Praktischer Teil Fachhochschulreife erwerben durch Vollzeit Arbeit?
Hey Freunde, ich habe dieses Jahr erfolgreich mein Fachabitur abgeschlossen und weiß, dass man in NRW ein halbjähriges Praktikum machen muss um es voll zu erwerben. Jedoch arbeite ich seit September Vollzeit in einer Tischlerei bis nächstes Jahr Februar. Das wäre dann ein halbes Jahr 960 Stunden. Wird meine Fachhochschulreife dadurch an erkannt?
Mit freundlichen Grüßen
Schaf
2 Antworten
Ob das reicht, musst Du explizit prüfen lassen, denn:
Wer die Schule nach der 11. oder 12. Klasse mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife verlässt, hat noch keine Fachhochschulreife, da der praktische Teil fehlt. Die Schulabgänger haben acht Jahre Zeit, den praktischen Teil zu absolvieren. Sehr verbreitet ist es, nach der Schule mit einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu beginnen.
Wenn die Ausbildung mindestens zwei Jahre dauert und von der IHK geprüft ist, ist mit dem erfolgreichen Abschluss zugleich der praktische Teil der Fachhochschulreife verbunden. Im Anschluss an die Ausbildung steht daher der Weg zum Studium an der Fachhochschule offen. Alternativ kann eine Ausbildung bei der Bundeswehr erfolgen. Hierzu ist es notwendig, sich für mindestens vier Jahre zu verpflichten und mindestens den Dienstgrad eines Unteroffiziers zu erreichen.
Auch wer keine Ausbildung absolviert, kann den praktischen Teil der Fachhochschule abschließen, wenn eine Berufserfahrung von mindestens vier Jahren in einem Berufsfeld vorliegt. Doch Achtung: Gelegenheitsjobs werden in der Regel nicht anerkannt.
Quelle: https://fachhochschulreife-nachholen.com/praktischer-teil/
Anrechnung von praktischen Tätigkeiten:Praktische Tätigkeiten können ganz oder teilweise auf das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife angerechnet werden, wenn sie dessen Anforderungen entsprechen.
Die Anrechnung erfolgt auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung.
"Auch wer keine Ausbildung absolviert, kann den praktischen Teil der Fachhochschule abschließen, wenn eine Berufserfahrung von mindestens vier Jahren in einem Berufsfeld vorliegt"
Gilt nur für Schulabgänger bis 2015. Für Schulabgänger ab 2015 langt eine zweijährige Berufserfahrung in einem Berufsfeld.
Ganz allgemein gesagt, muss das Unternehmen zunächst in dem angestrebten Feld ausbildungsberechtigt sein und über dafür qualifiziertes Personal verfügen. Des Weiteren sollte die Tätigkeit Ihnen tatsächlich praktisches Wissen und Erfahrungen vermitteln, die Ihnen auf Ihren weiteren beruflichen Weg weiterhelfen. Sie sollten daher nachfragen, welche Aufgaben Ihr praktischer Teil umfasst, schließlich wollen Sie sich weder langweilen noch die klischeebehafteten Praktikantentätigkeiten ausführen.
Sollten Sie sich bezüglich des Unternehmens unsicher sein und nicht wissen, ob das Unternehmen die notwendigen Anforderungen erfüllt, können Sie sich unbesorgt an Ihre Schule wenden, um weitere Informationen und Unterstützung zu unterhalten. Bitte seien Sie auch hier mit Informationen aus dem Internet vorsichtig, da sich die Regelungen und Anforderungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können.
Quelle: https://www.fachhochschulreifenachholen.de/praktischer-teil/
Sollten Sie dahingehend Fragen haben, ist es empfehlenswert sich direkt an die zuständige Schule und/oder die zuständige Schulbehörde bei Ihnen vor Ort zu wenden. Nur dort können Sie eine verlässliche Aussage erhalten, ob eine Anerkennung möglich ist.
Zitat aus: https://www.fachhochschulreifenachholen.de/praktischer-teil/
Hier findest du nähere Informationen:
Wo kann ich das prüfen lassen?