Schummeln = Exmatrikulation?
Hey
eine Freundin von mir hat mit einer anderen zusammen eine online Prüfung gemacht
also hatten sie die gleichen Ergebnisse und der Professor hat’s gemerkt
sie hat jetzt angst dass sie exmatrikuliert wird
dass die Prüfung 5,0 bedeutet ist klar
das wurde dem Prüfungsamt gemeldet
sie müsste eigentlich noch ein Praktikum ableisten um ins 3. Semester zu kommen aber durch corona ist das nicht möglich
es hieß aber dass auf Grund der Lage Rücksicht genommen wird wenn man sich gut bestimmt
jetzt hat sie natürlich noch dazu Angst dass sie ins zwischen Semester muss
hat jemand Erfahrungen?
sie und ich finden im Internet recht wenig
6 Stimmen
4 Antworten
Das kann man nicht pauschal sagen. Es gibt Unis, die sind da heute enorm streng und schreiben auch, dass man entweder den Prüfungsanspruch verliert oder zumindest sofort im letzten Versuch ist, falls es auffällt.
Wie das jetzt im einzelnen durchgesetzt wird, entscheidet die Hochschule.
Ja da heißt es bei schweren Verstoß Exmatrikulation aber was bedeutet „Schwerer Verstoß“
Als Beispiel wurde da das spicken mit dem Handy aufgeführt aber ich weiß nicht wie das ist wenn man die ganze Prüfung zusammen gemacht hat 😅
danke für deine Antwort
Ja da heißt es bei schweren Verstoß Exmatrikulation aber was bedeutet „Schwerer Verstoß“
Wie gesagt. Ich denke, dass das im allgemeinen die Hochschule entscheiden wird. Die werden bestimmen, ob was passiert oder eben nicht. Kann dir hier niemand sagen, wie es ausgehen wird.
Ich weiß ich frag ja hier auch nach Erfahrungen da man das besser einschätzen kann
Wie schon gesagt. Das entscheiden die einzelnen Hochschulen und jede Hochschule ist anders. Die sind da sehr autonom. Es gibt allso keinen allgemeine Erfahrung, die dir da helfen kann. Hier können jetzt 100 Leute schreiben, dass ihnen das passiert ist und sie geflogen sind. Wenn die Profs bei euch aber daran kein Interesse haben, dann sind andere Erfahrungen für euch halt nichts wert. Aber die Frage zu stellen kostet natürlich nichts.
Hi Lena,
idR wird nur die 5,0 vergeben. Das Praktikum kann nachgeholt werden, zumindest handhaben das die meisten Unis aktuell so. Liebe Grüße!
Durch die spezielle Situation (Corona) und der neuartigen Art der Prüfungsleistung ist wohl eine Ausnahme möglich. Aber das hängt von Uni zur Uni ab. Mit dem entsprechenden Dozenten sprechen hilft in jedem Fall. Ansonsten muss aber gesagt werden, wer schummelt fliegt und das mit Recht.
Tatsächlich können Täuschungsversuche bereits dafür reichen
Tja dann kennst du meine nicht. Ist schon passiert. Wenn es eben gravierend genug ist.
Ich glaube in der Prüfungsordnung liese sich das nachlesen!