Seid ihr für die Abschiebung von kriminellen Ausländern?

Das Ergebnis basiert auf 33 Abstimmungen

Ja 88%
Nein 12%

8 Antworten

Ja

Natürlich... ich glaibe kaum das es viele Leute gibt welche das nicht sind.

Kommt natürlich drauf an wie kriminell...

Bei Kapital-, und Gewaltverbrechen ja.

Bei Verstoß gegen Auflagen des Ausländergesetzes, nein.

Also sowas wie den Landkreis verlassen, weil man seine Familie besucht, weil man sich einen Job gesucht hat um nicht zuhause zu versauern und dann aus Langeweile Dummheiten macht.

Weil man sich Kirchenasyl gesucht hat wegen drohender Abschiebung obwohl man integriert ist.

Sowas sollte auf jeden Fall straffrei gestellt werden!

Schwierig.

Auf der einen Seite hat sich jeder, der hier lebt an Gesetze zu halten.

Ist die Frage, v

Wo fängt es an , wo hört es auf.

Nen Schwarzfahrer abschieben?

Und dann ist noch das Gleichheitsprinzip.

Den afghanischen Ladendieb schiebt man ab, und der deutsche Vergewaltiger und Mörder hat lebenslang Ne Luxussuite

Ja

Aber sofort. Auch sollten solche Subjekte keine Möglichkeit haben noch irgendwas in die Länge zu ziehen mit Klagen usw.

Oponn  20.04.2024, 10:28

Abschaffung des Rechtsstaats. Ihr lasst eure Maske fallen.

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LenaNow  20.04.2024, 10:31
@Oponn

Wieso? Zuvor gibt es ja eine Gerichtsverhandlung in der auch der Verurteilte war und sich verteidigen konnte. Es kann nicht sein, dass man das dann noch um Jahre in die Länge ziehen kann.

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Oponn  20.04.2024, 10:33
@LenaNow

Weil ein Rechtsstaat eben auch die Möglichkeit der Überprüfung von Urteilen vorsieht.

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LenaNow  20.04.2024, 10:36
@Oponn

Nein muss es nicht. Das ist nur ein Privileg welches man durch entsprechende Gesetze ändern kann.

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Oponn  20.04.2024, 11:36
@LenaNow

Dann ist es eben kein Rechtsstaat mehr.

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LenaNow  20.04.2024, 12:48
@Oponn

Definition von Rechtsstaat: ""Rechtsstaat" ist die Bezeichnung für einen Staat, in dem alles, was der Staat tut, nach den Regeln der Verfassung und nach den geltenden Gesetzen erfolgen muss."

Demnach müssen nur die Gesetze geändert werden in solchen Fällen und es ist dennoch ein Rechtsstaat danach. So wie ich es ja schon gesagt habe.

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LenaNow  20.04.2024, 13:02
@Oponn

Ja und? Das steht in keiner Weise gegen meine Argumentation. Die Rechtskontrolle geschieht ja schon durch das Gericht. Der Staat wird durch die Staatsanwaltschaft vertreten und nicht durch den Richter.

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Oponn  20.04.2024, 13:29
@LenaNow

Auch der Richter muss kontrollierbar sein.

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LenaNow  20.04.2024, 13:40
@Oponn

Und wer kontrolliert den Kontrolleur.. und wer den Kontrolleur vom Kontrolleur und wer... merkst selber oder?

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Oponn  24.04.2024, 09:48
@LenaNow

Nö, erzähl. Warum sind Gerichtsinstanzen überflüssig?

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Ja

Bei Kapitalverbrechen und nach verbüßter Freiheitsstrafe.