Dübellöcher verschließen?


02.10.2020, 16:52

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich hatte meine Frage nicht deutlich genug formuliert, tut mir leid:

Die Wohnungsrückgabe erfolgte Ende Juli 2020. Der Vermieter sagte seinerzeit, dass eine Nachbesserung auf meine Kosten erfolgen muss, zur nahtlosen Weitervermietung der Wohnung. Nach über zwei Monaten erfolgte noch keine Neuvermietung, bzw. wurde die Wohnung noch nicht neu inseriert, also auch noch nicht nachgebessert.

Meine Frage: Muss ich jetzt noch die Nachbesserung durch einen Fachmann akzeptieren?

Vielen Dank

4 Antworten

Hallo Holger,

wenn der Vermieter mit deinen Schönheitsreparaturen beim Auszug nicht zufrieden war, hätte er dir zunächst einmal die Möglichkeit der Nachbesserung gewähren müssen.

Die Nachfristsetzung im Mietrecht

Schadensersatzansprüche des Vermieters nach Auszug? Dies kann der Vermieter nur fordern, der Mieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hatte.

§ 281 Abs. 2 BGB nennt die Gründe, in denen eine Nachfristsetzung entbehrlich wird. Der Vermieter kann sofort Schadensersatz verlangen, wenn der Mieter die Nachbesserung verweigert. ... Dennoch muss ein Vermieter sorgfältig prüfen, ob eine solche Verweigerung tatsächlich vorliegt.

Erst nachdem du der Aufforderung der Nachbesserung nicht nachkommst, kann der Vermieter einen Handwerker beauftragen.

Ausführliche Informationen zum Thema findest du hier:

https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-mietrecht--pachtrecht/rechte-pflichten/nachfristsetzung

Mein Vermieter behauptet, dass dieses Verspachteln nicht ausreicht, da es zu großflächig erfolgte.
  • Was muss man sich unter dieser Aussage vorstellen?
  • Welche Maßnahmen zieht der Vermieter hier in Betracht?

Gut zu wissen:

Der Vermieter kann die Kosten auch nicht einfach von der Kaution abziehen, sondern muss dir die ausgeführten Arbeiten in Rechnung stellen.

Die Wohnungsrückgabe erfolgte Ende Juli 2020. Der Vermieter sagte seinerzeit, dass eine Nachbesserung auf meine Kosten erfolgen muss, zur nahtlosen Weitervermietung der Wohnung.
Muss ich jetzt noch die Nachbesserung durch einen Fachmann akzeptieren?

Zu prüfen wäre, ob der Vermieter überhaupt noch Ansprüche geltend machen kann, da er dir dein dein Recht auf Mängelbeseitigung nicht gewährt hat.

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dübellöcher?? großflächig verspachteln, passt nicht zusammen.

im Baumarkt gibt´s sowas, https://static.toom.de/produkte/bilder/8503462/innen-fertigspachtel-moltofill-330-g-8503462-1.png?format=jpg&quality=75&width=700

da waren wohl Diletannten am Werk, das muss er nicht hinnehmen, wie sieht das denn aus

Ich denke Dübellöcher gehören zur normalen Nutzung und müssen überhaupt nicht geschlossen werden. Seine Sache! Dafür hast ja Miete bezahlt.

Ich bin jetzt mal naiv.

Du beendest das Mietverhältnis. Nach deinem Auszug möchtest du deine Kaution wieder haben. Dafür gibt es eine Wohnungsabnahme.

Dort wird so etwas festgestellt nicht 2 Monate später...