Ramadan Alter?
Ab wieviel Jahren muss man das Fasten eihhalten wer kennt sich aus
6 Antworten
Ab der Pubertät, dafür gibts keinen bestimmten Alter
Jeder Verantwortliche, d.h. jede volljährige, geistig gesunde Person, die den Grundsatz des Aufrufs des Islam erreichte, muss den Monat Ramadan fasten.
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Hauptbestanteile des Fasten:
- Absicht in der Nacht von Anbruch des Tages
- Die Enthaltsamkeit von allem (bis zum Sonnenuntergang), was das Fasten ungültig macht (Siehe unten)
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Volljährig wird man...:
Für Mädchen und für Jungen:
- Mit dem Austritt von Samen oder
- Mit dem Vollenden des 15. Lebensjahres nach dem islamischen Mondkalender (Ca. 14 Jahre, acht Monate)
Speziell für Mädchen:
(oder)
- Ab der ersten Periode.
Wenn die Bedingungen für die Verantwortlichkeit gegeben sind, ist das Fasten des Fastenmonats verpflichtend für die jeweilige Person geworden. Aber selbstverständlich kann man davor zur Gewöhnung anfangen.
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Für gebrechliche Kreise oder ein kranker Mensch, dessen Genesung nicht zu erwarten ist, nicht fasten sollte, da er Angst vor schweren Schäden hat, ist weder zum Fasten noch zum Nachfasten verpflichtet, jedoch muss er für jeden Tag im Ramadan die sog. Fidyah entrichten.
Wenn eine kranke Person zwar nicht fastet, um schweren Schaden zu vermeiden, aber ihre Genesung zu erwarten ist, dann muss die nicht-gefasteten Tage nach ihrer Genesung nachholen. Diese Regel gilt auch für Schwangere und Stillende Frauen, wenn sie sich Sorgen um ihr Kind machen würden und deshalb nicht fasten.
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Das Fasten brechen tun folgende Dinge:
- Das Einführen in das innere des Bauches oder Kopfes von allem, was Volumen besitzt, durch die natürlichen Körperöffnungen (Mund, Nase, Ohr, After und Geschlechtsteil) (Auch aktives Rauchen, Nasenspray, Wattestäbchen, wenn es im Inneren des Ohren sein sollte,...)
- Abtrünnigkeit vom Islam
- Menstruation nach der Morgendämmerung und vor dem Sonnenuntergang
- Geschlechtsverkehr tagsüber
- Masturbation
- Absichtliches Erbrechen (Auch wenn nichts geschluckt werden sollte)
- Bei ungewolltem Erbrechen: Wenn was davon oder vom verunreinigtem Speichel willentlich runtergeschluckt wird
- Geistesgestörtheit
- Ganztägige Ohnmacht
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Diese Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit!!
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Hoffe, konnte weiterhelfen!
Viele Grüße,
Dumby
Meines Wissens mit dem Eintritt in die Pubertät.
Ab der Pubertät
Ab der Pubertät. Man darf aber früher anfangen.