Sachen ins Grab mitgeben?

Ja und zwar: 60%
Nein 40%
Wollte ich, ging aber nicht 0%

10 Stimmen

6 Antworten

Nein

Nein, habe ich (leider) noch nicht gemacht. Es ist bei uns ganz unüblich geworden, dem Verstorbenen etwas mit ins Grab zu geben. Es heisst ja immer, - Das letzte Hemd hat keine Taschen und ein Sarg keine Regale. Ausser vielleicht Kleinigkeiten, wie Eheringe, oder ein Blatt Papier mit einem Brief, oder Gedicht, oder Blumen. Dabei ist es eine der ältesten Gesten der Menschheit und selbst die Neandertaler haben das schon getan. In manchen Gemeinden ist es zulässig, muss aber aus vergänglichem Material bestehen. Ich fände es gut, wenn man auch aussagekräftigere Gegenstände mit auf den letzten Weg geben könnte. Z.B. ein Sportgerät, ein Musikinstrument, ein Schwert, oder Kunstgegenstände. Nach der Liegezeit von meist 25 Jahren kann man es ja wieder der Familie übergeben, als Andenken, oder entsorgen.


LordofDark1981  24.08.2024, 15:26

Was du gut findest ist leider in vielen Fällen rechtlich gar nicht möglich, weil Grabbeigaben grundsätzlich gewisse Anforderungen erfüllen müssen (z.B. müssen sie in viele Fällen eben biologisch abbaubar sein). Damit entfallen Instrumente, Sportgeräte etc. meistens schon. Nach der Liegezeit wieder übergeben geht meistens gerade nicht, weil die Öffnung des Grabes auch danach eine Störung der Totenruhe wäre, wenn auch nur irgendwas noch vorhanden wäre. Da "buddelt halt niemand irgendwas aus", weil rechtlich gesehen nach der Liegezeit eben nichts mehr da sein darf (und auch bei allem Zulässigen auch nichts mehr da ist dann).

Die Anforderungen an die Abbaubarkeit gilt übrigens auch für die Bestattungsutensilien selbst, also Sarg etc. Zinnsärge wie es früher mal ging zur möglichst langen Konservierung des Verstorbenen sind heute nicht mehr möglich (in Deutschland).

Tutmosis  24.08.2024, 16:09
@LordofDark1981

Korrekt. Aber es gibt Ausnahmen. Familien, die Grüfte besitzen, falls sie sie neu belegen dürfen, können soviel ich weiss, durchaus Grabbeigaben mitgeben. Aber wer hat das schon? Bei uns gibt es "tiefergelegte" Gräber. Das macht man, um ein "Stockwerk" darüber, vor Ablauf der Totenruhe, eine weitere Erdbestattung zu ermöglichen. Vielleicht würde es so genehmigt werden. Es ist ja auch nicht wirklich wichtig. Wenn es aber eine Sache der persönlichen Ehre wäre und es sein Wunsch gewesen wäre, und die Umwelt nicht schädigen würde (!), würde ich einem Freund auch ein Schwert, oder ein Gewehr auf die Brust legen! Und niemand würde es merken. Und niemand würde mich davon abhalten!

LordofDark1981  24.08.2024, 16:12
@Tutmosis

DAS ist dann was anderes.
Ich bin bei meinen Ausführungen von der klassischen Erdbestattung in Sarg oder Urne respektive Seebestattung ausgegangen. Bei einer Familiengruft oder ähnlichen Bestattungsformen gibt es natürlich ganz andere Möglichkeiten.

ABER: Waffen etc., die noch funktionstüchtig sind sind auch da ein rechtliches Problem (wo du ein Gewehr erwähnst), weil DAS dann ja durch's Waffenrecht nochmal besonders aufgegriffen wird. Dann wird's halt dann mit dem Nachweis des Verbleibs schwierig und man kommt am Ende in Teufels Küche.

LordofDark1981  24.08.2024, 16:24
@Tutmosis

Generell mal zum Thema "Erbwaffen" (Interessiert in dem Kontext vielleicht den einen oder die andere...):
Stirbt ein Waffenbesitzer (Jäger, Sportschütze) wird die Waffenbehörde spätestens mit Kenntnis vom Ableben "spitz wie Nachbar's Lumpi" und stellt ggf. sogar noch am Tag der Kenntnisnahme erstmal die Waffen sicher, damit die nicht in falsche Hände geraten.
Die Erben können dann unter etwas vereinfachten Bedingungen (Bedürfnisnachweis entfällt) eine Erben-WBK (rot soweit ich weiß) beantragen und die Waffen dann entweder unbrauchbar machen lassen (temporär mittels Blockiersystem z.B. oder dauerhaft oder auch gar nicht, je nach Verlangen der Waffenbehörde und technischen Möglichkeiten für die konkrete Waffe) oder sie eben einem Berechtigten überlassen, sofern sie nicht selbst entsprechend berechtigt sind (weil sie z.B. auch Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind - ist ja gar nicht so selten, dass "Papa" sein Jagdhobby dem Sohnemann mitgibt und der dann auch entsprechend Jäger ist/wird und daher Papas Jagdflinte übernehmen kann und das wohl auch gerne wird - ist ja "Papas Gewehr", was unter Jägern durchaus ja einen hohen Stellenwert emotionaler Natur hat).

