Sich während des Studiums selbständig machen?

siola55  06.11.2023, 11:27

Bist du denn momentan kostenlos in der Familienversicherung über die Eltern krankenversichert?

DerPharos 
Fragesteller
 07.11.2023, 07:11

Ja genau

2 Antworten

Als erstes müsste man sicher ein Gewerbe anmelden.

Dann darfst Du nicht mehr als 520 Euro Brutto im Monat bzw.bis zu 6240 Euro Brutto im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten verdienen.

Was darüber liegt wird entsprechend auf den Bafög - Anspruch angerechnet.

Auch darfst Du in der Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, sonst könnte dein Status als Student und somit unter 25 Jahren der Anspruch auf Kindergeld entfallen.

DerPharos 
Fragesteller
 07.11.2023, 07:11

Mein Ziel ist es vom Bafög weg zu kommen und eine eigene Einnahmequelle zu erziehen durch eine selbstständige Tätigkeit. Aber heißt dass wenn ich angenommen 1000€ monatlich durch meine selbstständige Tätigkeit erhalte ich kein Kinder Geld mehr bekomme ?

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isomatte  07.11.2023, 07:54
@DerPharos

Habe ich dir doch erklärt, wenn Du in der Woche mehr als 20 Stunden arbeiten würdest, könntest Du deinen Status als Student verlieren und somit dann ggf.auch den Anspruch auf Kindergeld, weil die Arbeit dann überwiegen würde.

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siola55  07.11.2023, 10:19
@DerPharos

Nicht die Verdiensthöhe ist entscheidend (da die Einkommensgrenzen schon vor über 10 Jahren ganz abgeschafft wurden für den Kindergeldanspruch), sondern die Anzahl der Stunden für den Aufwand als selbst. Nebenerwerb, wie isomatte schon geantwortet hat!

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Von Experte isomatte bestätigt

Falls du bisher kostenlos in der Familienversicherung über die Eltern krankenversichert bist, dann mußt du die Einkommensgrenze hierfür beachten! Ansonsten geht dein Zuverdienst für die Mitgliedschaft in der GKV drauf... :-((

Günstiger für dich wäre eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr z.B. als Ferienjob, falls dein bisheriger Nebenjob eine geringfügige Beschäftigung als 520-Euro-Minijob ist:

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds darf 485 Euro (gilt für 2023) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 520 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen. Sollte ihr Arbeitsentgelt über 485 und noch unter 520 Euro liegen, ist eine Familienversicherung als Ausnahmeregelung für geringfügig Beschäftigte möglich.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner und Rentnerinnen. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/

Hat auch den Vorteil, daß du während der Studienzeit nicht noch durch ein evtl. selbst. Nebengewerbe zeitlich belastet wirst...

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
DerPharos 
Fragesteller
 07.11.2023, 07:12

Danke für die ausführliche Antwort, ist die Versicherung dass einzigste Problem ?

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siola55  07.11.2023, 10:23
@DerPharos

Falls du mehr als 20 Stdn. für deine selbst. Tätigkeit einplanst, wäre dies kindergeldschädlich wegen dem wegfallendem Studentenstatus: du wärst dann mehr Selbständiger als Student :-((

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