Wenn es eine Verknüpfung mit Wirtschaft haben muss, würde ich Verbraucherrechte empfehlen. Siehe hier auch eine Anhörung zu den Thema in 2 Tagen http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/44104623_kw16_pa_recht_verbraucher/index.html

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Bernhard Hennen hat die Elfenreihe mit ihren mittlerweile 11 Büchern geschrieben. Die Alben nehmen in dieser Welt zusammen mit den Devanthar eine Schöpferrolle ein. Sie versinnbildlichen den Kampf von Gut und Böse, von Teufel und Gott. So lassen sich auch zahlreiche Parallelen in der darstellung von Alben mit Gott finden und mit den Devanthars mit dem Teufel.

Die Alben werden auch in anderen Büchern erwähnt, allerdings nur in sehr wenigen, wie die Zwerge. In diesen anderen Werken nehmen Alben vor allem den bösen Part neben den guten Elfen ein. So zusagen Engel gegen Dämon.

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Du musst nur die Festplatte formatieren

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Gegebenenfalls verstößt das gegen BGB § 1618a Pflicht zu Beistand und Rücksicht, dazu könntest du einen Verstoß des Kindeswohls geltend machen.

Allerdings müsstest du das durchklagen und dazu erstmal zum Jugendamt.

Ich rate dir solche rechtlichen Schritte zu ignorieren, aber ruhig einmal zum Jugendamt zu gehen, diese können dir denke ich ggf. in einen beratenden Gespräch mit deinen Eltern helfen.

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Ich sehe keine rechtliche Grundlage für ein Verbot von Ranzentrolleys.

Ich empfehle eine Rechtsberatung.

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Darüber urteilt das BVerfG. Es geht übrigens nicht darum ob es nicht rechtens ist, wenn jeder zahlen muss, sondern wer die GEZ erheben darf. Es geht lediglich um die Zuständigkeit. Ich rechne damit, dass die Verfassungsklage keinen Erfolg haben wird

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Der Freitod (auch Suizid) ist in Deutschland straffrei, da hier das Selbstbestimmungsrecht gilt. Es wurde allerdings mal diskutiert, ob der Freitod gegen die guten Sitten verstößt. Das wurde aber verneint

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Du hast Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld. Du hast auch Anspruch auf die Zahlung von Unterhalt, diesen wird das Amt wohl vorstrecken und später von deinen Vater einklagen. Deine Situation ist untragbar und du hast da definitiv Möglichkeiten

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Selbstverständlich muss er diesen Schaden bezahlen, ich bezweifle aber das die Haftpflicht anstandslos bezahlen wird, da sie auf den passus verleihen verweisen wird. Das wird noch lustig für dich glaube ich

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Ich würde dir raten, es bei einen Laden wie Gamestop zu verkaufen. Deren Ankaufpreise sind für gewöhnlich höher, als das was du im Internet bekommst

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Solange du in einer Ausbildung/Studium bist bekommst du Kindergeld, bis zu einen gewissen Alter. Die Einkommensgrenze ist weggefallen, du kannst soviel verdienen wie du willst ^^

PS: Wenn du Steuern zahlst (und nicht nur Sozialversicherung), dann lohnt sich eine Steuererklärung

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Mit was willst du den spekulieren?

Hohe Renditen hast du vorallem bei spekulativen Anlagen, allerdings ist das auch gefährlich und kann dich viel Geld kosten. Eher geringere Renditen machste bei Staatsanleihen und Wechselkursen.

Ich würde dir empfehlen auf Nahrungsmittel zu setzen. Gerade Mais ist eine gute Anlage, da die USA sehr stark von Naturkatastrophen betroffen ist und es ein hohes Ausfallrisiko gibt, kannst du da sehr gut verdienen. Du könntest ja mal deine Eltern fragen, ob sie einen gewissen Betrag investieren würden.

Für Einsteiger ist das hier ein optimales Buch http://www.amazon.de/dp/3898791254?tag=charttecsworld&camp=1410&creative=6378&linkCode=as1&creativeASIN=3898791254&adid=1CJ4KWC9ZMDV06PY1S6B&&ref-refURL=http%3A%2F%2Fwww.charttec.de%2Fhtml%2Finfo_boersenliteratur.php

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Du musst die Formeln beherrschen und - am wichtigsten - anwenden können. Du wirst Textaufgaben bekommen und musst dir dann überlegen, welche Formel du anwenden musst. Halte also immer im Kopf WAS deine Formeln berechnen und schaue nach was in der textaufgabe gefragt ist. Ansonsten solltest du noch Fachbegriffe lernen die dein Lehrer im Unterricht verwendet

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Keule raus holen und in deine Höhle schleppen :-)

Das hat schon vor tausenden von Jahren geklappt, da ist der Erfolg garantiert

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Die Rechtslage ist dabei wie folgt:

Solange die Inkassofirma jedes Jahr einen Vollstreckungsversuch unternimmt verjährt nichts an den Kosten!

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Welche Klasse bist du den?

Ab Klasse 11 würde ich eine Fußnote setzen und die Quelle dann unter der Seite angeben. Damit bist du allg auf der sicheren Seite

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Du bist zwischen 8-18 nur bedingt geschäftsfähig, d.h. das Verträge (u.a. Kaufverträge) der Zustimmung der Eltern bedürfen. Kaufst du es nun ohne ihre Erlaubnis können sie es einfach zum Laden zurückbringen und eine Auszahlung des Kaufbetrages verlangen

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