Schikane durch Verkehrsbehörde, was ist eure Meinung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Siehe §48 Abs 4 FeV

4) Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber

3.seine geistige und körperliche Eignung gemäß § 11 Absatz 9 in Verbindung mit Anlage 5 nachweist,

§11 Abs 9 FeV

9) Unbeschadet der Absätze 1 bis 8 haben die Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zur Feststellung ihrer Eignung der Fahrerlaubnisbehörde einen Nachweis nach Maßgabe der Anlage 5 vorzulegen.

Anlage 5 FeV

2.

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen außerdem besondere Anforderungen hinsichtlich:

a) Belastbarkeit,

b) Orientierungsleistung,

c) Konzentrationsleistung,

d) Aufmerksamkeitsleistung,

e) Reaktionsfähigkeit erfüllen.

Die Eignung der zur Untersuchung dieser Merkmale eingesetzten psychologischen Testverfahren muss von einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten nach § 71a bestätigt worden sein; die eingesetzten psychologischen Testverfahren sind im Gutachten zu benennen. Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen nach Satz 1 ist unter Beachtung der Grundsätze nach Anlage 4a durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens nach § 11 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen

Damit wären alle Ansprüche erfüllt

maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 15:15

Die Behörde stellt sich wegen der Schwerbehinderung quer.

Diese normalen Untersuchungen sind erfüllt und bestanden. Die muss jeder machen.

Die wollen richtige Gutachten über sein Krankheitsbild haben.

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TransalpTom  05.03.2024, 16:00
@maxundmogli

Dann berufen die sich auf §48 Abs 8 FeV

(8) Begründen Tatsachen Zweifel an der körperlichen und geistigen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers oder an der Gewähr der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen des Inhabers einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, finden die §§ 11 bis 14 entsprechende Anwendung. Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde hat der Inhaber der Erlaubnis seine Fachkunde erneut nachzuweisen, wenn Tatsachen Zweifel begründen, ob er diese Kenntnisse noch besitzt. Bestehen Bedenken an der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen, kann von der Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet werden.

Sowie §11 Abs 6 FeV

(6) Die Fahrerlaubnisbehörde legt unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls und unter Beachtung der Anlagen 4 und 5 in der Anordnung zur Beibringung des Gutachtens fest, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu klären sind.
Die Behörde teilt dem Betroffenen unter Darlegung der Gründe für die Zweifel an seiner Eignung und unter Angabe der für die Untersuchung in Betracht kommenden Stelle oder Stellen mit, dass er sich innerhalb einer von ihr festgelegten Frist auf seine Kosten der Untersuchung zu unterziehen und das Gutachten beizubringen hat; sie teilt ihm außerdem mit, dass er die zu übersendenden Unterlagen einsehen kann. Der Betroffene hat die Fahrerlaubnisbehörde darüber zu unterrichten, welche Stelle er mit der Untersuchung beauftragt hat. Die Fahrerlaubnisbehörde teilt der untersuchenden Stelle mit, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu klären sind und übersendet ihr die vollständigen Unterlagen, soweit sie unter Beachtung der gesetzlichen Verwertungsverbote verwendet werden dürfen. Die Untersuchung erfolgt auf Grund eines Auftrags durch den Betroffenen.

Also keine Schikane sondern gewissenhafte Prüfung, so wie es die FeV vorsieht.

Frag doch mal bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung nach, ob die das entsprechende Gutachten erstellen können.

DEKRA macht sowas, allerdings nicht in allen Städten.

https://www.dekra.de/de/begutachtungsstellen-fuer-fahreignung/

gib da mal Deine PLZ ein, dann siehst Du, was so in Deiner Nähe ist.

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maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 16:03
@TransalpTom

48167.

Ich sehe keine begründeten Zweifel. Wenn jemand keine Punkte hat, den Führerschein bestanden hat, nie auffällig war. Alle Untersuchungen bestanden hat.

Dann sagen Haus - und Facharzt, das keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

Warum sollen begründete Zweifel bestehen ? Autismus hindert einem nicht daran, Auto zu fahren.

