polizeikontrolle-weisungs befugniss?
neulich wurde ich in berlin einer personenkontrolle unterzogen.das war an einem als "gefährdet" eingestuften ort,das war für mich auch vollkommen ok.doch dann wurde ich aufgefordert meinen rucksackinhalt eigenhändig auszuleeren.da habe ich mich geweigert meine persönlichen sachen in den strassedreck zu legen.ich erhielt die antwort das ich den weisungen der polizei unter jeden umständen folge zu leisten hätte.nach meinem rechtsverständniss darf die polizei aber nur weisungen erteilen die auch eine rechtsgrundlage haben.ich habe später zuhause stundenlang das internet durchforstet,und konnte aber in keinem grund-,straf-,bundes-,landes- oder polizeigestz einen paragraphen gefunden,der mich dazu verpflichtet eigenhändig auszuräumen oder in den dreck zu legen.auch in artikeln über kontrollen wird immer nur gesagt,sie haben sich so oder so zu verhalten ohne gesetzangaben.wo steht das ich bei einer autokontrolle das fenster öffnen muss oder den motor abstellen?
ich glaube die polizei erteilt weisungen weil " das haben wir schon immer so gemacht,das muss so sein",aber ohne jede rechtsgrundlage.
was denkt ihr dazu???
8 Antworten
Es gibt eine Generalklausel mit der die Polizei Dinge anordnen kann, die nicht explizit geregelt sind. Somit ist eine Rechtsgrundlage gegeben.
Darüber hinaus ist jede Anordnung ( VA) im Normalfall erstmal gültig, wenn er nicht als rechtswidrig erklärt wurde. Insofern hatten die Polizisten erstmal recht.
Du kannst lediglich im nachgang klären lassen, ob die Polizei rechtswidrig gehandelt hat und dann eventuell Schadenersatz verlangen.
Die Polizei darf nicht einfach an deine Sachen gehen. Wenn Du dich weigerst den Inhalt zu zeigen können einen Verdacht äußern und dann durchsuchen die dich. Die Polizei ist auf deine "Mitarbeit" angewiesen. Deshalb solltest Du kooperieren.
Und zu den anderen Punkten.... Ist doch klar das man das Fenster herunterkubeln muß wenn die Polizei mit einem reden will. Und das Du den Motor abstellst ist doch selbstverständlich wenn 5 Minuten stehst. Außerdem kann die Polizei das verlangen wenn die davon ausgehen das Du flüchten könntest.
Also man muß schon bischen mitwirken.
Das Du deine Sachen in den Schmutz legen mußt ist nicht ok. Das hast Du denen auch gesagt. Bin mir sicher das die Polzei das auch nicht gut findet. Aber es ging wohl in der Situation nicht anders. Ich mein.... Die schleppen ja keinen Tisch oder ne Plane mit sich rum.
Das ist die falsche Sichtweise, die gesetzlichen Vorschriften sind deshalb allgemein gehalten damit sie auf möglichst viele Sachverhalte passen und ein ermessen ausgeübt werden kann. Wie lang soll ein Gesetz sein, das jede mögliche Lebenssituation erfasst und mit einer erlaubt/verboten-Routine belegt???
Hast du sie denn explizit danach gefragt, ob du das irgendwo tun darfst, wo es sauberer ist? Hast du gesagt, dass du es gern tun willst, aber nicht auf keimbesiedelten Oberflächen? Hast du angeboten, deine Jacke darunter zu legen? Hast du dein Problem denn überhaupt erklärt?
Es gibt selbstverständlich keinen Paragraphen, in dem steht, dass Bürger in einer Kontrolle verpflichtet sind, ihre Sachen selbstständig aus dem Rucksack zu nehmen und „in den Dreck“ zu legen. Wieso sollte das auch so im Gesetz stehen? Ist doch Quatsch!
Aber dass die Polizei ermächtigt ist, an sogenannten „kriminogenen“ Orten Personenkontrollen durchzuführen und unter anderem mitgeführte Taschen zu durchsuchen, hast du schon verstanden, oder? Wie sollen die das denn bitte anstellen, außer indem deine Taschen geleert werden? Selber machen musst du das nicht. Polizisten geben einem aber oft aus Rücksicht die Gelegenheit dazu, das selbst zu machen. Oder ist es dir lieber, wenn die in deiner Tasche rumwühlen?
Und wenn das, was sich halt gerade als Ablagefläche eignet, dreckig ist, dann ist das eben so. Davon gehen die Sachen ja nicht kaputt.
ich glaube die polizei erteilt weisungen weil “ das haben wir schon immer so gemacht,das muss so sein“,aber ohne jede rechtsgrundlage
Da glaubst du falsch. Jeder fertig ausgebildete Polizist, den du auf der Straße triffst, hat eine mindestens zweieinhalbjährige Ausbildung oder ein Studium absolviert und kennt die Rechtsgrundlagen sehr genau. Nur, weil du sie nicht kennst, heißt es nicht, dass es sie nicht gibt.
Gruß, B.
"Und wenn das, was sich halt gerade als Ablagefläche eignet, dreckig ist, dann ist das eben so. Davon gehen die Sachen ja nicht kaputt. "
genau dieses unsensible denken stinkt mir ja!!! und wenn du seit 2016 polizist bist,hast du gerade mit diesem satz dich selber diskreditiert...der bürger ist scheissegal,ich führe meine massnahme durch und der bürger hat die klappe zu halten und nichts zu hinterfragen,so denkst du...ich wurde explizit angewiesen meine sachen in den dreck zu legen,obwohl 2 meter weiter der einsatzwagen stand,wo ich zb.auf der motorhaube hätte meine sachen sauber ablegen können. das war und ist schikane...
der anlass der durchsuchung war für mich auch vollkommen ok und nachvollziehbar!!! nur die art und weise war erniedigend und demütigend und willentlich von den beamten gesteuert.
und was die beamten im studium lernen,und wie sie sich tatsächlich später im einsatz verhalten,dazwischen liegen welten!!! sie lernen im einsatz von"alten hasen" und altgedienten beamten verhaltensweisen und taktiken die nicht mehr zeitgemäss sind.
