Schreckschusswaffe im Handschuhfach führen?
Moin, folgendes ich besitze den kleinen Waffenschein und eine Schreckschuss. Darf ich diese im Handschuhfach dauerhaft lagern, und wenn dann gerade oder nicht? Das Handschuhfach lässt sich abschließen mit dem Autoschlüssel. Oder darf die waffe da nur drin liegen wenn ich auch im Auto bin. Oder wie sieht es aus? Ich danke euch schonmal
6 Antworten
Salue
Bewahre die Waffe zuhause auf wenn Du mal die Schweiz besuchst. Waffen, die auch von einem Laien, mit echten Waffen verwechselt werden können, unterliegen der Schweizer Waffengesetzgebung. Die Einfuhr aus dem Ausland ist verboten, solche Waffen dürften nur auf direktem Weg im Inland zu einer Veranstaltung tranportiert werden.
Die Schweiz hat zwar eine recht liberale Waffengesetzgebung, aber auch sehr viele Leute, die nicht zuletzt wegen dem Militärdienst, an Waffen ausgebildet sind.
So ist es den Waffensammlern und den Schützen klar, dass die gefährlichsten Waffen diejenigen sind, die nicht schiessfähig sind. Sie könnten für den Träger tödlich sein, weil der Gegner (und auch die Gesetzteshüber) ja nicht weiss, dass es Attrapen oder Schreckschusswaffen sind.
Man merkt schon, in Deutschland sind es Politiker, die über das Waffenrecht entscheiden. In der Schweiz sind es Fachleute für Waffen und für die Sicherheit.
Tellensohn
Erlaubnisfreie Waffen müssen so aufbewahrt werden, dass Unberechtigte keinen Zugriff haben. Dies gilt auch für erlaubnisfreie Waffen wie bspw. Luftgewehre mit einer Geschossenergie < 7,5 Joule, oder auch unbrauchbar gemachte Kriegswaffen bzw. Dekorationswaffen.
Doch was bedeutet dies nun konkret? Konkret bedeutet dies, dass freie Waffen ungeladen, getrennt von der Munition und in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden müssen, und zwar so, dass sie von unbefugten Personen nicht an sich genommen werden oder gestohlen werden können. Dabei sind unbefugte Personen bzw. Dritte auch Personen aus dem eigenen Haushalt, wie bspw. der eigene Ehepartner oder Lebenspartner, aber auch mit im Haushalt lebende Familienangehörige. Diese sind unbefugt, also nicht berechtigt, wenn sie im Sinne des Waffengesetzes nicht berechtigt sind.
Wie muss erlaubnisfreie Munition aufbewahrt werden?Erlaubnisfreie Munition muss in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Dabei ist es egal, ob dieses eine besondere Klassifizierung hat oder nicht.
Beim Führen darf die Waffe selbstverständlich geladen sein.
Du besitzt einen Kleinen Waffenschein und weißt nicht, was du damit darfst?
bei diesen beiden Fragen jetzt... ist die Behauptung richtig, du hättest die Erlaubnis schon? Du erhältst, wenn du die Waffe kaufst, die entsprechenden Hinweise schriftlich.
Die "Belehrung kleiner Waffenschein" ist eine Belehrung, die vom Inhaber einer Waffenerlaubnis, insbesondere dem kleinen Waffenschein, bei der Überlassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen an den Erwerber erteilt werden muss. Diese Belehrung informiert den Erwerber über die rechtlichen Aspekte des Erwerbs und Besitzes dieser Waffen, insbesondere über die Pflichten und Verantwortlichkeiten, die mit dem Besitz verbunden sind
Beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 4 hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 überdies auf die Strafbarkeit des Führens ohne Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) hinzuweisen und die Erfüllung dieser sowie der Hinweispflicht nach Satz 1 zu protokollieren.
Ehrlich gesagt, lese ich überall was anderes und bin deshalb schlussweg einfach nur noch verwirrt
Darf ich diese im Handschuhfach dauerhaft lagern
Eindeutig nein. Das Waffengesetz schreibt vor, das die Waffe in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden muß. Die Definition eines Behältnisses ist auch festgeschrieben, es ist ein allseitig umschlossener Raum, der nicht zum Betreten von Menschen gedacht ist. Somit ist der PKW kein Behältnis dieser Definition nach.
Ich dachte du hättest einen Waffenschein, dann sollte das doch erklärt sein ... abgesehen davon, was soll das Ding da, hast Du Probleme??
Irgendwie nicht, das Auto ist nur überall wo ich bin dementsprechend Selbstschutz
Verlässt du das Auto führst du sie nicht mehr sondern bewahrst sie auf.
Also jedes mal die Waffe entladen/laden wenn du aus/einsteigst. Wie lange kann es dauern bis das jemand beobachtet und die Staatsmacht ruft? Dann hast du trotz KWS ein Problem und die Puffen ist weg.
Endlich eine Antwort auf die ich gesucht habe. Dann nehme ich die geladene waffe immer mit nachhause und entlade sie dort und bewahre sie sicher auf nach den Vorschriften
Okay und ist ein verschließbares Handschuhfach ausreichend für das gesetzt? Da die Patronen ja dann nichtmehr darin liegen dürfen muss ich diese zuhause lagern. Aber beim mitführen generell darf diese geladen sein?