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Antitroll1234  05.03.2024, 16:41
@maxundmogli
Ich sehe keine begründeten Zweifel.

Musst Du ja auch nicht, die Behörde schon und nur das ist relevant.

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Romy0  05.03.2024, 16:43
@maxundmogli

Deine Vorerkrankungen sind die begründeten Zweifel.

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maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 16:44
@Romy0

Ich habe aber mit der Fahrprüfung meine Eignung nachgewiesen.

Der Facharzt hat ausgestellt das keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

Was soll sowas?

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Romy0  05.03.2024, 16:45
@maxundmogli

Die machen auch nur ihren Job und haben sich an Gesetze zu halten! Dir wurde die Rechtsgrundlage mehr als ausführlich erklärt.

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maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 16:45
@Romy0

Wieso sollen begründete Zweifel bestehen, das ist nicht rechtens. Der Facharzt hat vielmehr bestätigt, das ich gesundheitlich geeignet bin.

Er hat nur keinen seitenlangen Bericht geschrieben über das gesamte Krankheitsbild.

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Romy0  05.03.2024, 16:46
@maxundmogli

Na dann leg doch einen Widerspruch ein wenn du meinst es besser zu wissen.

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maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 16:48
@Romy0

Es macht nicht mal Sinn. Zumal ich ja nicht unfähig bin, ein Auto von A nach B zu bewegen.

Will man mir das verweigern ? Es herrscht Personalmangel. Wenn man mich aussortiert, fährt halt statt ich, gar keiner und es gibt zu wenig Fahrer.

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Romy0  05.03.2024, 16:53
@maxundmogli

Nochmal, auch die Verkehrsbehörde hat sich an die Gesetze zu halten. Die Behörden haben da klare Vorgaben nach denen sie zu arbeiten haben. Wenn du ein Gutachten benötigst, bekommst du ohne dieses Gutachten keinen Personenbeförderungsschein. Ob das nun für dich sinnvoll ist oder nicht ist absolut irrelevant.

Du musst hier auch nicht mich überzeugen, ich kann die Tatsachen nämlich genau so wenig ändern.

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maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 16:56
@Romy0

Gesetze ? Wie gesagt, unter den Voraussetzungen sehe ich null Gründe wieso man ,, begründete Zweifel '' haben sollte. Nichts spricht für diese begründeten Zweifel.

Die Sachbearbeiter haben auch gesagt, dass die von ausgehen das ich den P-Schein abholen könne. Einzig eine Frau alleine macht da richtig Theater, die ,, oben '' sitzt in der Hierarchie.

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Romy0  05.03.2024, 16:58
@maxundmogli

Ja, dir wurde hier doch die Rechtsgrundlage von „Antitroll“ sehr ausführlich eingestellt.

Nochmal, deine persönliche Meinung ist hier nicht relevant.

Reiche einen Widerspruch ein, besorge das Gutachten oder lass es bleiben. Das sind deine Möglichkeiten und hier weiter zu diskutieren ändert absolut nichts!

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maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 17:03
@Romy0

Es stellt keiner dieses Gutachten aus. Die damaligen Kinder - und Jugendpsychologen stellen diesbezüglich nichts aus, weil ich zu alt bin.

Der aktuelle Arzt stellt nicht mehr aus als diese kurze Stellungnahme, macht aber kein ausführliches Gutachten.

Meine Autismus Therapeutin kann diesbezüglich nichts ausstellen weil es keine Fachärztin ist und es nicht anerkannt wird.

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Antitroll1234  05.03.2024, 17:04
@Romy0
dir wurde hier doch die Rechtsgrundlage von „Antitroll“ sehr ausführlich eingestellt.

Nein, nicht von mir 😉

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Romy0  05.03.2024, 17:06
@Antitroll1234

User verwechselt, sorry. Aber nachzulesen ist die Rechtsgrundlage hier trotzdem :)

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Romy0  05.03.2024, 17:07
@maxundmogli

Wie oft noch, MICH musst du hier nicht überzeugen, ich kann nämlich absolut nichts daran ändern! Bring denen deine Unterlagen oder lass es bleiben. Und jetzt können wir es mal gut sein lassen.

