Ausnahme für P-Schein?

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Die Untersuchungen müssen von einem Arbeitsmediziner durchgeführt werden. Wenn dieser eine zentrale Tagessehschärfe von weniger als 0,8 auf nur einem Auge feststellt, sind die Voraussetzungen nicht erfüllt.

Dann brauchst du ein Gutachten eines Augenarztes. Hier gilt 2.2.1 der Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

Fehlsichtigkeiten müssen – soweit möglich und verträglich – korrigiert werden. Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden: Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,8, Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,5.
Werden diese Werte nur mit Korrektur erreicht, soll die Sehschärfe ohne Korrektur auf keinem Auge weniger als 0,05 betragen.
Die Korrektur mit Gläsern von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sphärisches Äquivalent) ist nicht zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen.

Die Frage ist also: Kann das schwächere Auge mit Korrektur auf 0,5 gebracht werden? Und wenn ja, wie?

Dein schwächeres Auge hat ohne Korrektur eine Stärke von 0,2. Das ist schon einmal gut. Aber das Auge darf nicht mit mehr als 8,0 Dioptrien korrigiert werden, außer durch die genannten Ausnahmen. Wenn der Augenarzt diese Voraussetzungen feststellt, kannst du den P-Schein bekommen.

Dass für Fahrerlaubnisinhaber vor 1998 andere Voraussetzungen gelten, stimmt - zumindest im Bereich der Personenbeförderung - nicht. Aber ich hoffe, du verstehst auch, dass eben für die Personenbeförderung strengere Regeln gelten müssen als für den Autofahrer selbst, weil du ja auch eine besondere Verantwortung für deine Fahrgäste hast. Ich würde z.B. mit meiner Brille (fast 10 Dioptrien links) keinen P-Schein mehr bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig