Messer aus Epoxidharz verboten mit zu führen?
Habe Messerformen aus Silikon für Giesharz. Ist es verboten solche Messer bei sich zu tragen?
4 Antworten
Es kommt darauf an, welche Art von Messern du meinst.
Völlig verboten, d.h. verbotene Waffen im Sinn des Waffengesetz, sind Butterflymesser, Fallmesser, Faustmesser und bestimmte Springmesser-
Einem Führungsverbot unterliegen Messer, die als Waffen einzustufen sind, einhändig feststellbare Klappmesser sowie Messer mit einer feststehenden Klinge, wenn die Klinge länger als 12 cm ist.
Denke nicht das es auf das Material des Messers ankommt.Wichtig ist die Klingenlänge oder Klingenform.Verboten sind zum Beispiel Dolche,Butterflymesser oder ähnliches.
Völlig verboten, d.h. verbotene Waffen, sind in Deutschland außer Butterflymessern Fallmesser, Faustmesser und bestimmte Springmesser. Dolche sind nicht generell verboten. Der Besitz ist erlaubt, sofern man mindestens 18 ist, lediglich das Führen ist seit 2008 verboten.
Ich möchte an der Stelle auf Paragraf 42a WaffG verweisen. Bitte beim Führen ggf. auch auf das berechtigte Interesse achten.
Zunächst ja, entscheidend ist - wie schon beschrieben - wie das Messer später beschaffen ist (Länge, Funktionsweise, Klingenform, Anschliff, per se verbotener Gegenstand usw.) und wenn es nicht verboten ist, zu welchem Zweck du es führst bzw. transportierst. Deswegen kann ich an der Stelle auch nicht vollständig antworten. Wenn du dir aus den aus den Formen eine "Waffe" herstellen willst, d. h. wenn du z. B. Formen für die einzelnen Bestandteile eines Butterflys hast und setzt dieses zusammen, spielt das Material wiederum eine Rolle, da das fertige Endprodukt verboten wäre. Je nachdem, ob du z. B. produzieren willst, würde ich einen Feststellungsbescheid des BKA beantragen: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/Feststellungsbescheide/Messer/messer_node.html. Allerdings betreffen diese nur das fertige Messer. Was für die Produktion gilt weiß ich leider nicht.
Es ist nicht mal verboten, Messer aus Stahl zu führen. Warum sollte dann eines aus Kunstharz verboten sein?
Danke für deine Antwort! Ist das auch so wenn es sich um die Form eines Faustdolches handelt?
Faustmesser/Faustdolche sind verboten, es sei denn, du bist Jäger oder im pelz- und lederverarbeitenden Handwerk tätig.
Kann ich davon ausgehen, da nichts über das Material in Paragraph 42a gesagt wird, daß das Material keine Rolle spielt?