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migebuff  05.03.2024, 17:08
@Romy0

Die Diskussion ist sinnlos. Ich habe dem Fragesteller die Rechtlage bereits vor Wochen ausführlichst erklärt, inkl Zitaten der entsprechenden Paragraphen. Auch damals wurde die gleiche Verhaltensweise gezeigt. Ich tippe auf einen zusätzlichen Eignungsmangel.

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Antitroll1234  05.03.2024, 17:12
@maxundmogli

Du hast genau drei Möglichkeiten:

  1. Du lässt es einfach sein
  2. Du suchst einen Arzt der dir das geforderte Gutachten ausstellt, im Idealfall positiv
  3. Du legst Einspruch gegen die behördliche Entscheidung ein

Bei drei wird dies erfolglos sein und dann auf 1. hinauslaufen.

Also entscheide dich nun für 1, 2 oder 3

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migebuff  05.03.2024, 17:15
@Antitroll1234

Genau genommen sind es nur zwei Möglichkeiten, da die Aufforderung zur Begutachtung noch kein rechtsmittelfähiger Verwaltungsakt ist. Der folgt erst, wenn das Gutachten nicht vorgelegt wird.

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maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 17:17
@migebuff

es stellt keiner dieses geforderte, ausführliche seitenlange Gutachten aus, was die da fordern.

eine kurze ärztliche Bescheinigung, mehr stellt der aktuelle Facharzt nicht aus.

Und niemand anderes ist mehr zuständig.

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maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 17:24
@Antitroll1234

Wie soll ein fremder Arzt ein solch ausführliches Gutachten über mein genaues Krankheitsbild schreiben, ohne mich zu kennen? Jeder Mensch mit dieser Erkrankung ist unterschiedlich.

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Antitroll1234  05.03.2024, 17:26
@maxundmogli

Der Arzt der ein entsprechendes Gutachten fertigt wird schon wissen wie er seine Arbeit macht 🤷‍♂️

Darüber musst Du dir doch keine Gedanken machen, Du stellst doch keine Gutachten aus.

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maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 17:28
@Antitroll1234

Er müsste mich erstmal über mehrere Wochen untersuchen ? Und man muss Termine bekommen, überall ist alles überfüllt und man wartet mehrere Wochen.

Ich sitze Stunden am Telefon bis mal einer ran geht.

Ich wurde bereits in einem Job angelernt ( ohne Fahrgäste drin dürfen die das ja ). Verlief alles ganz gut soweit.

Jetzt warte ich seit 3 Monaten, ich bin die ganze Zeit arbeitslos, weil es ein Riesen Theater gibt und die wegen der Autismus / ADS Diagnose, und der anerkannten Schwerbehinderung, sich vehement dagegen sträuben mir den P-Schein auszustellen. Und stattdessen Gutachten über Gutachten fordern, und denen eine einfache ärztliche Bescheinigung nicht ausreicht.

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Antitroll1234  05.03.2024, 17:30
@maxundmogli

Dann verliere keine weitere Zeit und komm in die Kontakte um ein Gutachten zu bekommen.

Hier stellt dir niemand eins aus.

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Romy0  05.03.2024, 17:33
@migebuff

Ja, ich habe auch immer mehr den Eindruck, dass die Anforderung absolut nicht unbegründet ist.

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maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 17:34
@Antitroll1234

Begründete Zweifel können die ja meinetwegen begründen wenn ich jetzt Unfälle oder viele Punkte habe.

Aber doch nicht bei einem unbescholtenen Bürger der nie auffällig war. Der kein Unfall in 7 Jahren Auto fahren verursacht hat. Der auch die Fahrprüfung bestanden hat.

Wo Haus - und Facharzt bescheinigen, das keine gesundheitlichen Bedenken im Rahmen der Personenbeförderung bestehen.

