Durch Jäger bedroht?

Hallo zusammen,

ich bin mir relativ sicher, dass ich in diesem Fall angesprochen wurde, da ich der einzige war, der unterwegs war. Bin soeben mit meiner Kamera unterwegs gewesen und wollte Bilder vom Sonnenuntergang machen.

Bereits die letzten Tage habe ich gesehen, dass sich auf den Hochsitzen (hier sind es drei) jemand befindet. Ich habe absolut nichts gegen Jäger, im Gegenteil. Solange sie gewissenhaft sind und tun wofür sie da sind kein Thema.

Allerdings bin ich heute ein Stückchen aufs Feld hoch. Da das Gras hoch ist und nicht gemäht ist nur dort, wo eine Art weg ist und auch nur ein kleines Stücken. Kamera ausgepackt, und dann wurde etwas geschrien von wegen "Mach dich ab du Vogel". Dass ich abhauen soll etc. Kanns bis auf die paar Worte nicht mehr wortwörtlich wiedergeben. Erst habe ich nicht reagiert da ich nicht kapiert habe was los ist, dann hat mein Kopf aber so langsam verstanden was Sache ist. Dann hat er nochmal etwas gesagt und dann bin ich lieber gegangen.

Ich stelle mit zwar die Frage ob ich etwas falsch gemacht habe. Ich sehe immer wieder Rehe hier und auch heute waren zwei auf dem Feld. Die haben sich aber nicht gestört gefühlt von mir. Waren relativ lange dort und locker 100 Meter entfernt.

Kann natürlich sein, dass er sich dadurch gestört gefühlt hat. Aber für mich ergeben sich jetzt folgende Fragen...

  1. Liegt der Fehler auf meiner Seite? Ich wollte lediglich ein paar Bilder machen, das ist alles...
  2. Das Kennzeichen habe ich, sein Auto stand viel weiter oben, etwas versteckt. Kenne mich in der Gegend aber aus und habe mit das Kennzeichen für notfälle natürlich notiert. Ich reagiere bei solchen Dingen schnell gereizt und lasse mir gerade Beleidigungen nicht gefallen. In so einem Fall legt man sich logischerweise auch nicht an... Was würdet ihr machen?

Vielleicht übertreibe ich hier auch völlig, ich bin halt öfters dort unterwegs und habe da jetzt kein so gutes Gefühl mehr hinzugehen nach solch einer Situation... Momentan geht niemand über das Feld wegen dem hohen Gras. Aber im Sommer ist dort eigentlich immer jemand.

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Viele Jäger meinen der Wald gehört allein Ihnen sobald sie den Pachtvertrag unterschrieben haben.

Natürlich ist es ärgerlich wenn man ein Stück Rehwild vor hat und es durch jemanden aufgeschreckt wird. Das hat man aber schlicht zu dulden. Die Natur ist für alle da. Dass dabei natürlich kein Schaden entstehen soll versteht sich von selbst.

Und bevor mich jetzt jemand in die Jagdgegner Schublade steckt: Ich bin selbst Jäger. Aber der Umgang mancher "Gleichgesinnter" ist mehr als nur daneben. Da braucht man sich über den schlechten Ruf der Jägerschaft mancherorts nicht wundern.

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Sowohl Biwaksack, als auch die BW Faltmatte sind sehr dünn und dienen in erster Linie als Wasser und Schmutzschutz.

Also wird es erstens ohne den Schlafsack nicht besonders gut wärmen, sondern auch zweitens, was meiner Meinung nach noch wichtiger ist, echt unbequem wenn du ohne eine vernünftige Unterlage irgendwo schlafen willst.

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In der ZdV A 2630/1 ist das ganz klar geregelt.

2 Haar- und Barttracht

201. Die Haartracht der Soldatinnen und Soldaten darf den vorschriftsmäßigen Sitz der Kopfbedeckung sowie die Funktionalität der militärischen Ausrüstung nicht behindern. Sie muss sauber und gepflegt sein. Modische Frisuren sind erlaubt, sofern sie nicht in Schnitt und Form besonders auffällig sind (z. B. Irokesenschnitte, Ornamentschnitte, Sidecuts).

Haarfärbungen/Tönungen, zu denen auch einzelne Haarpartien (z. B. Strähnen) zählen, dürfen nur dem Spektrum der natürlichen Haarfarben entsprechen. Starke Kontraste sind unzulässig.

202. Die Haare von Soldaten müssen kurz geschnitten sein. Ohren und Augen dürfen nicht bedeckt sein. Das Haar ist so zu tragen, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden.

