Messer ab 18 mit 15 geführt?

1 Antwort

Sogenannte Einhandmesser ("Messer mit einhändig feststellbarer Klinge") nach § 42a WaffG sind nicht ab 18 Jahren. Das ist ein Irrglaube. Der Besitz ist jeder Person erlaubt und das Führen grundsätzlich verboten. Das ist aber nicht vom Alter abhängig. Ebenfalls nach § 42a WaffG darf man aus "berechtigtem Interesse" ein solches Messer führen. Einfach nur dabei haben wollen zählt nicht dazu.

Eine Strafe dafür gibt es auch nicht, das ist eine Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet aber nicht, dass du als Minderjähriger keine Konsequenzen tragen musst.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich für Messer und sammele Messer.

14905403  18.09.2021, 07:35

Im übrigen wäre auch der Besitz einer erlaubnisfreien Waffe ab 18 ,,nur‘‘ eine Owi