Frisur erlaubt bei der Bundeswehr?

2 Antworten

Von Experten ponter und Plakos bestätigt

In der ZdV A 2630/1 ist das ganz klar geregelt.

2 Haar- und Barttracht

201. Die Haartracht der Soldatinnen und Soldaten darf den vorschriftsmäßigen Sitz der Kopfbedeckung sowie die Funktionalität der militärischen Ausrüstung nicht behindern. Sie muss sauber und gepflegt sein. Modische Frisuren sind erlaubt, sofern sie nicht in Schnitt und Form besonders auffällig sind (z. B. Irokesenschnitte, Ornamentschnitte, Sidecuts).

Haarfärbungen/Tönungen, zu denen auch einzelne Haarpartien (z. B. Strähnen) zählen, dürfen nur dem Spektrum der natürlichen Haarfarben entsprechen. Starke Kontraste sind unzulässig.

202. Die Haare von Soldaten müssen kurz geschnitten sein. Ohren und Augen dürfen nicht bedeckt sein. Das Haar ist so zu tragen, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden.

203. Bärte sind gepflegt und gestutzt zu halten. Will sich der Soldat einen Bart wachsen lassen,muss er dies während seines Urlaubs tun. Die Barttracht der Soldaten darf die Funktionalität der militärischen Ausrüstung nicht behindern.

204. Die Haartracht von Soldatinnen darf die Augen nicht bedecken. Haare, die bei aufrechterKörper- und Kopfhaltung die Schulter berühren würden, sind am Hinterkopf komplett gezopft auf dem Rücken oder gesteckt zu tragen. Dabei sind Form und Farbe der Haarspangen/Bänder dezent zu

halten.

Folgend muss der Schnitt kurz und nicht besonders auffällig sein. Ein Vokuhila fällt also aus.

Woher ich das weiß:Recherche

Die Haare müssen kurz geschnitten sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst