Handy in der Schule weggenommen und nun kaputt

14 Antworten

ja natzürlich muss er den bezahlen, wenn er es nicht tut, geh zur schulleitung und wenn das auch nichts bringt zur polizei

Und die Polizei repariert dann das Handy?

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Erst einmal ist der Lehrer der Verursacher und hat den Schaden zu beseitigen.

Der Lehrer ist aber durch die Schule haftpflichtversichert.

Bei einem solchen "Unfall" melde Dich zusammen mit dem Lehrer im Direktorat, und dann wird da der Schaden aufgenommen und eine Regelung getroffen, wie der Schaden behoben werden kann.

Vielleicht behält die Schule das Gerät direkt ein und lässt es dann über den Weg reparieren.

Andere Möglichkeit wäre, dass Ihr das Gerät über Eure Versicherung reaparieren lasst, und die sich dann mit der Versicherung der Schule zusammensetzt. Und selbst wenn Ihr dann erst einmal die Kosten vorstrecken solltet, würde die Versicherung der Schule zahlen müssen.

Der Lehrer ist aber durch die Schule haftpflichtversichert.

Das bezweifle ich.

Der Schulträger haftet selbst, der Lehrer haftet nach außen überhaupt nicht.

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Die private Haftpflicht Deines Lehrers muß für den Schaden aufkommen.

Erst Hausrat anfragen, aber eure. Weil die den Neuwert bezahlt, also den komplett neuen Wert, Die Haftpflichtversicherung zahlt nur den Zeitwert, also quasi nur so viel wie ein gebrauchtes Modell deines Handys kosten würde.

Selbstverständlich muss er diesen Schaden bezahlen, ich bezweifle aber das die Haftpflicht anstandslos bezahlen wird, da sie auf den passus verleihen verweisen wird. Das wird noch lustig für dich glaube ich