Rotlichverstoß anfechtbar?
Hallo, wurde in Stuttgart 2x bei einer Ampel geblitzt.
als ich drüber gefahren bin war die Ampel Orange, dann wurde ich einmal geblitzt und dann in dem Überquervorgang nochmal (wahrscheinlich ist die Ampel da rot geworden) es lag keine Gefährdung oder ähnliches vor, und die Ampel war auch sicher rot sonst hätte ich angehalten. Ich hatte auch zwei Leute im Auto die ebenfalls gesehen haben dass es noch orange war als ich Einsicht auf die Ampel hatte.
im Anhörungsbogen reden die nun von:
vorwerfbare Rotzeit: 001,03 s.
meine Frage was kommt jz? Anfechtbar? Oder was soll ich tun
2 Antworten
Wenn man Dir mehr als 1 Sekunde nach Rot vorwirft, war die Ampel sicher nicht mehr Gelb. Diese Anlagen sind fest installiert, Fehler sind da kaum denkbar. Du kannst Einspruch einlegen und das mit dem Richter ausdiskutieren.
Weißt du wie ich meine? Dann kann ja der 2. Blitzer quasi erst für Rot geblitzt haben, und der erste für die Orangene Ampel
was kommt jz?
Laut Bußgeldkatalog sind 200€ (+28,50€ Kosten), 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot die Folge.
Anfechtbar?
Jeder hat das Recht, sich im Anhörungsbogen zum Sachverhalt zu äußern und gegen einen erfolgten Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.
1,03 Sekunden sind ja jetzt auch nicht nur knapp Rot, sondern schon ziemlich deutlich. Wenn ihr euch so sicher seid, bei Gelb in die Kreuzung eingefahren zu sein, müsstest du die Behörde davon überzeugen, dass die Messanlage nicht korrekt gearbeitet hat. Das kannst du natürlich selbst versuchen, aber ein Fachanwalt könnte da vielleicht mehr rausholen. Eine Garantie, dass er das Abwenden kann, gibt es natürlich nicht.
Das war eine Linksabbieger Ampel. Ich bin drauf gefahren und es war zu 100% noch Orange ich hab ja Augen im Kopf. Da wurde ich dann einmal geblitzt, und kurz danach nochmal. Die Ampel muss also erst beim zweiten Blitzer auf Rit gesprungen sein.
und was erwartet mich nun?