Soll ich Unterhalt von meinen Eltern verlangen?

4 Antworten

Wenn Du deinen möglichen Unterhaltsanspruch damals nicht nachweislich bei den Eltern geltend gemacht hast, kannst Du eine evtl.nachträgliche Unterhaltszahlung eh vergessen.

Zumal dir durch den gestellten Bafög - Antrag und Bewilligung mitgeteilt wurde in welcher Höhe dir deine Eltern nach ihrem Einkommen hätten Unterhalt zahlen müssen.

Außerdem ist deine Rechnung auch nicht korrekt, wenn der theoretische Unterhaltsanspruch damals bei 735 Euro lag, dann wurde darauf das volle Kindergeld und dein Bafög - angerechnet.

Dann bliebe selbst bei damals 200 Euro Kindergeld und Bafög - nur ein möglicher Unterhaltsanspruch von monatlich etwa 300 Euro übrig und wie erklärt, muss das aus deinem Bafög - Bescheid ersichtlich sein und die Zahlung der Nebenkosten natürlich auch.

Da blieben bei entsprechender Leistungsfähigkeit nicht einmal monatlich 160 Euro an möglichen Anspruch übrig.

Du kannst dir also das Gespräch über einen möglichen Anspruch sparen, wenn Du diesen damals nicht nachweislich bei den Eltern eingefordert hast.

Von Experte isomatte bestätigt
Ich kann mir einfach nicht vorstellen,daß mir so unfassbar viel Geld zusteht,da ich von so einem Fall bei Freunden/ Verwandten noch nie gehört habe.

Es steht dir auch nicht zu.

Deine möglichen Unterhaltsansprüche hättest du mit dem Auszug stellen müssen. Allerdings bist du auf eigenen Wunsch ausgezogen und deine Eltern haben das sogenannte Bestimmungsrecht. Sie hätten dir Zuhause Kost und Logis gewähren müssen. Einen Auszug müssen sie nicht finanzieren!

Nun kommt auch noch hinzu, dass Jahre ins Land gezogen sind, du nie einen möglichen Anspruch geltend gemacht hast, obwohl du es hättest tun können. Auch wenn der wahrscheinlich zu nichts geführt hätte!

Wenn du ein Studium aufnimmst, dann wäre auch vorrangig BAföG zu beantragen. Erst danach kann ein Anspruch auf Unterhalt nach BGB zu prüfen sein. Wobei hier sich die Sache bei dir auch etwas besonders darstellt. Denn gab es in der Zeit überhaupt Kontakt zu den Eltern? Können sie damit rechnen, dass du nun Jahre nach dem Abi noch eine Ausbildung beginnst oder gehen sie womöglich davon aus, dass das längst erledigt ist?

Unterschlagen haben deine Eltern rein gar nichts!

Aber wie dem auch sei: du solltest deine Eltern darauf ansprechen, dass du studieren willst und sie dir beim Antrag behilflich sind! Und solltest du kein BAföG bekommen bzw. nicht in voller Höhe BAföG bekommen, dann wäre ein Anspruch auf Barunterhalt nach BGB zu prüfen.

Das du dich über Jahre nicht um mögliche Ansprüche gekümmert hast, ist nicht das Problem der Eltern!

735 +200 + 217 =1052 -> Abzüge Warmmiete von 373 -> 1052-373 = 679 Euro. Ich habe damals extrem wenig Geld für Essen oder Kleidung ausgegeben. Ich wusste nicht,dass ich eventuell unterhaltsberechtigt bin. Stimmt es nun,dass mir meine Eltern im Schnitt 679 Euro pro Monat schulden? Über 31 Monate (Dauer meiner Abizeit) wären das 21.049 Euro

Auch das ist schon eine kuriose Rechnung! Denn schon 2018 wäre BAföG vorrangig gewesen. Und der theoretische Bedarf hat bei 735 inkl. Kindergeld gelegen. Für 2019 das Gleiche und 2020 lag es bei 860 EUR. Und du schreibst, du hättest auch noch Schüler-BAföG bekommen. Und dann haben deine Eltern sogar freiwillig deine Nebenkosten bezahlt.

Die Warmmiete ist eh relativ uninteressant, da in diesen Beträgen eine Pauschale enthalten ist.

Aber wie gesagt: für die Vergangenheit steht dir nichts mehr zu! Unterhalt ist ja nicht so etwas wie ein Sparkonto. Er wird benötigt um den momentanen Bedarf zu decken und den hast du ja, wie auch immer, gedeckt. Deine Eltern sind für die Vergangenheit definitiv raus!

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Also so leid es mir tut, aber als Unterhaltspflichtiger für 3 Kinder, muss ich dem Fragesteller zu 100% Recht geben. Aber zum Teil auch einigen Antworten hier.

-Mit 18 (schon in dem Monat wo man 18 wird) geht der Anspruch auf das Kind direkt über. Es muss den Unterhalt dann selbst einfordern. Dies bedeutet, es muss die Eltern auffordern ihm ihr Einkommen offen zu legen. ( gilt für den Fall wenn wie meist der Vater außerhalb des Haushaltes lebt). Denn mit 18 werden beide Elternteile Barunterhaltspflichtig, ungeachtet ob das Kind daheim wohnt oder nicht.

Der zu zahlende Barunterhalt richtet sich mit 18 nämlich nach dem Einkommen beider Eltern. Dabei gilt: Wer mehr verdient muss auch mehr von dem errechneten Betrag bezahlen.

