Schadensverursacher stirbt, wer zahlt nun?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Fahrzeuge nicht gegen Vandalismus (Vollkasko) abgesichert sind, zahlt niemand.

Das ändert aber sowieso nichts. Von dem wäre auch nichts zu holen gewesen, wenn er noch lebte.

Niemand. Nennt man allgemeines Lebensrisiko.

Wer zahlt nun den Schaden an den Autos, wenn der Täter tot ist?

man halte sich an die Erben, seine Haftpflicht wird wegen Vorsatz nicht greifen.

wenn´s ganz dumm läuft, nur über eine Vollkasko

Ich würde nun erstmal vermuten, dass deine Ansprüche durch die Erben zu begleichen sind, so wie andere Schulden eben auch.

In Deutschland gibt es keine Sippenhaft. Die Erben schlagen dieses Erbe einfach aus.

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@DerHans

Dazu eine Verständnisfrage:

Der Täter müsste doch rechtskräftig verurteilt und anschließend im Zivilprozess zu Schadenersatz verdonnert werden, damit es in die Erbmasse fließt? Oder?

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@DerHans

Das ist natürlich eine Möglichkeit, wenn das Erbe nur aus Schulden besteht. Kann ja aber auch sein, dass der Tote gut betucht ist, dann würde man das Erbe wohl kaum ausschlagen, nur weil irgendwo ne geringe Forderung besteht.

Zudem: Erbt keiner, weil keiner da oder alle das Erbe ausschlagen, dann erbt eben der Staat, wobei der Staat nur mit dem geerbten Vermögen hafttet. Besteht das Erbe also nur aus Schulden, bliebe man in dem Fall auf dem Schaden sitzen. (Falls man überhaupt einen Schaden hat, der nicht durch eine Versicherung gedeckt wird).

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Niemand... 🤷 Beziehungsweise die Besitzer der Autos.