Sollte das öffentlich rechtliche Fernsehen abgeschafft werden?

Das Ergebnis basiert auf 23 Abstimmungen

Auf keinen Fall abschalten 70%
Nein nicht abschalten 17%
das Fernsehen kann bleiben aber der Rundfunkbeitrag muss weg 9%
Öffntlich rechtliches Fernsehen muss auf jeden Fall abgeschaltet 4%
Ja öffentlich rechtliches Fernsehen muss abgeschaltet werden 0%

12 Antworten

Nein nicht abschalten

Man sollte jedoch die GEZ senken und sehr viele Programme(Funk) einstellen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich studiere Geschichte und bin an Politik interessiert
Auf keinen Fall abschalten

Nein, auf keinen Fall.

das Fernsehen kann bleiben aber der Rundfunkbeitrag muss weg

Hi,

Die Grundidee war ja, dass die Öffentlichen einen Bildungsauftrag haben.

Aus meiner privaten Sicht, ist in diesem Bereich Verbesserungspotenzial vorhanden (vorsichtig formuliert) .

Der Staat bekommt genug Steuern, manche kommen warscheinlich auf 60-70% wenn man Mehrwertsteuer, Einkommensteuer, Ökosteuern und die ganzen anderen Steuern zusammenzählt. Da sollte das Fernsehen Umsonst sein und einige andere Dinge auch.

Liebe Grüße

adabei  23.01.2021, 18:49

Die öffentlich-rechtlichen Sender werden ja auch nicht vom Staat bezahlt.

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Crack  23.01.2021, 18:52
Der Staat bekommt genug Steuern, manche kommen warscheinlich auf 60-70% wenn man Mehrwertsteuer, Einkommensteuer, Ökosteuern und die ganzen anderen Steuern zusammenzählt. Da sollte das Fernsehen Umsonst sein und einige andere Dinge auch.

Sinn und Zweck des Rundfunkbeitrages ist es,
das die ÖR nicht vom Staat finanziert werden.

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skipworkman  23.01.2021, 19:17
@Crack

Ja stimmt, in meinem Kopf in ist diese Grenze inzwischen allerdings eher verschwommen.

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Panazee  23.01.2021, 18:54

Der Grundgedanke ist, dass eben nicht der Staat das Öffentlich-Rechtliche Fernsehen bezahlt, damit der Staat keinen Einfluss darauf nehmen kann.

"Wer zahlt schafft an", darf in diesem Bereich nicht gelten

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Auf keinen Fall abschalten

Den öffentlichen Rundfunk nicht abschaffen

Auf keinen Fall abschalten

Es kann aus verfassungsrechtlichen Gründen schon gar nicht abgeschaltet werden. Privates Fernsehen darf es nur geben, weil es das öffentlich-rechtliche Fernsehen gibt.