Bescheinigen, das auch keine Medikamente eingenommen werden.

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Antitroll1234  05.03.2024, 17:36
@maxundmogli

Klar doch, Führerschein ist kein Grundrecht.

Und nun hör auf hier dauernd herumzutrollen, es wurde dir doch bereits alles mitgeteilt.

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maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 17:37
@Antitroll1234

Das ist eure Meinung.

Natürlich ist es das, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind kannst du klagen.

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maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 17:39
@Antitroll1234

Woher nimmst du das Recht raus zu sagen das ist so und so ?

Die Sachbearbeiter haben gesagt die gehen davon aus das ich den Schein abholen könne. Der Facharzt hat schließlich das OK gegeben. Einzig eine Person dort wehrt sich vehement dagegen, den P-Schein auszustellen.

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Antitroll1234  05.03.2024, 17:40
@maxundmogli

Hübsch, wenn alles okay ist was willst hier noch wissen?

Auf auf, Klage oder tu was Du für richtig hältst.

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maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 17:41
@Antitroll1234

Es ist gar nichts ok weil die Tante auf dieses ausführliche Gutachten beharrt, was mir keiner ausstellt.

Soll ich in Behandlung gehen, Termine machen etc. und 1 Jahr warten und so lange arbeitslos sein, bis ich ein seitenlanges Gutachten habe , was ich selber bezahlen muss und tausend Euro oder so hinblättern soll?

Wo ich am Ende nicht mal weiß ob das Gutachten am Ende positiv ausfällt?

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Antitroll1234  05.03.2024, 17:42
@maxundmogli

Ja was denn nu? Also doch Gutachten oder willst klagen?
Musst dich jetzt schonmal entscheiden was Du machen willst 😂😂😂

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maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 17:45
@Antitroll1234

Ich hoffe das klärt sich auch ohne Gutachten und das ihr jetzt diese Bescheinigungen ausreichen, ich habe ihr das alles geschildert dass dieses ausführliche Gutachten ich nicht vorweisen kann. Weil es niemand ausstellt .

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Romy0  05.03.2024, 18:04
@Antitroll1234
Ist selbst in einer reizarmen Umgebung schnell überfordert, verliert schnell den Überblick bei zu vielen Aufgaben. Kann sich nicht länger als 1 - 2 Stunden auf eine Aufgabe konzentrieren. Die Integrierung auf dem ersten Arbeitsmarkt gestaltet sich als schwierig.

Seiner letzten Frage zu dem Thema wurde diese Information anscheinend der Behörde übermittelt… und da wundert er sich noch..

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Antitroll1234  05.03.2024, 18:07
@Romy0

Da wird ein Gutachten wohl negativ ausfallen.
Sollte sich besser beruflich umorientieren, wird wohl nix werden mit einem P-Schein.

Die Gutachterkosten kann er sich sparen.

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migebuff  05.03.2024, 19:30
@maxundmogli
Wo Haus - und Facharzt bescheinigen, das keine gesundheitlichen Bedenken im Rahmen der Personenbeförderung bestehen.

Dir wurde bereits erörtert, dass die Meinungen deines Haus- und Facharztes belanglos sind, da die Fahrerlaubnisverordnung ein Gutachten eines Facharztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation fordert, der zudem nicht dein behandelnder Arzt sein darf.

@Antitroll1234 Woher nimmst du das Recht raus zu sagen das ist so und so ?

Wahrscheinlich durch seine Kenntnis der Rechtslage.

Soll ich in Behandlung gehen, Termine machen etc. und 1 Jahr warten und so lange arbeitslos sein, bis ich ein seitenlanges Gutachten habe , was ich selber bezahlen muss und tausend Euro oder so hinblättern soll?

Ja, wenn das aus Sicht der Behörde zur Gefahrenabwehr nötig ist, dann musst du genau das machen.

