Selbstbestimmungsgesetz wann Daten geändert?
Für das Selbstbestimmungsgesetz muss man ja einen Termin beim Standesamt vereinbaren, der dann ca. 3 Monate später statt findet. Dann erscheint man dort persönlich und man muss diese Erklärung zum Ändern der Daten abgeben, aber wird dies dann gleich gemacht und man kann mit der neuen Geburtsurkunde gehen oder dauert dies dann nochmal bis man diese bekommt? Die Frage bezieht sich darauf dass man in einem Standesamt in der Nähe seines aktuellen Wohnortes vorspricht, aber nicht dort wo man geboren wurde. Wird die neue Geburtsurkunde dann trotzdem gleich ausgestellt oder erst an das Geburtsstandesamt wo man die abholen muss?
2 Antworten
Die Urkunde wird zugeschickt. Zumindest war das bisher bei allen so, von denen ich weiß, dass sie das SBGG genutzt haben und nicht mehr in ihrem Geburtsort wohnen. Dort bekommt man übrigens alles sofort.
Und vergiss nicht auch alles andere ändern zu lassen!

Richtig. Deswegen das Bild, das fasst das Nötigste ganz gut zusammen.
Ich meinte Urkunden wie die Geburtsurkunde, eine Bescheinigung über eine Änderung oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
Wenn das Wohnortstandesamt die Erklärung an das Geburtsstandesamt weiterleitet, ist im SBGG keine Information oder Zusendung entsprechender Schriftstücke vorgesehen. Die betreffende Person wird nicht automatisch in Kenntnis darüber gesetzt, dass das Standesamt die Erklärung entgegengenommen und die Änderung eingetragen hat.
Ich glaube die Urkunde kann möglicherweise direkt dort neu ausgestellt werden, wobei das je nach Standesamt unterschiedlich sein soll; jedenfalls solltest du einen Wish mit Stempel bekommen; gültig ist es jedenfalls unverzüglich.
Ich habe auch gehört, dass es verschiedene Auswahlmöglichkeiten (mit entsprechenden Kosten) geben kann.
Für den neuen Personalausweis / Reisepass kann es aber ein zwei Werktage dauern, bis das durchs System gegangen ist: https://www.reddit.com/r/germantrans/comments/1gh7dah/sbgg_daten%C3%BCbermittlung_geburtsstandesamt_zu/
Wichtig: Das SBGG sieht keinen Automatismus für neue Urkunden vor. Die müssen extra beantragt werden.