Tutmosis  24.08.2024, 16:30
@LordofDark1981

Spitz wie Lumpi. Ich hatte jahrzehntelang ein Schiesseisen meines Vaters, der schon lange tot war zu Hause. Hat niemanden interessiert!

LordofDark1981  24.08.2024, 16:33
@Tutmosis

Dann hast du unheimliches Glück gehabt und/oder das Ding war nicht auf einer WBK registriert (entweder Altbestand oder nicht WBK-Pflichtig).
In der Regel sind die da hinterher wie der Teufel hinter der Jungfrau.
Ein ganz großer Fehler wäre es übrigens, dann einfach das Schießeisen - wie du's so schön nennst - zu nehmen und in redlich-staatsbürgerlicher Manier damit zur Polizei zu rennen um's abzugeben.
Wer das macht schaut in der Regel schon an der Tür der Wache in gezogene Dienstwaffen und sitzt dann nach temporärer Bauchlage mindestens bis die Anzeige wegen unerlaubtem Führens einer Schusswaffe geschrieben ist in Handschellen auf einem sehr unbequemen Stuhl - zumindest wenn er nicht noch unüberlegt gezuckt und sich dann die erste Dublette aus der Dienstwaffe eingefangen hat, die ihn dann ins Reich der Ahnen schickt.

Im Zweifel dann lieber anrufen und die kommen lassen, sonst wird's richtig unschön.

LordofDark1981  24.08.2024, 16:36
@Tutmosis

Definitiv. Bei sowas haben die sehr sehr wenig Humor.

Das gilt übrigens auch bei "Dachbodenfunden" und dergleichen. Niemals das Ding an sich nehmen und irgendwas damit machen, schon gar nicht, wenn man keine Sachkunde hat und darum weiß, wie man rechtssicher handeln muss.

Tutmosis  24.08.2024, 16:37
@Tutmosis

Es war übrigens nur Spielzeug. Kleinkaliber Automatik mit ca. 250 Schuss Munition.

LordofDark1981  24.08.2024, 16:40
@Tutmosis

Naja, Spielzeug... Kleinkaliber heißt für mich .22lfb, 200 Joule V=max an der Mündung und Automatik, also Serienfeuer? Kriegswaffenkontrollgesetz?
Oder Halbautomatik... Sprich kein Repetieren nach jedem Schuss nötig.

Oder Plastikgedöns?

Nur ein Tipp... KK-Gewehre sind absolut tödlich. Da spielt man besser nicht mit.

LordofDark1981  24.08.2024, 16:44
@Tutmosis

Jaa, die waren mal eine Zeit lang WBK-frei, darum liegen davon auch noch so viele auf irgendwelchen Dachböden in "Papas Restetruhe" rum.
Inzwischen sind die allerdings genau so der WBK-Pflicht und allen damit verbundenen "Schikanen" des Waffenrechts unterworfen.
Ganz vorsichtig, wenn man sowas noch irgendwo rumfliegen hat. Am Besten ganz flott irgendwie loswerden, so dass es niemand mitbekommt. Spätestens ab dem Wissen um den Besitz beginnt auch das unerlaubte Besitzen. Damit hat man sich schneller ne Vorstrafe eingehandelt, die einem sehr lange noch nachhängen wird als man meint. Und da sind die Strafen auch durchaus empfindlich. Und wenn sie dann ohne zugelassenen Schrank rumliegen wird's nochmal unschöner im Outcome...

LordofDark1981  24.08.2024, 16:51
@Tutmosis

... und die kann - was bis vor einigen Jahren noch möglich war - nicht mal mehr ein zertifizierter Waffenhändler durch Ankauf "legalisieren". Die durften das nämlich bis vor einigen Jahren, aber das ist seit dem NWR auch vorbei.

Ich würde die auch niemals übernehmen, weil ich dann den Nachweis des legalen Erwerbs gegenüber der Waffenbehörde nicht führen könnte und damit meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit als Sportschütze auch beerdigen könnte.

Eigentlich geht da nur Shreddern und als Altmetall in den Container damit.