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maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 20:14
@migebuff

Aber das dürfen die nur bei begründeten Zweifeln an der Fahreignung tun, diese begründeten Zweifel können sie ja nicht einfach wahllos haben. Was ja Unsinn ist. Wieso habe ich mit dieser Krankheit den Führerschein bestanden.

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migebuff  05.03.2024, 20:27
@maxundmogli

Die begründeten Zweifel haben sie, weil du angegeben hast, dass du Einschränkungen hast, welche sich auf die Fahreignung auswirken.

Es geht auch nicht um das Bestehen irgendeines Führerscheins. Es soll deine besondere Eignung zur Personenbeförderung geprüft werden.

Wenn du die Ansicht vertrittst, dass sich die Behörde irrt, dann bleibe untätig oder teile mit, dass du die Untersuchung verweigerst. Anschließend kannst du gegen den Ablehnungsbescheid klagen. Wundere dich aber nicht, wenn du in dem Zuge auch Klasse B entzogen bekommst.

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maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 20:35
@migebuff

Warum geht es nicht um das Bestehen eines Führerscheins? Selbstverständlich.

Darum macht man ja einen Führerschein, und weist in der Theorie - und Praxis, die Fahreignung nach.

Wenn ich nicht fahrtauglich wäre, hätte ich ja den Führerschein auch nicht bestanden. Damit habe ich die Fahrtauglichkeit bereits nachgewiesen. Und wie gesagt das Schreiben das keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

Ich kann nicht verstehen wie man da dann sagen kann, wir haben begründete Zweifel. In 7 Jahren Auto Fahren habe ich keine Punkte und auch kein Unfall. Ich fahre sicher Auto und habe gar keine Probleme beim Auto fahren.

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migebuff  05.03.2024, 20:38
@maxundmogli

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf obigen Beitrag verwiesen.

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TransalpTom  05.03.2024, 20:56
@maxundmogli

Dein Facharzt ist aber kein Facharzt für Verkehrsmedizin einer Begutachtungsstelle für Fahreignung

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maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 20:58
@TransalpTom

Das darf aber nur angeordnet werden wenn überhaupt Zweifel an der Fahreignung bestehen, die ja gar nicht bestehen was ja völlig unsinnig ist. Ich habe ja aufgeführt das nix von den Punkten daran zweifeln lässt.

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TransalpTom  05.03.2024, 20:58
@maxundmogli

Es geht aber nicht um "nur Autofahren", sondern um die "Fahrerlaubnis zur gewerblichen Personenbefüörderung".
Wer einen Lkw Führerschein hat, darf auch keinen Kraftomnibus mit Fahrgästen führen, auch da sind die Untersuchungskriterien für die Klassen D, D1, DE und D1E höher als für C, C1, CE und C1E. Genauso ist das beim Personenbeförderungsschein.

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maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 21:00
@TransalpTom

Ja. Die üblichen Untersuchungen habe ich ja bestanden. Es geht ja jetzt um ausführliche Gutachten über ein Krankheitsbild, obwohl ich ja sicher fahre und noch nie einen Unfall hatte. Weil die Krankheit nichts mit dem Thema Autofahren und berufliche Personenbeförderung zu tun hat. Sondern im allgemeinen Verhalten usw.

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TransalpTom  05.03.2024, 21:13
@maxundmogli

Richtig, fahren darfst Du ja auch, auch mit Familie, Freunden und Nachbarn, Kumpel und sonst wem.

Die Zweifel bestehen ja auch nicht an den Fahrkünsten an sich sondern an der Besonderheit, dass es um eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung geht.

Genauso bezweifelt man die Eignung, wenn ein bestimmtes Punktelimit erreicht ist, mit dem man ohne Personenbeförderung noch fahren darf.

Die Besonderheit liegt eben in der Personenbeförderung, da gelten eben erhöhte Anforderungen, weil das mit höherer Verantwortung einhergeht.

Wenn die Anforderungen für den Führerschein die selben wären, wie für den Personenbeförderungsschein, dann konnte man diesen jedem, der den Führerschein bestanden hat nach seinem 21. Geburtstag zusenden oder ihn gleich abschaffen.

