Du hast doch keinen Nachteil durch diese Maßnahme, also fahr Deinen Ärger runter.

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Wenn Deine Mutter das nicht will, hast Du das zu akzeptieren. Wenn Du mit dem Freund zusammen sein willst, musst Du eben zu ihm gehen oder warten bis die Mutter wieder da ist.

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JA

Man kann natürlich den Bub auch mal höflich darauf hinweisen, dass es nervt.

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Du bekommst Dein erstes Gehalt am 15. September. Wen das nicht so im Ausbildungsvertrag steht, kannst Du ja ganz einfach im Betrieb nachfragen.

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Du hast Deinen Aufenthalt in Deutschland selbst gewählt. Wenn Du Dich überhaupt nicht wohlfühlst, dann geh doch in Dein Heimatland zurück.

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Warte ab, bis Du Dir ein eigenes Auto kaufen kannst. Der Vorteil ist, dass Du bis dahin eine gute Fahrpraxis hast und dann nur mit dem schalten klarkommen musst. Zu alt bist Du noch lange nicht, um Dich in ein Fahrschulauto zu setzen, ich weiß gar nicht wie man auf solche absurde Ideen kommt.

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Dass Du irgendwie eingeschränkt bist, merkt man ja schon daran, dass Du immer wieder dieselben Fragen stellst. Du hast eine Betreuerin nötig, weil Du ohne nicht zurechtkommst. Du solltest Dir mal von den Eltern erklären lassen, warum Du so behütet werden musst.

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An Deiner Stelle würde ich mich erst einmal schlau darüber machen, ob das überhaupt erlaubt ist, am Lenker zu schweißen. Es wäre ja sinnlos, viel Geld hineinzustecken, wenn durch die Schweißarbeiten die Betriebserlaubnis entzogen wird.

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Bei Neukauf würde ich einfach zum Händler gehen, statt aufwendig zu suchen.

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Du versteifst Dich zu sehr auf das Bürgergeld. Das zu beziehen ist zwar nicht wirklich schlimm, aber Du hast ja noch eine andere Möglichkeit. Lass ganz einfach das FSJ und geh schaffen, da verdienst Du mehr wie 500 € und musst keine staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen.

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Es wird wohl daran liegen, dass viele Jugendliche sich zu sehr auf einen Ausbildungsberuf konzentrieren. Einen Plan B haben sie nicht. Außerdem wird viel zu wenig genutzt, ein Praktikum zu machen, um eine Vorstellung zu bekommen, was die Berufe überhaupt beinhalten.

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Es ist so, wie der ADAC es sagt. Wenn Du nicht rechtzeitig auf die rechte Spur wechselst, drehst Du noch eine Extrarunde. Wenn Du die innere Spur gewählt hast, kannst Du natürlich auch herausfahren, wenn die rechte frei ist.

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Wenn die Betriebskostenerstattung im Jahr 2024 geflossen ist und Du zu dieser Zeit Leistungen erhalten hast, dann wird es wohl bei einer Anrechnung bleiben.

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