Raufaser Dübellöcher angemessen verschließen und kaschieren?
Ich habe in meiner Mietwohnung in meiner Raufasertapete ein paar Dübellöcher. Diese habe ich verspachtelt, mit Raufaserkitt die Oberfläsche modelliert und übergestrichen. Die Struktur sieht orderntlich aus nur ist leider der Farbton mit dem ich überstrichen habe an den Löchern etwas weißer als der der restlichen Tapete, was man auch sehen kann. Ca. 1 Quadratzentimeter. Muss der Vermieter das akzeptieren wenn ich ausziehe, oder muss die komplette Wand nochmal deswegen gestrichen werden? Gibt es dazu Urteile?
6 Antworten
Mein Tipp:
Nimm dir einen üblichen Haushaltsschwamm und etwas Farbe auf einen Telle, Farbeimerdeckel o.ä.
Jetzt tupfst du zunächst den Schwamm in etwas Farbe und danach goßzügig auf und um die Stelle mit dem Dübelloch.
Gut zu wissen:
Besser 2 x leicht auftragen und trocknen lassen ist besser als 1 x fett
Das reicht.
Bist du dir sicher, dass man das auch sieht, wenn mans nicht weiß?
Es reicht, wenn es sorgfältig ausgeführt wurde. Und wenn du sogar die Struktur aufgebaut hast - dann ist das völlig ausreichend.
Den selben RAL Ton zu finden ist eh meist unmöglich.
Was steht denn dazu in deinem Mietvertrag?
Möglich wäre ja auch, dass du die Wohnung beim Einzug neu tapeziert und gestrichen hast.
Hallo Sleepwalker2016,
solange die Wände bei Auszug weiß gestrichen sind, ist dies vollkommen in Ordnung. Außerdem müssen Löcher in der Wand NICHT verschlossen werden, es sei denn dies ist ausdrücklich im Vertrag so festgelegt.
Lg
also die wände sind ja schon weiß, jedoch meine stellen wo die dübellöcher verschlossen wurden, weißer als die restliche tapete
Das meine ich ja. Die Wände sind weiß, also ist alles in Ordnung. Ob es nun verschiedene Weißtöne sind oder nicht spielt rechtlich keine Rolle.
Willst Du damit sagen,daß der nächste Mieter das so übernehmen muß?Große Worte kann man immer schwingen,ich glaube aber kaum,daß Du in so eine Wohnung einziehen würdest.
Nein, eher dass der Vermieter nochmal selbst einmal streichen muss, wenn er die Wohnung so zwar abnehmen muss, weil lt. Mietvertrag i. O., aber nicht so dem neuen Mieter geben will. Auch da kommt es auf den Vertrag an, den er mit dem Nachmieter schließt. Eine Wohnung an den Neumieter ordentlich zu übergeben, bedeutet neuerdings nicht zwingend, dass sie renoviert sein muss. Dann übergibt man sie eben unrenoviert und der Neumieter entscheidet selbst, ob ihm die Wände so passen oder nicht. Dafür darf er die Wohnung später unrenoviert zurück geben.
Nach der Fragestellung ist "Sleepwalker 2016"als Mieter beim Auszug wahrscheinlich zur Renovierung verpflichtet.Deshalb hat er sie dann so zu übergeben,daß sie weitervermietet werden kann.
Mehrere Löcher jeweils 1cm²? Das sieht dann doch fleckig aus. Zeig es dem Vermieter und wenn es ihm nicht passt, noch einmal die ganze Fläche drüber streichen.
Weißtöne wird man beim ausbessern schwer übertönen . angleichen können. Schau doch einmal in deinen Mietvertrag, oder lass ihn vom Mieterverein prüfen. Dann kannst du entsprechend deiner Wohnzeit und Thema Renovierung vorgehen.
Ich habe mit alpina weiß übergestidchen was sehr hell ist, das andere war wohl eher milchweiß, etwas dunkler