Sind Einhandmesser unter 18 verboten?
Ein Messer, das man mit einer Hand aufmachen kann, ist das unter 18 verboten?
4 Antworten
Nein, nur wenn es eine Waffe wäre! ( Beispiel Karambit https://m.media-amazon.com/images/I/61LkInRA3yL._AC_SX425_.jpg )
Verboten sind Einhandmesser nur zu führen( also dabeihaben) - aber auch nur die, die man einhändig auch feststellen kann.
Welche die man einhändig öffnen kann, aber nicht feststellbar sind darf man auch führen! Beispiel Sanrenmu 9054 - völlig legal zu fuhren ohne Altersgrenze: https://m.youtube.com/watch?v=2dU9qenMlUg
Einhandmesser darf man besitzen, aber nicht unverschlossen mit sich führen. Unabhängig vom Alter, auch mit über 18 bekommt man Probleme, wenn man mit so einem Ding erwischt wird.
Gilt nur für die, die einhändig feststellbar sind. Bitte korrekt ausfuhren um Unklarheiten gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Kommt auf das Messer an.
Einhandmesser ist ein weiter Begriff, auch Springmesser oder Butterflymesser sind Einhandmesser. Ausserdem gibt es Einhandmesser die als Waffe klassifiziert sind.
Allegemein gilt:
Bei Springmessern gibt es eine Ausnahme vom BESITZ-Verbot wenn sie
>seitlich aufspringen UND
>nicht beidseitig geschliffen sind UND
>die Klinge max 85mm lang ist.
Sie gelten aber trotzdem immer als Waffe, Besitz ab 18, Führen lt §42a WaffG verboten.
Messer allgemein: Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
Der Besitz ist erlaubt. Das führen ist für jede Altersklasse verboten (in Deutschland)
Das führen ist für jede Altersklasse verboten
Gilt nur für einhändig feststellbare!