Die Unterhaltspflicht gilt bis zum Abschluss einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung. Sollte sich zum Beispiel einer abgeschlossenen Lehre ein aufbauenden Studium anschließen, dann gilt die Pflicht bis zu dessen Abschluss. Es muss aber dem Beruf entsprechend sein. Also Och lernen und dann Medizin studieren gilt nicht. Krankenpfleger und dann Medizin schon.

Das Kind muss aber der Ausbildung zielstrebig nachgehen und dies nachweisen.

Dem Kind wird mindestens ein halbes Jahr Orientierung zugestanden. Manchmal auch 1 Jahr.

Desweiteren wird dem Kind auch einmalig der Wechsel der Ausbildung oder des Studiums zugestanden. Tritt eine langfristige Unzerbrechung ein die das Kind nicht zu verschulden hat wie Krankheit, dann besteht auch da die Unterhaltspflicht fort.

Bei Studium aber gilt: Bafög vor Unterhalt. Du bist also verpflichtet BaFöG zu beantragen.

Kindergeld ist voll auf den Unterhalt in Abzug zu bringen. Bei einer Ausbildung werden vom Ausbildungsentgeld 100 Euro abgezogen und der Rest zu 100% bei dem Unterhalt in Abzug gebracht. Somit kann es gut sein das gar kein Unterhalt geschuldet wird.

Bei minderjährigen Auszubildenden (unter 18) werden nur 50% des Entgeldes angerechnet.

- Pflichten. Der Unterhaltsgläubiger (das Kind wenn 18) muss den Unterhalt aktiv fordern. Dies geschieht durch die in Vertugsetzung. Dies geschieht schriftlich und nachweislich: XY sind mir unterhaltsverpflichtet. Ich fordere daher von euch die Offenlegung eurer Einnahmen zwecks der Berechnung dessen und setze euch hiermit in Verzug. Erst dann und nur dann kann der Unterhalt ab diesem Tag für die Zukunft nachgeforscht werden. Dabei ist zu beachten das der somit einforderbare Unterhalt der Verjährung unterliegt. Und zwar nur für 3 Jahre maximal rückwirkend. Der Rest ist verjährt.

- Rechnung

Du schreibst:

373 -> 1052-373 = 679 Euro. Ich habe damals extrem wenig Geld für Essen oder Kleidung ausgegeben. Ich wusste nicht,dass ich eventuell unterhaltsberechtigt bin. Stimmt es nun,dass mir meine Eltern im Schnitt 679 Euro pro Monat schulden? Über 31 Monate (Dauer meiner Abizeit) wären das 21.049 Euro

Damaliger Unterhalt für Studierenden und Schülern ab 18: 736 inklusive Kindergeld.

Die Eltern haben Nebenkosten getragen, die Miete das Bafög und teils extra Zuwendung deiner Eltern sowie das volle Kindergeld. Dein Anspruch ist also fast aufgebraucht. Dann aber kommt auch noch was viele vergessen Einkünfte durch Arbeit dazu. Diese werden bei Unterhaltsberechtigten unter 18 nicht angerechnet, weil diese nicht zu überobligatorische Arbeit verpflichtet sind. Heißt die Einnahmen außer es sind Ausbildungsgehälter (die auch nur zu 50% angerechnet werden) werden gar nicht angerechnet. Ab 18 sieht das anders aus. Dann wird abzüglich 100 EUR voll angerechnet. Rechne nun selbst ob das noch ein Minus besteht oder du zusammen gar mehr Einkommen hattest als der Unterhalt der dir zustand.

- Hast du deine Eltern nicht wie oben in Verzug gesetzt dann: Pech gehabt. Du kannst rein gar nix nachfordern, nicht mal die 3 letzten Jahre.

Falls überhaupt Anspruch bestand.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

So wie das klingt war es dein Wunsch auszuziehen. Wenn Du die Möglichkeit hast bei deinen Eltern zu leben, dann ist ihre Unterhaltspflicht damit erledigt. Zudem: Du hast vor 6 Jahren Abi gemacht, was hast du seit dem gemacht? Studium? Ist das Studium beendet? Ausbildung?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Seit über 20 Jahre Betriebsleitung und Ausbilder

Colsonsleight17 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 23:18

Ja, ich wollte ausziehen. Bist du dit 100%ig sicher,dass die Unterhaltspflicht erledigt ist? Ich habe gelesen, dass die Eltern die erste Ausbildung finanzieren müssen.

Ich habe danach 1 Jahr im Ausland verbracht und hatte einen schweren Unfall, weshalb ich 9 Monate im Krankenhaus war. Danach habe ich den Regenerationsprozess begonnen und seit einem Jahr habe ich einen Teilzeit Job. Ich habe also noch keine Ausbildung abgeschlossen, möchte aber bald studieren.

GutenTag2003  26.08.2024, 23:24
@Colsonsleight17
. Ich habe also noch keine Ausbildung abgeschlossen, möchte aber bald studieren.

Solange Du keine Ausbildung machst (z.B. pausierst) entfällt ein möglicher Unterhaltsanspruch.

Messkreisfehler  27.08.2024, 07:47
@GutenTag2003

Korrekt, deine Eltern hätten im Endeffekt bis auf das Kindergeld das dir zugestanden hätte gar keinen Unterhalt zahlen müssen wenn es dein eigener Wunsch war deine Schule woanders zu machen und Du die Möglichkeit gehabt hättest weiterhin bei deinen Eltern zu leben.

Du solltest also eher dankbar sein, dass sie überhaupt etwas bezahlt haben was sie nicht hätten tun müssen. Stell mir mal vor deine Eltern würden ejtzt die Rechnung aufmachen und würden zu dir kommen und einen 5-stelligen Betrag zurückfordern, weil es ihnen ja "zusteht"...