Die besonderen Anforderungen bzw die besondere Eignung steht ja explizit in §48 Abs 8 geregelt, damit eben nicht jeder gewerbliche Personenbeförderung durchführen darf.

§48 Abs 8 FeV

(8) Begründen Tatsachen Zweifel an der körperlichen und geistigen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers oder an der Gewähr der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen des Inhabers einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

wende Dich mal an den o.g. DEKRA link, die Beraten auch kurz am Telefon und bieten regelmäßig kostenlose Infoabende an.

Das ist nicht nur für die MPU ("Idiotentest") für Kiffer und Alkoholiker sonder da werden auch Menschen mit Handycap, körperlich oder geistig begutachtet.
Auch Leute, die Ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1 (neuerdings) oder C und D Klassen und eben Personenbeförderung verlängern oder neuerteilt bekommen wollen.

Die beißen nicht, die machen das jeden Tag.

Hier nochmal, dann brauchst Du nicht suchen, Viel Glück !

https://www.dekra.de/de/begutachtungsstellen-fuer-fahreignung/

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maxundmogli 
Fragesteller
 14.03.2024, 19:29
@TransalpTom

Hat sich erledigt. Der P - Schein wurde jetzt auch ohne Gutachten ausgestellt :-) Dieses ärztliche Schreiben hat doch ausgereicht weil eine andere Dame so entschieden hat.

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maxundmogli 
Fragesteller
 14.03.2024, 19:29
@migebuff

Hat sich erledigt. Der P - Schein wurde jetzt auch ohne Gutachten ausgestellt :-) Dieses ärztliche Schreiben hat doch ausgereicht weil eine andere Dame so entschieden hat.

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maxundmogli 
Fragesteller
 14.03.2024, 19:30
@Antitroll1234

Hat sich erledigt. Der P - Schein wurde jetzt auch ohne Gutachten ausgestellt :-) Dieses ärztliche Schreiben hat doch ausgereicht weil eine andere Dame so entschieden hat.

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Es hängt die berufliche Zukunft dran, der Mann möchte ungerne in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.

Nein, die berufliche Zukunft hängt davon nicht ab. Es gibt viele andere Berufe, die er ausüben könnte. Es gibt spezialisierte Institute, die sich um eine speziell angepasste Berufsausbildung für Autisten kümmern - hatte ich dir unter einem deiner Altaccounts bereits verlinkt.

Aus einer deiner anderen Fragen:

Ist selbst in einer reizarmen Umgebung schnell überfordert, verliert schnell den Überblick bei zu vielen Aufgaben. Kann sich nicht länger als 1 - 2 Stunden auf eine Aufgabe konzentrieren.

Als Chauffeur musst du 8 Stunden mit manchmal auch genervten Fahrgästen IMMER die Ruhe bewahren. Ein Verlust des Überblicks kann als Fahrer tödlich enden - für dich, deinen Passagier und weitere Verkehrsteilnehmer.

Immerhin geht es um die Sicherheit der zu befördernden personen. Da finde ich es ganz gut, daß strenge Maßstäbe angelegt werden.

maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 14:45

Aber der Mann kann nix für die Krankheit.

Führerschein bestanden, Facharzt / Psychologe sagt, es spricht nichts dagegen.

Was noch?

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holgerholger  05.03.2024, 16:38
@maxundmogli

Schreibt er doch: ein ausführliches Gutachten, in dem bestimmte Fragen geklärt werden.

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maxundmogli 
Fragesteller
 05.03.2024, 16:38
@holgerholger

Das sehe ich nicht als rechtens. Wie wurde denn die Fahrprüfung bestanden ? Die Untersuchungen ? Warum ist bisher 7 Jahre unfallfrei Auto gefahren worden, ohne Punkte und sowas ?

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holgerholger  05.03.2024, 17:30
@maxundmogli

Du siehst es nicht als rechtens? Es steht dir frei, gerichtlich dagegen vorzugehen. Ansonsten lies den Beitrag von Transalp Tom, sehr informativ.

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