raubüberfall mit messer?
Ich habe letztens ein raubüberfall mit einem messer begangen. das messer gehörte meinem freund der auch beim überfall mitgemacht hat. es wurde auch laut polizei bestätigt dass das messer ihm gehörte. wir wurden halt von der polizei erswischt. droht mir eine höhere strafe wegen dem messer oder kriegen wir die gleich strafe
6 Antworten
Eine erheblich höhere Strafe sogar.
Warum macht man sowas?
Wenn nur du das messer gehalten hast, dann kann der richter dir eine höhere strafe erteilen, dann nur du einen "bewaffneten" raubüberfall begonnen hast. Jedich kommt es auch darauf an wer von euch aggressiver den überfall begangen hat.
Wenn nur du das messer gehalten hast, dann kann der richter dir eine höhere strafe erteilen, dann nur du einen "bewaffneten" raubüberfall begonnen hast.
Mitgefangen, mitgehangen, schon mal gehört?
Strafgesetzbuch (StGB) § 25 Täterschaft(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
Ihr bekommt beide mindestens 3 Jahre Haft.
Es gibt leute die haben schon schlimmeres gemacht und haben bewährung bekommen, also sowas fest zu sagen kann man nicht, sowas kann echt nur der richter der den fall leitet.
Ich war mal als zeuge vor gericht und dort waren 2angeklagt wegen schwerer körperverletzung, und einer hatte ne höere strafe als der andere weil er ein größeres agressionspotential gezeigt hat und nicht kooperiert hat. Und der richter meinte damals, da der andere kooperiert, würde die strafe für ihm geringer ausfallen, und die strafe ist geringer ausgefallen als im gesetz dafür vorgeschrieben.
Und falls es echt stimmt das du polizist oderso bist dann frag ich mich wieso jeder polizist wirklich jeder sagt, ich kann ihnen nicht dagen wie die strafe ausfällt das muss ein richter klären, und wieso fallen szrafen in gleichen fällen dann so krass unterschiedlich aus?! Aber okay du bist ja dwr die die einfängt also hast du ahnung, habs verstanden HAHAHA
Wenn du das Messer benutzt (auch zur Bedrohung) hast, ist es ein besonders schwerer Fall des Raubs. Das bedeutet 5 Jahre Mindestfreiheitsstrafe. Für beide.
Von wem das Messer ist, ist egal.
Bist du etwa noch auf freiem Fuss?
Der Fragesteller scheint, angesichts seiner Fragenhistorie, erst 16 Jahre alt zu sein. Das hat bestimmt etwas damit zu tun, dass er aktuell auf freiem Fuß ist. Experte bin ich jedoch keiner.
Mit 16 Jahren wird er nach dem JGG behandelt. Das dürfte auch dafür ausschlaggebend sein, nicht in U-Haft zu sitzen.
§ 250 Abs. 2 StGB.
Beide sind somit wegen schweren Raubes dran.