Radfahrerin angefahren, welche Folgen?

4 Antworten

Ich kann es mir nicht erklären aber ich sah die Radfahrerin nicht kommen

Hinter der A-Säule versteckt. Ist leider ein klassisches Fahrschul-Buch Szenario.

Meine Frage, was könnte jetzt alles auf mich zukommen da ich noch in der Probezeit bin????

Kommt darauf an, wo genau du die Radfahrerin jetzt angefahren hast. Als du losgefahren bist und sie noch schnell über die Straße wollte? Da hätte sie Teilschuld bekommen, da sie warte pflichtig ist und keinen Vorrang hat.

Als du bereits in die Straße Links eingefahren bist und sie dort über die Straße fahren wollte? Hier würdest du 100% Schuld bekommen. Sie hatte Vorrang. Du musst dann in der Kreuzungsmitte warten.

Aber als Autofahrer bekommst du sowieso fast immer eine Teilschuld aufgebrummt, wenn du Radfahrer gefährdest.

Würde es zu einer Anzeige ihrerseits kommen, könnte das also für dich eine Probezeitverlängerung bedeuten.

Da sie sich nach deinen Erzählungen jedoch nicht großartig darüber beschwert hat und nicht mit einer Anzeige gedroht hat, hört es sich eher so an, als hättest du mehr Glück als Verstand gehabt.

Auf Radfahrer muss man immer aufpassen. Sie hätte dir bereits auffallen müssen, bevor du überhaupt an der Kreuzung standest. Erst recht beim Abbiegen. Da kann sich noch einiges mehr hinter der A Säule verstecken. Nicht nur Radfahrer.

Also bewusster Autofahren und vor allem vorausschauend, damit so etwas nicht noch einmal passiert.

Alles gut - sie schien es ja sportlich zu nehmen.

Nun ist es aber auch Zeit für den ersten Strich 😉

Wenn die Dame nicht zur Polizei geht und den Unfall meldet wird gar nichts passieren. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Da eine Person verletzt wurde ist dieser Unfall aber eigentlich streng genommen meldepflichtig.

Auch für deine Versicherung gilt eine Anzeigefrist von einer Woche. Zeigt die Dame den Unfall oder auch dich wegen Körperverletzung an und hältst du dich nicht an die Frist von einer Woche kann es teuer für dich werden, wenn die Versicherung nicht zahlt.

Im Übrigen kann die Geschädigte noch bis zu 3 Monaten nach dem Unfall Strafanzeige gegen dich erstatten, wenn sie es sich anders überlegt.

Es hört sich so an, als sei der Fall erledigt und die Frau hat enormes Glück gehabt.