Lehrer hat Handy kaputt gemacht?
Also ich würde heute im Unterricht mit Handy erwischt, müsste es Abgeben habe ich auch mein Handy war komplett heil es war alles gut
Dann als ich es zur letzten Stunde abholte hatte es ein kompletten Display schaden und der Lehrer meinte das war schon so obwohl es davor noch komplett heil war
7 Antworten
Haben dir deine Eltern das Handy gekauft? Wenn ja, hätte der Lehrer von vornherein dein Handy gar nicht beschlagnahmen. Auch so ist das an sich nehmen eines Handys von Schülern nicht gerade das klügste was Lehrer machen können.
Benachrichtige sofort deine Eltern und geh (mit denen) zur Schulleitung. Wenn sich dort nichts klärt zur Polizei.
Für solche Fälle sollten eigentlich gerade Lehrer eine Versicherung haben, die solche Schäden abdeckt...
Wenn du es nicht besitzt bist du gar nicht berechtigt es mitzuführen der Lehrer ist nicht verpflichtet sicherzustellen wehm es gehört
Hat damit jetzt was zutun? Keine Ahnung haben aber dicke Klappe ein Lehrer ist nicht verpflichtet nachzuprüfen ob es sich um dass Eigentum des Schülers handelt nutzt er es um den Unterricht zu stören oder droht eine Störung durch diesen Gegenstand darf der Lehrer diesen bis Ende der Stunde an sich nehmen wer Eigentümern ist spielt dabei keine Rolle zumindest für den Lehrer nicht
Wessen Eigentum es ist spielt keine Rolle da der Eigentümer sich nicht ändert der Lehrer nimmt den Gegenstand nur in Obhut um den Schulbetrieb sicher zu stellen
Wie lange er es einbehalten darf ist je nach Bundesland anders geregelt
Dagegen tun kannst du leider wenig gehe zu deinen Eltern und mit diesen zur Schulleitung und bitte um ein gespräch
Da hier leide so viel Käse geschrieben wird das ich mich schon wie in einer Käserei fühle
Ja der Lehrer darf dein Handy einkassieren wenn der Unterricht davon gestört wurde oder die Gefahr dafür besteht
Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung halte ich auch für Käse erstens müsstest du es ihm dafür beweisen können Zweitens hast du selbst wenn noch kein neues Handy dass ist nur der Strafrechtliche weg der bringt dir kein neues Handy das währe der Zivilrechtliche weg über Anwalt und Gerichtsverfahren dieser müsste jedoch von dir erstmal bezahlt werden was den wert einer Reparatur wohl deutlich übersteigen würde
Mein rat Finger weg von den tollen Tipps hier die keinem § standhalten gehe zu deinen Eltern und mit denen zur schule und klärt es Freundlich und verständnisvoll auf dem Rechtsweg sehe ich hier nichts als Kosten
Wenn Du beweisen kannst, dass das Handy vor der Abgabe an den Lehrer noch in Ordnung war, wäre der Lehrer zum Schadenersatz verpflichtet.
Lehrer Anzeigen wegen Sachbeschädigung und auf Schadensersatz pochen notfalls gerichtlich.
Allerdings solltest du beweisen können,dass das Handy vorher 100% heil war.Zb durch Zeugen oder durch ein vor aufgenommenes Foto ersteres ist aber besser
Wie der Frgesteller den angeblichen Vorsatz bei der Anzeige wegen Sachbeschädigung nachweisen soll, wirst du ihm sicher erklären, wenn die Anzeige wegen falscher Verdächtigung bei ihm eingeht, oder?
Sorry aber das ist noch größerer Käse als die anzeige wegen Sachbeschädigung dafür müsste er mit dem wissen dass es der Lehrer nicht war oder garnicht gewesen sein kann ihn dennoch anzeigen um diesen schaden zuzufügen dies müsste der Lehrer auch Beweisen können
Sprich eine Anzeige die dem Zulastgelegten nicht nachgewiesen werden kann ist keine Falsche Verdächtigung nach § 164 StGB bitte nicht mit solchen föllig falschen Aussagen um dich werfen und damit rechtlichen Käse verbreiten
§ 164 Falsche Verdächtigung(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) 1Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes zu erlangen. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung erfordert gemäß § 15 StGB, dass der Täter hinsichtlich des objektiven Tatbestands zumindest mit bedingtem Vorsatz handelt. Hierfür muss er in Kenntnis aller Tatumstände billigend in Kauf nehmen, dass sich sein Handeln eignet, gegen eine andere Person ein behördliches Verfahren einzuleiten
Heute tanzen wiedermal die Mäuse. Sehr schön.
Eine Sachbeschädigung setzt Vorsatz voraus.
Der Fragesteller hat für einen Vorsatz nicht den geringsten Ansatzpunkt.
Dennoch soll er zur Polizei marschieren und verkünden, dass sein Lehrer vorsätzlich sein Handy beschädigt haben soll.
Glashaus und dergleichen. Du kennst das Sprichwort. Halte dich entsprechend bitte zurück.
Lese mein Kommentar an dich z.B "das ist ja noch größerer Käse" wo schreibe ich er soll eine Anzeige wegen Sachbeschädigung Erstatten wenn ich auch dies als Käse bezeichne? Zudem lese mein Kommentar an ihn und wieder die Frage wo ist da jetzt nochmal das Glashaus?
Zur Schulleitung gehen, Eltern Bescheid sagen.
dann steht sein Wort gegen das des Lehrers wem wird wohl ehr geglaubt ?
besser als nichts tun. Wird auch für ihn nicht angenehm sein, wenigstens das.
Quark wem das handy gehört ist irrerelevant Lehrer sind gesetzlich berechtigt Störende Handys einzukassieren die Polizei wird hier nichts tun a ist es schwer zu beweisen und b währe der ersatz ein Zivilrechtlicher weg über einen Anwalt wo die kosten wohl die der Reparatur um ein vielfaches übersteigen sollten