Fazit: es klafft eine lücke zwischen bürger und polizei.ja es stimmt: die polizei wird angefeindet,nicht ernstgenommen und angegriffen.aber als repräsentanten und beamte unserer deutschen demokratie haben die uniformierten auch eine vorbildspflicht und sich den erfordernissen der heutigen zeit entsprechend zu sensibilisieren...
der bürger ist scheissegal,ich führe meine massnahme durch und der bürger hat die klappe zu halten und nichts zu hinterfragen,so denkst du
Woher willst du denn wissen, dass ich so denke? Du kennst mich doch überhaupt nicht. Das ist wieder so eine typische Verallgemeinerung. „Alle Polizisten sind gleich.“ Du wirst von ein paar Beamten blöd behandelt und schon sind alle Beamten deutschlandweit doof.
Ich denke überhaupt nicht so! Im Gegenteil. Ich versuche im Dienst immer so hilfsbereit und verständnisvoll zu sein, wie es der Einsatz erlaubt und wie es angemessen ist.
Ich wollte lediglich darauf hingewiesen, dass polizeiliche Maßnahmen nunmal Vorrang haben und man um gewisse Dinge nicht drumherum kommt. (z. B. seine Sachen auf den Boden zu legen). Dass die Beamten dich in diesem Fall deine Sachen nicht auf den Streifenwagen haben legen lassen, wusste ich nicht, konnte ich nicht wissen, habe ich nicht zu verantworten, hätte ich möglicherweise anders gemacht. Ich war ja schließlich nicht dabei!!
Dass wir eine Vorbildsfunktion haben, weiß ich auch und ich versuche auch mein Bestes, dieser nachzukommen.
Klar gibt es auch Kollegen, die gerne ihre Überlegenheit zur Schau stellen und sich bescheuert verhalten. Das find ich auch nicht gut. Aber andersrum gibt es auch viele Bürger, die der Meinung sind, die Polizei hätte ihnen nichts zu sagen und man müsse polizeilichen Anordnungen keine Folge leisten und das ist genauso falsch.
Ich denke, Du hast noch vieel zu lernen.
Das geht damit los zuerkennen, wer Du bist.
Dazu kommt, dass Berlin kein BRD-Gebiet ist. Und nun wird's heikel. Denn die Alliierten haben 1990 die von ihnen eingerichtete Verwaltung beendet. Kannst hier nachlesen:
Aber WER bist Du nun?
Natürlich bist Du ein Mensch, ein lebender Mann. Und Du hast Personen. Die hast Du beantragt, (Personalausweis) oder füllst sie bei der Arbeit aus. POLIZEI kann nur mit Personen umgehen und Deine Aufgabe ist herauszufinden, WER Du warum bist und wann Du warum zu welchem Rechtskreis gehörst.
POLIZEI ist ein privates Sicherheitsunternehmen, angegliedert an Constellis mit den Rechten für die Wortmarke in Bayern.
Und nun viel Spaß bei Deinen Erkenntnissen.
Bei der allg.Verkehrs Kontrolle und so wie Zb.Mausefalle kontrollen als Auto Fahrer musst du leider machen was die Polizei von dir verlangen am Ort.Und ruhe bewahren.
Die haben das Recht.Er gibt dir bestimmt kein Befehl,sondern redet bestimmt etwas höfflich.
Aber wenn du dich verweigerst Polizei kann selbst entscheiden andere massnahmen sofort am Ort zu zugreifen.
Sei sicher wenn du nicht aussteigst und Fenster auch nicht auf machst mit eine schnelle aktion ein Abschlepper wird dich mit deine Auto zur Wache bringen,abladen,und das ist mehr mals passiert.
Ich hab das ein mal erlebt.Selbst bei der kontrolle.Bei der fall die verstehen kein Spass...
Er sagt 3x ich schlage Ihre Fenster,steigen Sie bitte aus.Und danach bin ich sofort ausgestiegen.Sonst Abschlepp wollte er sofort auch bestellen.
Zuletz war eine alte Ehepaar.Genau das ist passiert.Und du zahlst Abschlepp Gebühren oben drauf.
Plus deine Strafe wegen verweigern.Und die dürfen dein Fenster auch einschlagen wenn die das wollen.Und wenn du Zb.weiter verweigerst.
Da endet bestimmt Geduld die Polizisten klar...
Weil du dich verdächtig machst bei der Kontrolle.Du kannst das ein Tag probieren nicht einsteigen und Fenster auch nicht aufmachen,schau mal was da passiert.
Du wirdst dich echt wundern.Nimm die Polizei nicht als gegner während die kontrollen.Du ziehst den sicher dir kürzere immer.Sonst wü.dir schöne Tage ohne Ärger mit die Polizei :)
oh,das polizeiauto stand 2 meter weiter weg,wo ich hätte meine sachen sauber ablegen können,soviel dazu :-))) es geht mir auch darum zu zeigen das die polizei dinge verlangt,die gesetzlich nicht eindeutig festgelegt sind.die polizei bewegt sich in einer grauzone,die sie zum nachteil der bürger ausnutzt.