Strafverfahren nach Polizeikontrolle auf der tankstelle?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Der Beamte behauptet jedoch ihn fahren gesehen zu haben.

Dann isser Zeuge iM verfahren und die Aussage eines Zeugen ist ein Beweis, der sogenannte Zeugenbeweis.

inwiefern kann er dagegen vorgehen?

Er wird erst von der Staatsanwaltschaft Post bekommen, ich nehme an einen Strafbefehl.

Gegen den legt er Einspruch ein.

Dann geht das Ganze vor Gericht.

In der Gerichtsverhandung hat er dann Gelegenheit, die Glaubwürdigkeit des Polizeibeamten als Zeuge vor Gericht anzuzweifeln - vielleicht kann er beweisen, dass der Polizist blind ist oder sowas. Zudem wird der Polizeibeamte nicht alleine gewesen sein, also dessen Kollege, der müsste also auch blind sein.

Und wenn er das schafft, dann hat er gewonnen.

Jedoch wenn er es nicht schafft, wird es in aller Regel erheblich teurer. Gerichtskosten, sein eigener Anwalt und auch das Gericht setzt zumeist ein Strafmaß an, welches höher ist als das, was die Staatsanwalt zuvor im Strafbefehl angesetzt hatte.

Zudem muss ich darauf verweisen:

Nun, er hielt an, ließ den Roller laufen, ging rein und kaufte sich ein Getränk.

Und das ist sicherlich an der Tankstelle durch die Überwachungsanlage, die alle Tankstellen haben, auch so festgehalten worden. Und die Polizei bekommt diese Aufnahmen und auch die sind dann ein Beweis vor Gericht, Dein Kumpel hat also nicht die geringste Chance.

Fazit.

Dein Kumpel hat null Chance - aber dennoch, vielleicht nutzt er sie ja......

Die Polizisten müssen ja nicht hinter ihm gewesen sein, vielleicht standen sie im Querverkehr an einer Kreuzung oder er kam ihnen entgegen und sie drehten um. Spätestens die Sichting der Überwachung an der Tanke wird ihn überführen (sollte ein Richter den Beamten nicht glauben wollen).

Und auf den Trick den User BVB ins Spiel brachte bin ich gespannt.


inwiefern kann er dagegen vorgehen?

Gar nicht. Er IST gefahren.

Ansonsten war das Teil an und die Beamten hätten auch gar keinen Grund, zu lügen. Sie haben ja nichts davon. Ansonsten: Siehe Antwort von #migebuff

Es spielt keine Rolle, ob er gefahren ist.

Laut §6 PflVG wird bestraft, wer ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ohne Versicherungsvertrag gebraucht.

Der Gebrauch umfasst nicht nur das Fahren, sondern beispielsweise auch das Parken, da hier genauso eine Betriebsgefahr entsteht. Das Fahrzeug könnte umkippen, abbrennen, es könnten Betriebsstoffe auslaufen usw usf.

Wenn er angibt, das Fahrzeug zur Tankstelle getragen und dort abgestellt zu haben, gibt er einen Verstoß gegen §6 PflVG zu und wird genauso bestraft, wie wenn er gefahren wäre.


Still  11.04.2022, 07:36

Das gilt aber nicht für Mofas, da diese auch keine Zulassung haben, sondern eben "nur" ein Versicherungskennzeichen.

0
migebuff  11.04.2022, 07:40
@Still

Selbstverständlich gilt die Versicherungspflicht auch für zulassungsfreie Fahrzeuge.

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wo siehst du hier eine Unterscheidung zwischen zulassungspflichtig und zulassungsfrei?

Ein Mofa ist ein Fahrzeug.

Eine Tankstelle ist ein öffentlicher Weg oder Platz.

Das Parken ist ein Gebrauch.

Der nach §1 PflVG erforderliche Haftpflichtvertrag bestand nicht.

3

Es ist mehr als lebensfremd, dass ein Mofa mit laufendem Motor zur Tankstelle geschoben wurde. Da nahezu alle Tankstellen videoüberwacht sind, wäre ich mit Lügen vorsichtig, da die Staatsanwaltschaft lieber einem reuigen Sünder Nachlass gewährt, als einem Leugner.