Tutmosis  24.08.2024, 16:58
@LordofDark1981

Damals war noch anders. Das Ding war auch durchs Raster gefallen, weil andere Sachen relevanter waren. Mein Vater hatte eine Vielzahl von Waffen, die ja irgendwie "entsorgt" werden mussten. Darunter Jagdgewehre, diverse Sportwaffen, lang und Faust, sowie grosskalibrige Vorderlader. Da ich es nicht wusste, hatte ich noch jahrelang Schwarzpulver im Keller, mit den Dosiervorrichtungen.

LordofDark1981  24.08.2024, 17:03
@Tutmosis

Naja, das vergammelt ja dann doch recht fix (also Schwarzpulver) und eignet sich dann bestenfalls noch als Dünger für den Rasen (so entsorgen übribens auch zugelassener Wiederlader-Sportschützen ihr ranziges Schwarz- und NC-Pulver teilweise).

Vorderlader (Einschüssig) sind tatsächlich auch unter gewissen Voraussetzungen (Modell bereits vor 1871 entwickelt und ein identischer Nachbau oder historischer Besitz einer so alten Waffe) ganz legal ohne WBK zu haben, nur das Schwarzpulver halt nicht. Aber wenn jemand solche Gerätschaften hat ist er ja normalerweise als Jäger oder Sportschütze auch registriert und hat WBK und ggf. Jagd- und Sprengstoffschein. Dass die dann nichts unternommen haben wundert mich dann doch ziemlich.

Tutmosis  24.08.2024, 17:06
@LordofDark1981

Weiss nicht! Gekörntes und gaphitiertes Schwarzpulver hält eigentlich ewig. Seis drum.

LordofDark1981  24.08.2024, 17:07
@Tutmosis

Das stimmt. Aber auch da ist irgendwann mal Schluß, weil's dann durch Luftfeuchtigkeit dann doch verdirbt. Ist ja doch recht reaktiv, das Zeug und zersetzt sich dann mit Luftfeuchtigkeit irgendwann in seine Bestandteile. NC übrigens genau so. Stinkt dann ekelhaft nach Schwefel, der Ranz.

Ja und zwar:

Als Opa damals starb, trug Oma die Eheringe als Halskette. Sie hat die niemals abgelegt. Als sie dann auch verstorben ist, haben wir die Ringe mit ins gemeinsame Grab gelegt.

Nein

Nichts. Die Zeiten der alten Ägypter sind vorbei.


Tinabaumann742 
Beitragsersteller
 14.02.2024, 22:09

Ich finde nicht, dass das nur ins alte Ägypten gehört

Ja und zwar:

Ich würde versuchen, den Wünschen des Verstorbenen so weit wie möglich zu entsprechen.

Briefe, Blumen etc. sind ja ohnehin oft mit dabei, ob nun IM Besattungsgefäß (Urne oder Sarg), oder als Beigabe zur Beisetzung mit ins Grab gelegt.

Ich habe mir bei den (leider immer häufiger in meinem familiären und freundschaftlichen Umfeld vorkommenden) Beerdigungen angewöhnt, dem Verstorbenen einen letzten Brief zu schreiben und diesen dann (NACH der Beisetzung und alleine) am Grab zu verbrennen (natürlich so, dass nichts passieren kann), damit der Rauch die Worte zu ihm in den Himmel trägt.

Ist irgendwie so mein persönliches Ritual eines Abschlusses geworden, das so zu machen, aber das muss dann jeder selbst für sich entscheiden, ob er sowas tun will.

Ich selbst habe für mich verfügt, dass die Urnen meiner Haustiere mit in meinen Sarg gelegt werden sollen - halt als Zeichen meiner Liebe zu diesen kleinen Fellnasen. DAS ist auch rechtlich drin, da derartige Bestattungsgefäße ja den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Viele andere Dinge (das geliebte Fahrrad oder dergleichen) sind halt nicht möglich, weil alle Grabbeigaben gewissen Anforderungen an die "Bioverträglichkeit" unterliegen - insbesondere über die Liegezeit vollständig abgebaut oder ohnehin biologischen Ursprungs (Steine, Ringe, Orden etc. sind möglich, genau so sämtliche Kleidungsstücke) sein müssen. Ist das nicht der Fall darf es aus Gründen des Umweltschutzes einfach nicht gemacht werden. Klingt sehr pietätlos, aber so ist die Rechtslage nun mal. Und das alles muss ja dann auch irgendwie in "die Kiste mit rein passen" und vom Bestatter auch entsprechend gehandhabt werden können, damit das Ganze umsetzbar ist. Kleinigkeiten gehen immer - so die Anforderungen eben erfüllt werden, aber bei größeren Gegenständen ist dann einfach auch irgendwann mal der Platz nicht mehr da.

Ja und zwar:

Um seine Verbundenheit Ausdruck zu verleihen und das Gefühl zu haben da ist noch etwas verbindendes.