Polizeikontrolle arrogante Redensweise?
Hallo erstmal. Ich befuhr die rechte Fahrbahn, und die Polizei befuhr die linke Fahrbahn. Ich war aber mit 62 Km/h ein wenig schneller als die Polizei. Daraufhin hielten die mich an und der Beamte kam zu meinem Fahrzeug und sagte in einem unhöflichen Ton Fahrzeugschein und Führerschein. Er war sehr arrogant und hat mit mir geredet, als sei Stück Dreck. Hat er das recht? Vielen Dank im Voraus.
11 Antworten
Um es recht zu verstehen: du hast den subjektiven Eindruck, dass der Beamte dir gegenüber unhöflich und arrogant aufgetreten ist? Und wir sollen beurteilen, ob der Beamte sich so zu verhalten hat, dass du subjetiv zufrieden bist?
Dir ist doch hoffentlich klar, dass dein subjektiver Eindruck keine messbare Größe ist, die einen Maßstab für polizeiliches Handeln darstellen kann.
Einfach unaufgeregt zu bleiben, hat selten geschadet. Ob etwas unhöflich gewirkt hat, gemeint war oder nicht und ob es angemessen war, können wir hier nicht beurteilen. Polizisten sind jedoch auch Menschen und verhalten sich nicht immer optimal - das kann man auch einfach einmal akzeptieren, solange es sich im Rahmen hält.
Eher „Übermenschen“. Menschen, die du täglich siehst, tragen keine Uniform.
Auch wir haben alle mal einen Tag an denen wir schlechte Laune haben.
Der Tonfall spielt keine Rolle. Alleine die Wortwahl könnte Anlass zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde sein. Beleidigt hat er dich aber ja wohl nicht.
Du hast ihn rechts überholt. Soll er dich dafür freundlich loben und dir einen Lutscher geben? Klar spricht der nicht total nett mit dir. Das war eine Verkehrsgefährdung und gefährdet hast du auch ihn.
Stand irgendwo, dass es igO war? Bei der genannten Geschwindigkeit eher unwahrscheinlich.
Es ging mir hier um die Behauptung der Gefährdung, ohne genaue Angaben einfach aus der Luft gegriffen.
Mit 62 km/h Innerorts? Naja, vielleicht eine Ringstraße in einer Großstadt.
Es ist nicht ausgeschloßen. Da habt ihr recht.
Du hast die Eier gehabt, einen mit korrekter Geschwindigkeit fahrenden Streifenwagen zu überholen? Chapeau!
Da muß der Schutzmann schon von einem dreisten Verkehrsteilnehmer ausgehen, dem man mal zeigen muß, wer im Straßenverkehr das Sagen hat. Was du Arroganz nennst, war nur die Selbstsicherheit, dass Er weiß, was er tut und darf.
Rechts!
Ich weiß, dass diese Mittelspurgeeiere erlaubt ist und das Rechtsfahrgebot auf mehrspurigen Fahrbahnen nicht mehr aktuell ist, aber rechts vorbeiziehen ist ja trotzdem noch nicht erlaubt.
Oder habe ich was verpasst?
Dieses Mittelspurgeeiere ist nicht erlaubt und auch auf mehrspurigen Fahrbahnen gild noch immer das Rechtsfahrgebot. Nur darf bei zB 3-Spurigen Autobahnen die Mittelspur durchgängig befahren werden wenn hin und wieder ein Fahrzeug (rechts fahrend) überholt wird.
Rechts überholen ist erlaubt, wenn durch den Verkehrsfluss bedingt Fahrzeuge der linken Spur bis 60Km/h fahren und man mit höchstens 20Km/h Geschwindigkeitsdifferenz überholt. Nach Angaben des FS könnte durchaus dieser Fall vorgelegen haben, der ein Überholen rechts erlaubt.
Warum wiederholst du Dinge, die ich bereits gesagt habe und sagst mir Dinge, die ich schon lange weiß?
