Schule hat mein Handy kaputt gemacht. Wer haftet nun?

4 Antworten

Solltest du der Schule beziehungsweise der Schulleitung oder einem Lehrer nachweisen können dass er für das kaputte Handy verantwortlich ist (z.B. weil er es fallen gelassen hat) dann muss das natürlich die Schule bzw. der Arbeitgeber bezahlen. Bei Schulleitern und Lehrer ist das meistens das Bundesland. Da in so einem Fall das ausfindig machen des richtigen Ansprechpartners recht kompliziert sein kann, solltest du dir wenn du rechtliche Schritte einleiten willst einen Anwalt nehmen.

Das wirst Du selbst bezahlen müssen. Hättest Du es zu Hause gelassen, würde es noch funktionieren.

Die Schulleiterin hat gewiss kein Interesse, das Handy kaputt zu machen.  

Jack98765  14.06.2017, 22:46

Das Teil wäre auch so kaputt gegangen. Ist halt einfach zufällig jetzt passiert wo es jemand anderes hatte.

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Als erstes solltest Du fragen , welche Rechtsgrundlage gilt, woraus man Dein Handy einkassieren kann. Lese am besten mal in der Schulordnung oder Hausordnung. 

Dann solltest Du fragen, warum nur Dein Handy kassiert worden ist, andere haben doch ihr Handy behalten dürfen.

Und Du solltest genau beschreiben können, wann wirklich Dein Handy gestört hat, was Du verursacht hast. Du hast Dich ja nicht selbst angerufen, sondern ein anderer. Wahrscheinlich wäre es Dir vorgher zu raten gewesen den Vibrationsalarm einzustellen, stat die Klingel. Hat man Dir es gesagt?

Falls nicht, warum soll man Dir ein Verschulden vorwerfen, warum hat es niacht ausgereicht Dich zu bitten, dass Handy leise zu stellen?

Da nun Dein Handy geklingelt hat, war es offensichtlich funktionstüchtig. Was bedeutet jemannd hat es kaputgemacht. Deshalb solltest Du schriftlich eine Mitteilung an die Schulleiterin (eventl. des Lehrers der konfiziert hat) und Schadensersatz fordern. 

Es kommt aber auch darauf an, wie alt Du bist. Als 10 Jähriger solltest Du Deine Eltern informieren.

Als wenn jemand von den Lehrern dein Handy kaputtgemacht hätte! Glaubst du doch selbst nicht.

Lass in Zukunft so ein Ding zu Hause, und gut ist.

Ach ja - den Schaden musst du schon selbst tragen, denn ich bin mir sicher, dass "die Schule" damit nichts zu tun hat und du das auch weißt.

kevin1905  14.06.2017, 23:49

Ob ein Kind ein Handy mitnimmt entscheiden die Eltern, nicht die Schule.

Wenn ich will, dass mein Kind im Notfall für mich erreichbar ist oder ich für mein Kind dann ist das so.

Dass das Handy im Unterricht geklingelt hat, erlaubt das vorübergehnde Einkassieren, mehr aber auch nicht.

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ZuumZuum  15.06.2017, 08:32
@kevin1905

Schief gewickelt, das entscheidet das Landesschulgesetz und letztendlich die Schulordnung. Jede Schule hat Telefon, zu meiner Zeit gab es keine Handys und auch dann waren die Schüler für die Eltern immer erreichbar. Muß man halt das Sekretariat bemühen.

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Demelebaejer  15.06.2017, 18:41
@kevin1905

Nein, das entscheiden nicht die Eltern, sondern die Schule, denn wer an der Schule angemeldet ist, akzeptiert gleichzeitig auch die Schulordnung. Warum wird hier immer so viel Unsinn vertreten?

Überdies bin ich mir sicher, dass die Schule den Passus in den Richtnilien stehen hat: "Mitnahme des Handys auf eigene Gefahr". Somit sind irgendwelche Schadensersatzansprüche schon gleich erledigt.

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