Gesamtreaktion auf Blutdruck und Kreislauf haben...
Daneben werden auch die Nervi accessori und der Vagus sowie das gesamte Sympathische Nervensystem und die das Zwerchfell motorisch versorgenden Nervi phrenici durchtrennt. Hierdurch kommt es zu einem immobilen Zwerchfellhochstand mit stärkster Beeinträchtigung der Lungenatmung, so daß das Tier neben seinen unerträglichen Schnittschmerzen auch noch zusätzliche Todesangst durch Atemnot erleidet.
Diese Atemnot versucht es durch Hyperventilierung des knöchernen Thorax vergeblich zu kompensieren, was weitere Schmerzen verursacht und zu den schmerzhaft - angstvoll aufgerissenen Augen führt.
Durch die Angst und atemnotbedingten verstärkten Atemreaktionen wird das Blut und der aus der Speiseröhre austretende Mageninhalt in die Lungen aspiriert, was zu zusätzlichen schweren Erstickungsanfällen führt.
Während des langsamen Ausblutens thrombosieren sind verstopfen vielfach die Gefässenden der vorderen Halsarterien, so das regelmäßig nachgeschnitten werden muß.
Und das alles bei vollem Bewußtsein des Tieres, weil beim Schächtschnitt die großen, das Gehirn versorgenden Arterien innerhalb der Halswirbelsäule ebenso wie das Rückenmark und die 12 Hirnnerven nicht durchtrennt sind und wegen der knöchernen Ummantelung auch nicht durchtrennt werden können.
Diese noch intakten Gefäße versorgen über den an der Basis des Gehirns liegenden Circulus arteriosus weiterhin das ganze Gehirn noch ausreichend, so daß keine Bewußtlosigkeit eintritt.
Hängt man dann laut entsprechenden «Vorschriften» das Tier noch an den Hinterbeinen auf, so bleibt es infolge der noch ausreichenden Blutversorgung des Gehirns, des orthostatisch verstärkten Blutdruckes und des allgemein bekannten lebensrettenden physiologischen Phänomens, das der blutende Organismus seine periphere Durchblutung zugunsten von Gehirn, Herz und Nieren bis auf Null reduziert, praktisch bis zum Auslaufen der letzten Blutstropfen bei vollem Bewußtsein.
Der Beweis hierfür wurde vielfach erbracht, indem man das Tier nach dem Ausbluten entfesselte. Mit der entsetzlich klaffenden Halswunde strebte es meistens voll orientiert bewegungsfähig und angstvoll dem Ausgang des Schlachtraumes zu und müßte durch den Bolzenschussapparat endgültig getötet werden.

http://www.giessener-zeitung.de/muecke/beitrag/113037/was-schaechten-bedeutet-ein-mediziner-erklaert/

NEIN

Das schächten von betäubungslosen Tieren ist doch bereits verboten. Die Ausnahmeregel gilt nur bei entsprechender Betäubung.

Deshalb sehe ich keinen Grund auch dies zu verbieten.

DerAllesFrager6  30.09.2020, 11:29

Du siehst keinen Grund Mord zu verbieten? Komischer Vogel

2
Zicke52  30.09.2020, 14:12

Wenn betäubt werden muss, worin besteht dann die Ausnahmeregel?

0
JA

Die Moslems sollen endlich aufhören mit ihren dämlichen Traditionsgehabe. Diese Schlachtmethode ist gegen den Tierschutz und gehört verboten.

Viele von denen danken ja immer noch, wenn sie Schweinefleisch essen oder etwas essen das nicht Halal ist sterben sie daran. Das ist echt zurückgebliebenes Denken.