Sind Männer, die ihre schwangere Frau oder Freundin nötigen, das Kind abzutreiben, Kriminelle?
8 Antworten
Sie machen sich jedenfalls strafbar.
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt (...)
Sind sie jedenfalls elende Hunde. Sich vergnügen mit einer Frau, doch nichts wissen wollen von Verantwortung danach. "Soll das Sozialamt dafür bluten"
Es kommt darauf an - würde der Jurist sagen. Wie genau und mit welchen Mitteln?
Sind Frauen, die das Kind eines Mannes ohne dessen Einverständnis abtreiben Mörderinnen oder ist das eine Sachbeschädigung oder eine Körperverletzung?
Nötigung zur Abtreibung
Es kommt darauf an - würde der Jurist sagen. Letztendlich gibt es immer eine Einzelfallbewertung.
Nein. Nötigung zur Abtreibung ist ein Straftatbestand, geregelt in § 240 Abs. 4 Nr. 1 StGB.
Ob der Straftatbestand im Einzelfall verwirklicht ist, ist eine andere Frage.
Hier, in der Frage des Fragestellers, ging es aber nicht um einen konkreten Fall, sondern um die allgemeine Frage, ob Nötigung zur Abtreibung strafbar ist.
Und darauf kann man als Jurist eine klare Antwort geben: JA.
Sind Frauen, die das Kind eines Mannes ohne dessen Einverständnis abtreiben Mörderinnen oder ist das eine Sachbeschädigung oder eine Körperverletzung?
Nein. Nein. Nein. Denn der Zellhaufen zählt juristisch nicht. Sie begehen lediglich die oft straffreie Straftat der Abtreibung - aber da hat der Mann keinerlei Handhabe.
Nein. Nein. Nein. Denn der Zellhaufen zählt juristisch nicht.
Ich halte das für einen Fehler.
aber da hat der Mann keinerlei Handhabe.
Wenn der Geschlechtsverkehr einvernehmlich war und nicht ausgeschlossen wurde, daß es zur Zeugung kommt, halte ich das für einen Fehler.
Das ist ein Thema für sich. Und von Mördern oder Mörderinnen wollen wir hier nicht sprechen. Denn sonst wäre ja auch jeder Arzt oder jede Ärztin, die Abtreibungen praktizieren, Mörder bzw.. Mörderinnen
Ja, Nötigung ist eine Straftat
Es kommt darauf an, ob es eine umgangssprachliche Nötigung oder eine juristsiche Nötigung ist.
StGB 240 Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,….
Das wird in der Regel nicht der Fall sein. Drohen, sie zu verlassen, wenn sie das Kind austrägt reicht hier schon nicht aus.
Auch wenn einige Frauen das sicherlich als "empfindliches Übel" empfinden - obwohl sie doch besser dran wären, den loszusein ;-).
Ihr Problem ist aber nicht, von ihm verlassen zu werden. Er kann sich ja auch aus dem Staub machen, wegen einer anderen.
Na dann nenne mal „ihr Problem“, denn pauschal lässt sich Deine Frage kaum beantworten.
Und es ist zudem auch sehr traurig - da hat sich die Seele entschlossen, genau in diese Familie zu kommen und sie wird dann abgelehnt. Eigentlich ist das dich ein ziemlicher Vertrauensbeweis und ein Kompliment, dass dieses Kind gerade und trotz der Probleme zu diesen Eltern möchte. Da sollte man ihm auch dich Chance geben und sich bemühen, ihm ein gutes Leben zu ermöglichen.
Zur Not kann man es ja auch austragen und zur Adoption freigeben anstatt es abtreiben und damit töten zu lassen.
Ja, aber dann muss die mit schon Recht groß sein, oder? Es hat sich ja nicht die Pflegefamilie ausgesucht, sondern diese.
Nötigung ist eine Straftat. Ich fürchte nur, dass das was Du meinst, diesen nicht erfüllt.
Also nein!
In dem Fall ist das juristisch tatsächlich ziemlich eindeutig.
Nötigung zur Abtreibung ist eine besonders schwere Form der Nötigung und strafbar.
Auch eine Abtreibung ist grundsätzlich strafbar, jedoch in Ausnahmefällen straffrei, bzw bei medizinischer oder kriminologischer Indikation ausdrücklich nicht rechtswidrig.