Polizistinnen und ihr Aussehen im Dienst.

9 Antworten

Wenn Du bereits eine Zusage hast, wirst Du doch auch gewiss über die Kleidervorschriften informiert sein. Diese beziehen auch die Haarpracht ein. Deine Fingernägel sind Deine Sache.

Du wirst schon selbst feststellen, dass beim vielen Sport in der Ausbildung kürzere Haare zweckdienlicher sind. Auch beim Tippen sind lange Nägel wenig ratsam. Wenn dir dann noch ein Randalierer in die lange Mähne fast, wirst du einsehen, dass allzu fraulich im Streifendienst nichts zu suchen hat.

Wenn dir der erste, bei dem du Angriff- und/oder Zugrifftechniken anwenden willst, dein Schläfenhaar nimmt und mal ordentlich dran zieht, wirst du schon zu vermeiden wissen, daß es noch einmal passiert.

In obiger Situation erwischt vielleicht auch mal einer deinen Zeigefinger und biegt deinen Nagel mit viel Kraft nach oben und ins Nagelbett. Du wirst schneller loslassen, als du AUA sagen kannst.

Lange Ohrringe, Piercing - ähnlich. Einmal richtig dran ziehen, rausreißen - und du bist einen Moment außer Gefecht.

Damit der Ernstfall nicht das erste Mal ist, übt man das vorher im praktischen Teil der Ausbildung. Keine Sorge - du wirst alles erforderliche Richtung EINGENSICHERUNG lernen.

Das hat nichts mit Klischee zu tun und die Frage ist auch nicht, was erlaubt ist. Viele Dinge werden zwar verboten, aber diese Verbote einzuhalten, fällt gar nicht so schwer, weil man schnell begreift, daß sie Sinn machen.

Gruß S.

Schaue Dir Deine zukünftigen Kolleginnen an !

Was heißt denn "klischehafte Frau"? Dein Aussehen ist eher zweitrangig , sollte aber solide und seriös sein !

Haare kann man zu einem Dutt oder Pferdeschwanz frisieren , und Fingernägel sollten sauber sein und eine normale Länge haben !

Polizistinnen sind keine Modepüppchen ! Sie üben einen ernsthaften Beruf aus, und haben den größten Respekt verdient .

Der 29-jährigen Tatiana Vallova wird der Polizeidienst verwehrt, weil sie am Unterarm tätowiert ist. Sie hatte sich den Spruch "S'il te plaît ... apprivoise-moi!" ("Bitte ... zähme mich!") auf den Unterarm stechen lassen, wie die "Bild"-Zeitung berichtet. Weglasern lassen will sich die Frau, die sich bei der Bundespolizei bewirbt, das Tattoo nicht, stattdessen klagte sie. In Darmstadt scheitert sie vor Gericht, doch die studierte Architektin will nun vor den Verwaltungsgerichtshof Kassel ziehen. Derweil wird über den Beschluss des Gerichts diskutiert: Schürt eine Tätowierung im öffentlichen Dienst tatsächlich das Misstrauen des Bürgers? Die "Welt" hat mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Christoph Abeln gesprochen.

(...)

Die Welt: Bei der Bundespolizei ist es die Körperbemalung offenbar noch nicht.

Abeln: Nicht ganz. Die Rechtsprechung hat kleinere unauffälligere Tätowierungen ohne Symbolik als zulässig angesehen. Bei der Bundespolizei geht es mit der Uniform um den Ausdruck von Neutralität. Deshalb ist man dort noch der Auffassung, dass großflächige Tätowierungen und erst recht sichtbare mit Symbolik eine Einstellung hindern.

Die Welt: Und wer definiert, was "relativ neutral" ist?

Abeln: Der Arbeitgeber entscheidet, wie seine Belegschaft aussehen soll. Bei der Bundespolizei wurde das Erscheinungsbild durch eine Richtlinie festgelegt. Aber wenn sich Betroffene streiten, müssen Gerichte über "zu auffällig" oder "neutral" entscheiden – keine leichte Aufgabe.

Die Welt: Grenzt das nicht an Diskriminierung?

Abeln: Ich persönlich finde, wo Menschen vorrangig im Kontakt mit Menschen arbeiten, sollte ein "neutrales Erscheinungsbild" an den Tag gelegt werden. Aber klar, das ist eine Grauzone. Man muss hier unbedingt zwischen Bewerbungen bei privatrechtlichen Unternehmen und Bewerbungen im Staatsdienst unterscheiden. Es ist in jedem Fall ein Unterschied, ob man als Sachbearbeiter im Innendienst arbeitet oder als Lehrer oder für die Polizei. Der Dienstgeber im Staatsdienst muss auf die Neutralität achten. Er muss einschätzen dürfen, was der Großteil der Menschen noch toleriert und welches Bild er der Öffentlichkeit vermitteln möchte. Er muss aber auch berücksichtigen, dass man Tätowierungen abdecken kann, oder prüfen, um was für eine Tätowierung es sich tatsächlich handelt.

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Die Welt: Was ist eigentlich mit Piercings oder Ohrringen?

Abeln: Anders als bei einer Tätowierung besteht hier ein Verletzungsrisiko. Bei Jobs mit körperlichem Einsatz funktioniert das nicht. Also ein Deeskalationseinsatz als Polizist ist damit nicht möglich. Und auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Wenn ich an Krankenschwestern denke, sehe ich Schmuck, Piercings, Tattoos überall. Das scheint niemanden zu stören. Generell ist es natürlich Ansichts- und Geschmackssache: Gewisse Grundsätze müssen hier vor Gericht entscheiden. Im Urteil müssen die gegensätzlichen Rechte abgewogen werden, was schwerer wiegt. Also, kann man der Allgemeinheit diese tätowierte Frau zumuten, und was wären mildere Maßnahmen – zum Beispiel lange Bekleidung.

Quelle. welt.de 11.06.2014

Still  28.09.2014, 20:40

Du hast schon gelesen, dass es hier um yfingernägel und Haare geht?

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