Schwanger während schulischer Ausbildung, finanzielle Unterstützung?

11 Antworten

Ich finde es unverantwortlich Kinder zu zeugen, wenn man nicht die Voraussetzung hat, die Kinder aufzuziehen. Aber egal, das arme Kinde kann nichts dafür, wie dumm die Eltern sind.

 Elterngeld: Früher gab’s Erziehungsgeld, heute gibt es Elterngeld. 12 Monate lang bekommst Du 67% Deines bisherigen Nettoeinkommens ausgezahlt, wenn Du Deine Ausbildung/Deinen Job unterbrichst, um Dein Kind zu versorgen. Wenn Du unter die „Geringverdienergrenze“ fällst (die liegt aktuell bei 1000€/netto), dann wird Dein Gehalt zu mehr als 67% angerechnet. Mindestens 300€ bekommst Du auf jeden Fall. Was sonst noch? Wenn Du allein erziehend bist oder Dein Partner mindestens zwei Monate beim Kind bleibt, dann habt ihr Anrecht auf 14 Monate Elterngeld. Wie ihr die Zeit aufteilt ist übrigens völlig egal. Und wenn Du während der Elternzeit nebenbei Teilzeit arbeitest (max. 30 Stunden/Woche), musst Du das der Elterngeldstelle melden, die dann die Summe Deines Elterngeldes aktualisiert.

Kindergeld: Egal wie viel Du vorher verdient hast: für das erste und zweite Kind bekommst Du 184€, für das dritte 190€ und ab dem vierten gibt’s 215€ Kindergeld im Monat. Die Laufzeit für die Unterstützung geht von der Geburt bis zur Volljährigkeit oder bis zum Ende der Ausbildung. Wie beim Mutterschaftsgeld bekommst Du auch das Kindergeld nicht einfach auf Dein Konto überwiesen, sondern musst einen dafür einen Antrag stellen. Und zwar bei der der Familienkasse der Arbeitsagentur.

Mehrbedarf: Wenn Du BAföG oder BAB bekommst, hast Du keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder ALGII. Aber: Falls Du als Hilfebedürftig anerkannt wirst, dann kannst Du Anspruch auf einen Zuschlag auf Grund des schwangerschaftsbedingten Mehrbedarfs haben (17% des Sozialhilfe Regelsatzes) und einmalige Leistungen bekommen (darunter fallen zum Beispiel Erstausstattungen für Kleidung und Wohnung)

frodobeutlin100  24.11.2019, 09:55

Kindergeld ab 01.01.20 = 204 Euro

ab 01.01.21 = 219 Euro

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Der werdende Vater muss dich und das Baby versorgen.

Dir steht Elterngeld zu. Da du in einer Ausbildung ohne Vergütung bist, werdens nur 300 €/150 € pro Monat bei einem Jahr/zwei Jahren Elternzeit. Dazu Kindergeld für dein Baby, Unterhalt/Unterhaltsvorschuss vom Kindsvater/Jugendamt. Sieht danach aus, als ob du im AlGII-Bezug landen wirst. Ich wüsste auch nicht, wie du nach der Elternzeit mit einer Ausbildung ohne Vergütung weitermachen willst, wenn du noch nicht mal Wohnung und Verpflegung gesichert bekommst. Du brauchst ja auch noch eine Kinderbetreuung.

Vater des Kindes darf zahlen.

Der Vater hat eine Unterhaltsphflicht wie gesagt steht dir ja Elterngeld zu für die ersten 3 Jahre.

LG

Der Vater ist unterhaltspflichtig.

Du kannst dich an pro familia wenden.

Eine einmalige finanz. Unterstützung bekommst du über die Bundesstiftung Mutter und Kind. Antrag geht über pro familia.

Dein eigenes Kindergeld steht dir zu!

Alles Gute für euch!

FZ

Lotta1965  24.11.2019, 10:16

Ich bezweifle, dass die Fragestellerin noch eigenes Kindergeld bekommt, sie hat doch schon eine abgeschlossene Ausbildung.

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XC600  24.11.2019, 10:18
@Lotta1965

solange sie in Ausbildung ist und unter 25 bekommt sie es.

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Lotta1965  24.11.2019, 10:44
@verreisterNutzer

ok - ich lass mich gern eines Besseren belehren. Ich bin davon ausgegangen, dass man kein Kindergeld mehr bekommt, wenn man eine Ausbildung abgeschlossen hat.

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