Messer als Selbstverteidigung?

8 Antworten

Darf ich als Frau...

Es gibt keine unterschiedlichen Gesetze für Männer und Frauen. Unsere Gesetze gelten für alle Menschen, die hier leben.

Für Selbstverteidigung ist ein Messer äußerst ungeeignet:

  • Sobald Du ein Messer zeigst, musst Du es auch benutzen, sonst entgeht Dir der Überaschungseffekt.
  • Außerdem werden Leute, denen Du mit einem Messer drohst, erst recht aggressiv, sie wissen dann, dass Du sie abstechen willst.

Frage Dich, ob Du wirklich bereit bist, einem Menschen ein Messer in den Bauch zu rammen. Bringst Du das wirklich? Du weißt, dass er dann auch sterben können, also nur "ein bisschen Messer" ist nicht. Wenn Du das Messer ziehst, musst Du zustechen. Bist Du wirklich so abgebrüht, dass Du das ohne zu zögern tun würdest? Bedenke, in der realen Situation weißt nicht, wie weit dein "Angreifer" geht und ob er wirklich angreifen wird.

Also, ziehst Du das Messer, wird ein Gericht beurteilen, ob es wirklich Notwehr war. Es ist völlig egal, was Du denkst. Der Richter hört eure Versionen, auch die seiner Kumpel und entscheidet dann über dein Urteil.

Es sind nur bestimmte Messer "verboten".

Ich rate eher, gefährliche Wege zu meiden und für den äußersten Notfall ein Tierabwehrspray griffbereit mitzuführen. Da musst Du nicht auf "Tuchfühlung" gehen und das gibt keine Schwerverletzten.

Du kannst soviel von den Messern, die man führen darf dabeihaben wie du willst!

Ganz ihne Begründung, einfach so!

Und verteidigen darfst du dich mit allem was du dabei hast!

Messer die du dabeihaben darfst:

Darf keine Waffe sein!

Bei fester Klinge darf Klinge nicht langer als 12cm sein!

Bei Klappmessern darf es entweder nur mit zwei Händen zu öffnen sein oder darf nicht verriegelbar sein, wenn du es mit einer Hand öffnen kannst ( bei Klappmessern gibts keine Längenbegrenzung!)

Woher ich das weiß:Hobby

Ja, ist erlaubt, da Taschenmesser nicht als Waffe gelten. Nimm sicherheitshalber ein Pfefferspray mit.

Ich weiß zwar nicht, ob es verboten ist, aber ich habe auch immer eines dabei. Jedoch nicht zur Selbstverteidigung, sondern weil es in manchen Situationen total praktisch sein kann.

Nebenbei: Sei verdammt noch einmal vorsichtig, was du tust. Ob es wirklich Notwehr war oder nicht, ist oft nicht ganz klar und am Ende bist dann du die Dumme, die eine Strafe aufgebrummt bekommt...

Leestiger  29.08.2021, 17:45

Wenns eins ist, dass du dabeihaben darfst, dann sparst du dir die Strafe und den Verlust des Messers! Warum nicht vorher abklären und gleich eins dabeihaben, das man dir nicht abnimmt?

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Es ist nicht verboten, ein Messer dabei zu haben, solange es sich nicht um ein Messer handelt, das unter das Führungsverbot nach § 42a Waffengesetz fällt. Unter das Führungsverbot fallen außer Hieb- und Stoßwaffen feststellbare Einhandmesser sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm.

Allerdings sind Messer zur Selbstverteidigung schlecht geeignet, du solltest dir besser Pfefferspray besorgen.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html