Messer ab 18 mit 15 geführt?
Hallo, ein Kumpel von mir wurde mit einem Einhandmesser von der Polizei Kontrolliert, er ist erst 15, was kann ihm zustoßen, bzw mit was für einer Strafe kann er rechnen
1 Antwort
Sogenannte Einhandmesser ("Messer mit einhändig feststellbarer Klinge") nach § 42a WaffG sind nicht ab 18 Jahren. Das ist ein Irrglaube. Der Besitz ist jeder Person erlaubt und das Führen grundsätzlich verboten. Das ist aber nicht vom Alter abhängig. Ebenfalls nach § 42a WaffG darf man aus "berechtigtem Interesse" ein solches Messer führen. Einfach nur dabei haben wollen zählt nicht dazu.
Eine Strafe dafür gibt es auch nicht, das ist eine Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet aber nicht, dass du als Minderjähriger keine Konsequenzen tragen musst.
Im übrigen wäre auch der Besitz einer erlaubnisfreien Waffe ab 18 ,,nur‘‘ eine Owi