203. Bärte sind gepflegt und gestutzt zu halten. Will sich der Soldat einen Bart wachsen lassen,muss er dies während seines Urlaubs tun. Die Barttracht der Soldaten darf die Funktionalität der militärischen Ausrüstung nicht behindern.

204. Die Haartracht von Soldatinnen darf die Augen nicht bedecken. Haare, die bei aufrechterKörper- und Kopfhaltung die Schulter berühren würden, sind am Hinterkopf komplett gezopft auf dem Rücken oder gesteckt zu tragen. Dabei sind Form und Farbe der Haarspangen/Bänder dezent zu

halten.

Folgend muss der Schnitt kurz und nicht besonders auffällig sein. Ein Vokuhila fällt also aus.

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Das ist durchaus möglich und sogar garnicht so unüblich.

Gerade im Bereich behördlicher und militärischer Spezialeinheiten gibt oder gab es solche Waffen.

Wichtig sind hierbei drei Faktoren.

  • der Verschluss der Waffe muss verriegelbar sein, damit kein Selbstlademechanismus den Verschluss öffnet bevor das Pulver vollständig verbrannt ist.
  • Die Munition muss Unterschallgeschwindigkeit haben. D.h. <330m/s.
  • Der Mündungsgasdruck muss so weit aufgefangen oder verwirbelt werden, dass auch dieser an keiner Austrittsstelle mit Überschallgeschwindigkeit austritt. Das lässt sich in der Regel ausschließlich durch hohes Volumen des Schalldämpfers erreichen.
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Wenn es um heimisches Wild geht sind die am schwersten zu bejagenden Tiere wohl Gämsen. Da die Jagd im Gebirge sehr kräftezehrend, und der Schuss im Gebirge sehr anspruchsvoll ist.

Im Allgemeinen gilt natürlich weltweit: je seltener ein Tier ist, desto schwerer ist es zu bejagen.

Dazu kommt noch gefährliches Großwild, wie etwa die sog. Big Five. die lange als die Königsdisziplin der Jagd angesehen wurden. Als Big Five betitelt man Löwe, Gepard, Büffel, Nashorn und Steppenelefant.

Dann gibt es noch Wildarten die schwierig zu bejagen sind weil sie flink und wendig sind. Die Bekassine zum Beispiel. Selbst ein geübter Flintenschütze schießt da meist daneben.

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Dafür bräuchtest du zuerst einmal ein Dosisleistungsmessgerät, also einen Standardmäßigen Geiger-Müller-Zähler und eine Strahlenquelle.

Grundsätzlich müsstest du ersteinmal sicherstellen das die Stabdosimeter, hier FH 39C und FH 39B noch funktionstüchtig sind. Dazu musst du prüfen ob sich diese noch im Ladegerät laden und auf Stellung Null zurücksetzen lassen. Ebenso ob die Skala, zur Not auch im Ladegerät, lesbar ist.

Wenn die Stabdosimeter funktionieren kannst du nun mithilfe des Dosisleistungsmessgeräts die Strahlung einer Strahlenquelle an einem definierten Punkt bestimmen. Die Stabdosimeter werden dann für eine gewisse Zeit an diesem Punkt aufgestellt. Dann musst du nurnoch ausrechnen ob der errechnete Wert der Strahlendosis mit der tatsächlich erfassten Dosis übereinstimmt.

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Behalten darfst du nur Unterwäsche ( idR. inklusive der olivgrünen/braunen T-Shirts) Das Schuhwerk, ein paar Kleinteile (Abzeichen, Namensschilder, Verbandspäckchen etc.). Üblich ist jedoch das bei der Abgabe der Ausrüstung dem Soldaten auffällt das er ganz plötzlich Eine Feldjacke, Eine Feldhose, Eine Feldbluse, den Gürtel, Das BW-Stumpf, Das Barett, etc. "verloren" hat. Da die Sachen gebraucht sind wird ein Ordentlicher Prozentsatz zum ohnehin günstigen Ersatzpreis hinzugerechnet und Der Soldat aD darf ein paar Klamotten für einen Spitzenpreis behalten.

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Die Wahrscheinlichkeit hängt sehr stark davon ab zu welcher Truppengattung du gehörst. Und natürlich auch wie sich die Lage in den nächsten Jahren verändern wird. Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit als Saz4 durchaus gegeben.

Die Möglichkeit sich freiwillig zu melden besteht natürlich, nur hast du auch dadurch keinen Anspruch auf einen Auslandseinsatz. Du kannst bei deinen Vorgesetzten den Wunsch äussern und wirst dadurch dann evtl. bevorzugt eingeteilt. Ein Auslandseinsatz ist dadurch jedoch auch nicht garantiert.

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