Sollte der Maji-Maji Wiederstand als Völkermord eingestuft werden?

3 Antworten

Völkerrecht gibt es erst seit 1948. Fast alle Staaten haben in der Vergangenheit furchtbare Verbrechen an Millionen Menschen begangen. Die Amerikaner, Spanier und Portugiesen haben fast die gesamte indigene Bevölkerung Amerikas ausgelöscht. Die Australier mit den Aboriginees, der afrikanische Sklavenhandel durch Europäer und Muslime, die mongolische Eroberung Russland und weiterer Gebiete usw. Aber das kann alles nicht als Völkermord gemäß modernen Völkerrechts eingestuft werden, weil es dieses damals noch nicht gab. Wie weit will man zurückgehen? Wiedergutmachung ist auf jeden Fall eine gute Sache. Aber dass die Mongolen sich heute noch des Völkermords im Rahmen ihres Erioberungszugs schuldig bekennen sollen, wird wohl niemand ernsthaft fordern. Die Frage ist wo man die zeitliche Grenze ziehen sollte.


MyMiniMedie6th  07.03.2024, 09:40

Ab dem Zeitpunkt, an dem die Verantwortlichen Generationen nicht mehr leben.

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Rennegent  07.03.2024, 10:53
@MyMiniMedie6th

Moralisch ja. Völkerrechtlich trägt aber der Staat die Verantwortung. Ein Staat, der seit 1948 Verbrechen begangen hat, kommt da nicht raus, solange er in dieser Form besteht. Auch in 1000 Jahren nicht. Es sei denn das Völkerrecht wird abgeschafft.

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Politiker*innen und Wissenschaftler*innen in Deutschland ist dieses Verschweigen mit den in der Zeit 1904 bis 1908 begangenen Völkermorden an den Herero und Nama und die Anhänger*innen der Maji-Maji-Bewegung in Tansania nahezu gelungen.

Da wird gar nichts verschwiegen. Es interessiert nur kaum einen, weil es kaum wen interessiert wird dazu keine Frage in einer Pressekonferenz gestellt. Und weil keine Frage gestellt wird wird nicht geantwortet.


trans64 
Fragesteller
 16.02.2024, 18:27

Naja das würde ich so nicht sagen. Den dann würde Steinmeier ja nicht plötzlich dorthin fliehen und um Vergebung bitten.

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Skywalker17  10.05.2024, 11:59
@trans64

Ach, hat er das? Haben das türkische Politiker bei den Armenien gemacht?

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Gemessen an der landläufigen Definition ist dieses Verbrechen eher kein "Völkermord". Die Niederschlagung des Aufstands richtete sich nicht gegen ein Volk, weil an ihm eine Reihe ethnischer Gruppen beteiligt waren.