Schweigepflicht im Krankenhaus?

7 Antworten

Natürlich darfst du von einen Erfahrungen erzählen. Ohne ist sowas nicht auszuhalten. Allerdings darfst du keine Informationen weitergeben, wodurch irgendwelche Rückschlüsse auf die Person gezogen werden könnten. Name, Daten oder Adresse sind sowieso tabu, aber auch Dinge wie Tattoos, Jobs oder ähnliches darfst du nicht weitererzählen. Du must alles so erzählen, dass dein Gegenüber die Person nicht erkennen kann, selbst wenn er sie kennt.

Man muss auch sagen, dass die Identität für solche Gespräche nicht wichtig ist. In der Regel geht es darum, was passiert ist, nicht welcher Person.

Hey, also Schweigepflicht bedeutet einfach gesagt, dass jegliche Informationen, mit welchen man auf eine Person schließen könnte oder Betriebsinterne Informationen, müssen unter Verschluss bleiben. D.H. du kannst natürlich über Einsätze bzw. besondere Vorkommnisse mit Angehörigen oder Freunden reden, dies ist insbesondere richtig und auch teilweise von Nöten, wenn es sich dabei um eine Traumabewältigung handelt. Was allerdings wichtig ist, dass du den Angehörigen oder deinen Freunden keinerlei Informationen über Geburtsdatum Name Adresse oder sonstige sensible Informationen über Patienten weitergibst, mit welchem man darauf schließen könnte, um welchen Patienten es sich handelt. Sprich, du erzählst deinen Angehörigen, dass ein schwerer Verkehrsunfall heute im Krankenhaus behandelt wurde und im gleichen Atemzug berichtet darüber der lokale Nachrichtensender. dies ist immer sehr heikel, da hier natürlich darauf geschlossen werden kann, um wen es sich handelt. Ansonsten kannst du natürlich mit Angehörigen darüber reden. Es ist allerdings wichtig, genau zu überlegen, wem man was erzählt. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung zum Notfallsanitäter

Es darf pauschal darüber geredet werden, ja. Es dürfen allerdings keinerlei Informationen weitergegeben werden, welche Rückschlüsse auf den konkreten Patienten zulassen würden. Darunter fallen neben den offensichtlichen persönlichen Daten wie Name(n), Anschrift und Geburtsdatum- sowie Geburtsort auch sämtliche andere Informationen, aus denen Rückschlüsse auf die Person gezogen werden könnten, zum Beispiel auch persönliche Merkmale wie starkes Übergewicht, einen bestimmten Kleidungsstil wenn sich die Person immer oder regelmäßig dementsprechend kleidet, Tattoos und Piercings. Auch die Aussage: "der stadtbekannte Alkoholiker, der immer am Bahnhof sitzt", erlaubt konktete Rückschlüsse auf die Person und ist demnach unzulässig. Auch die Aussage: "der Übergewichtige, der immer beim Bäcker drei Stücke Sahnetorte kauft", ist ein Verstoß gegen die Schweigepflicht, da Rückschlüsse möglich sind. Man muss daher sehr genau darauf achten, was man erzählt. Ebenso, kann die Schweigepflicht nicht nur durch Erzählungen sondern auch durch bejahen, auch mittels Gestik ("Nicken"), gebrochen werden. Wenn dich jemand zum Beispiel fragt, ob Frau Mayer von drei Häusern weiter bei dir war und du das dann bejast, auch nur durch ein bloßes Kopfnicken, dann ist das ein Bruch der Schweigepflicht und dementsprechend auch strafbar.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Ein wichtiger Aspekt fehlt noch:

Wenn Du den Namen des Krankenhauses nennst, darf Deine Erzählung keinerlei Ansatz für eine Rufschädigung bieten; selbst wenn es wahr ist. Da könntest Du ganz schön Ärger mit dem Krankenhaus bekommen. Ansonsten sind die anderen Antworten zutreffend.

Immer ein Ritt auf der Rasierklinge - solange die Anonymität der Patienten geschützt ist, darf erzählt werden, dabei muss man aber immer eine ganze Menge möglicher Zufälle einkalkulieren, dass da jemand einen kennt, der einen kennt, der den Patienten kennt und exakte Rückschlüsse ziehen kann; im Zweifel also eher zurückhaltend sei, Betriebsinterna gehen sowieso nie.