"Rechts!" war lediglich eine Ergänzung von stills Beitrag
Du hast die Eier gehabt, einen mit korrekter Geschwindigkeit fahrenden Streifenwagen zu überholen? Chapeau!
im Sinne von "nicht nur DAS, sogar rechts!"
Könnte, könnte .... Dann hätten sie ihn nicht angehalten.
Ist im § 7 StVO geregelt. Theoretisch darf rechts schneller gefahren/überholt werden, wenn es mittig "zäh" zu geht. Ich denke aber nicht, dass das hier der Fall war. Was mich irritiert ist, dass ihm exakt 62 Km/h vorgeworfen werden. Wie soll es eine Messung gegeben haben?
Woher habt ihr eigentlich diese Angabe, dass dem FS eine Geschwindigkeitsübertretung oder sonst eine Owi zur Last gelegt wird?
Er selbst hat erzählt mit 62Km/h gefahren zu sein und dann einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. NIRGENDS!!! Lese ich da Was von einem Verkehrsdelikt, nur von verschiedenen Antwortern zugedichtet.
Warum wiederholst du Dinge, die ich bereits gesagt habe und sagst mir Dinge, die ich schon lange weiß
Was ich wiederholt haben soll weiss ich nicht, der Rest weil Dein Kommentar so überhaupt nicht aussah als wenn Du die Vorschriften kennen würdest.
Könnte, könnte .... Dann hätten sie ihn nicht angehalten
Warum sollten sie nicht? Ist eine allgemeine Verkehrskontrolle den Polizisten etwa verboten wenn kein Verstoss vorliegt? Sicher nicht!
Wäre es so gewesen, wäre ein "rausziehen" noch absurder
Willst Du etwa behaupten, dass Polizisten nicht ab und an einen Verdacht hegen, der sich nicht bewahrheitet?
Omg - ich hab keinen Bock mehr, bin raus.
Du hast sicher recht. Nur du. Du warst dabei.
Nur du. Du warst dabei
Damit hast Du nun Was bemerkt. Genau!!! Keiner hier (ausgenommen dem FS) war dabei! Daher kann auch Keiner hier irgendwelche Mutmassungen als Geschehnisse werten!
Dann lass es. Auch du vermutest nur. Alles hier ist nur Vermutung. Jede Frage, jede Antwort, alles kann Fake und Lüge sein. Kann GF gleich dicht machen.
Lass doch den FS entscheiden! Du bist doch gar nicht die Hauptperson hier. Geht doch nicht um dich!
Und der FS wird seine Essenz schon rausfiltern.
Da siehst Du Was falsch! Ich behalte meine Vermutungen bei mir und fange nicht an irgendwelche Unterstellungen zu verbreiten!
Mir liegt Was daran, dass man gefälligst die Frage liest und sich darüber Gedanken macht bevor man eine Antwort schreibt. Wenn Jeder nur mit mutmaßungen, Beschuldigungen und sonstig selbst zugedichteten Dinge kommt, DANN könnte GF dicht machen!!!!
Nunja, Polizisten leiden offensichtlich sehr oft unter einem gewissen Minderwertigkeitskomplex und haben enorme Schwierigkeiten die Authorität darzustellen, die sie darstellen sollen
Jau .... Merkt man ....
Du machst deins. Ich mach meins. Der FS macht seine. Spiel dich nicht so auf. Wichtig sind auch weitere Lebensinhalte neben GF.
Zudem wäre es einzig und allein Sache des FS, hier zu dementieren. Tut er aber nicht.
Unfreundlichkeit ist nicht mit Strafe belegt. Es gibt keinen Tatbestand, welcher unfreundliche Redewendungen unter Strafe stellen würde.
Also kann er das ohne jegliche Folgen einfach so machen, ja.
Nett ist anders, aber naja, nicht jeder ist immer nett.
Dass der Polizist sich, wenn es denn so war, nicht ans Rechtsfahrgebot gehalten hat, ist hingegen egal?
Eine Verkehrsgefährdung kann ich beim Verhalten des Fragestellers nun zunächst nicht feststellen!