Praktischer teil Fachhochschulreife erbracht?
Hallo,
Ich habe während der schulzeit also vor der Zeugnisausgabe schon mit dem einjährigem Praktikum für den praktischen Teil der FHR begonnen und es dann nach Zeugnisausgabe Ende Juli beendet. Jetzt bin ich mir unsicher geworden ob das so überhaupt gilt, weil eine Person meinte man müsse erst nach der Zeugnisausgabe mit dem Praktikum anfangen, erst dann würde es gelten. Stimmt das so? Hat das Praktikum so wie ich es gemacht habe gegolten?
Danke im voraus
2 Antworten
Kann eventuell von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, aber bei uns zählt z.B. auch das 2-wöchige Praktikum, welches man innerhalb der Schulzeit machen musste, daher sollte nichts dagegen sprechen, dass deins auch gilt. Bei Unsicherheiten solltest du aber am besten bei deiner Schule nachfragen. Die sind sollten darüber Bescheid wissen.
Das gilt selbstverständlich. Das darf aber dann nicht nur einfach ein Hilfsjob gewesen sein, wie z.B. den ganzen Tag Ablage machen oder am Kopierer stehn. Mit einem formellen Praktikantenvertrag kann aber nichts schief gehen.